Maximale Abmessungen eines Pkw mit Anhänger [mit Bildern]
In Deutschland richtet sich die zulässige Länge, Breite und Höhe eines Pkw mit Anhänger nach der StVZO. Der zulässige Ladungsüberstand wird von der StVO bestimmt. Welche Abmessungen darf ein Pkw mit Anhänger maximal aufweisen?
Anhänger mit Ladung hinter einem Pkw dürfen maximal 2,55 m breit, und 4,00 m hoch, sein. Bei einer Wegstrecke bis zu 100 km, darf die Ladung bis zu 3,00 m nach hinten überstehen. Soll eine Wegstrecke von mehr als 100 km zurückgelegt werden, ist lediglich ein Ladungsüberstand von 1,50 m erlaubt.
Im heutigen Beitrag zeige ich dir anhand von Beispielen und Bildern
- wie lang und breit dein Pkw mit Anhänger sein darf,
- die maximale Länge, Breite und Höhe der Ladung auf einem Anhänger,
- den zulässigen Ladungsüberhang,
- wie überstehende Ladung kenntlich gemacht werden muss,
- und vieles mehr
Lass uns deine Kombination zusammenstellen!
Maximale Länge Pkw mit Anhänger
Bevor wir uns mit der maximalen Länge einer Kombination aus Pkw und Anhänger beschäftigen, müssen wir den Unterschied zwischen Kraftfahrzeug und Zugmaschine im Sinne des § 32 StVZO herausarbeiten.
Wann ist ein Kraftfahrzeug überhaupt eine Zugmaschine?
Wie der Name schon sagt, zieht eine Zugmaschine ein anderes Fahrzeug.
Wenn Fahrzeuge nicht nur zum Ziehen, sondern auch zum Transport von Personen oder Gütern eingesetzt werden, dann sind sie keine Zugmaschinen.
Ein Pkw wird nicht unter den Begriff “Zugmaschine” eingeordnet, weil in einem Pkw Personen oder Güter transportiert werden können. Pkw sind Kraftfahrzeuge.
Kraftfahrzeuge mit Anhängern dürfen maximal 18,00 m lang sein (§ 32 Absatz 4 Nummer 3 StVZO).
Pkw mit Anhängern dürfen daher maximal 18,00 m lang sein.
Dabei darf die Länge des verwendeten Anhängers maximal 12,00 m einschließlich seiner Zugeinrichtung betragen (Verordnung (EU) Nr. 2019/2144 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.11.2019, Amtsblatt der Europäischen Union L 325/1; § 32 Absatz 3 Nummer 1 StVZO).
Fragst du dich gerade, warum die Maximallänge von Anhängern mit Zugeinrichtung bemessen wird, obwohl in der StVZO nichts davon steht? Mehr dazu kannst du im Kapitel Zulässige Länge Anhänger in meinem Artikel Zulässige Länge von Lkw nachlesen.
Wohnwagen zählen auch zu den Anhängern. Sie dürfen dementsprechend nur 12,00 m einschließlich ihrer Zugeinrichtung lang sein (Verordnung (EU) Nr. 2019/2144 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.11.2019, Amtsblatt der Europäischen Union L 325/1; § 32 Absatz 3 Nummer 1 StVZO).
Die maximale Länge eines Wohnmobils mit einem Anhänger darf ebenfalls nur 18,00 m betragen (§ 32 Absatz 4 Nummer 3 StVZO).
Das liegt daran, dass Wohnmobile als Kraftfahrzeuge, und nicht als Zugmaschinen, angesehen werden.
Der Anhänger hinter dem Wohnmobil darf nur 12,00 m einschließlich seiner Zugeinrichtung lang sein (Verordnung (EU) Nr. 2019/2144 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.11.2019, Amtsblatt der Europäischen Union L 325/1; § 32 Absatz 3 Nummer 1 StVZO).
Auf Anhängern, die von Pkw gezogen werden, werden häufig Boote transportiert. Ein Boot auf einem Anhänger ragt Hin und Wieder über die Abmessungen des Anhängers hinaus.
Ladungsüberstand nach hinten
Die Ladung darf bei einer Wegstrecke von bis zu 100 km 3,00 m nach hinten über den Anhänger hinausragen (§ 22 Absatz 4 StVO).
Pkw mit Anhänger und Ladung dürfen nicht länger als 20,75 m sein (§ 22 Absatz 4 StVO).
Ohne Ladung darf dein Pkw mit Anhänger bis zu 18,00 m lang sein. Bei einer Wegstrecke bis 100 km darf deine Ladung daher nur 2,75 m nach hinten überstehen.
Wenn dein Anhänger jedoch nur 6,00 m lang ist, kommst du mit einem Pkw von 4,00 m Länge auf eine Gesamtlänge von etwa 11,00 m.
Demnach darf bei dieser Fahrzeugkombination dein Ladungsüberstand nach hinten bei einer Strecke bis 100 km sogar 3,00 m betragen.
Bei Wegstrecken von mehr als 100 km, ist ein Ladungsüberhang von maximal 1,50 m möglich (§ 22 Absatz 4 StVO).
Ladungsüberstand nach vorne
Bis zu einer Höhe von 2,50 m darf keine Ladung nach vorne überstehen (§ 22 Absatz 3 StVO).
Erst ab einer Höhe von über 2,50 m darf die Ladung maximal 0,50 m über dein Fahrzeug nach vorne hinausragen (§ 22 Absatz 3 StVO).
Pkw weisen in der Regel eine Höhe von unter 2,00 m auf. Dementsprechend dürfte in der Regel bei Pkw kein Ladungsüberhang nach vorne möglich sein.
Maximale Breite Pkw mit Anhänger
Ein Pkw darf maximal 2,50 m breit sein (§ 32 Absatz 1 Nummer 5 StVZO).
Die Breite des Anhängers darf maximal 2,55 m betragen (§ 32 Absatz 1 Nummer 1 StVZO).
Des Weiteren darf auch die Ladung auf dem Anhänger nicht breiter als 2,55 m sein (§ 22 Absatz 2 StVO).
Das bedeutet, dass Boote auf Anhängern auch nicht breiter als 2,55 m sein dürfen.
Maximale Höhe Pkw mit Anhänger
Anhänger und Ladung dürfen zusammen nicht höher als 4,00 m sein (§ 22 Absatz 2 StVO).
Ein Boot auf einem Anhänger darf demnach ebenfalls nicht höher als 4,00 m sein.
Überstehende Ladung nach hinten kennzeichnen
Wenn deine Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler nach hinten hinausragt, musst du sie kenntlich machen (§ 22 Absatz 4 StVO).
Kennzeichnen kannst du die nach hinten hinausragende Ladung mit einer hellroten Fahne. Diese darf muss mindestens eine Größe von 30 cm x 30 cm aufweisen. Sie wird durch eine Querstange auseinandergehalten (§ 22 Absatz 4 StVO).
Alternativ kannst du ein hellrotes Schild am Ende der Ladung anbringen. Das Schild muss quer zur Fahrtrichtung pendeln. Es ist ebenfalls mindestens 30 cm x 30 cm groß (§ 22 Absatz 4 StVO).
Anstatt der oben genannten Fahne oder des oben genannten Schildes kannst du auf deine überstehende Ladung aber auch mit einem hellroten Zylinder hinweisen. Dieser Zylinder hängt senkrecht. Er hat mindestens einen Durchmesser von 35 cm und eine Mindesthöhe von 30 cm (§ 22 Absatz 4 StVO).
Was man bei Überlänge, Überbreite oder Überhöhe tut [Schritt für Schritt]
Alle Fahrzeuge die von den oben genannten Normen abweichen, brauchen eine Genehmigung.
Lass uns Schritt für Schritt durchgehen, welche Art der Genehmigung du in welcher Fallkonstellation benötigst …
Erlaubnis aufgrund abweichender Bauart
Ist dein Anhänger bereits zu lang oder zu breit gebaut?
Herzlich Glückwunsch! Du bist jetzt im Club der Großraum- und Schwertransporte. Dein Transport stellt eine übermäßige Straßennutzung dar.
Der Weg zur Erlaubnis ist ein wenig mühselig: Hier sind TÜV, höhere Verwaltungsbehörde und Straßenverkehrsbehörde eingebunden.
Du benötigst eine Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO. Das reicht aber noch nicht.
Um eine Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO von der Straßenverkehrsbehörde zu bekommen, musst du eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO vorlegen.
Eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO bekommst du von der höheren Verwaltungsbehörde.
Die höhere Verwaltungsbehörde wird wiederum ein Gutachten eines Sachverständigers von dir verlangen. Gutachten zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO bekommst du zum Beispiel vom TÜV.
Mit der Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO kannst du dann deinen Anhänger sowie deine Kombination aus Pkw und Anhänger bei der Zulassungsstelle anmelden.
Ferner kannst du deine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO bei der Straßenverkehrsbehörde vorlegen, um eine Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO zu erhalten.
Der Weg geht also vom Sachverständiger, über die höhere Verwaltungsbehörde, zur Zulassungsstelle und anschließend zur Straßenverkehrsbehörde.
Ausnahmegenehmigung wegen überstehender Ladung
Transportierst du lediglich Ladung, durch die dein Anhänger oder die Kombination aus Pkw und Anhänger zu lang, zu breit oder zu hoch wird, brauchst du eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Absatz 1 Nummer 5 StVO.
Eine Ausnahmegenehmigung für überstehende Ladung erhältst du von der Straßenverkehrsbehörde.
Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung
Wenn die Ladefläche deines Anhängers einerseits bereits breiter als zulässig gebaut ist, andererseits die Ladung an sich zu lang ist, ist sowohl eine Erlaubnis, als auch Ausnahmegenehmigung erforderlich.
In so einem Fall werden Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung dann aber zum Glück in einem Verfahren zusammen abgewickelt.
Wo und wie stelle ich meinen Antrag?
Welche Stelle als höhere Verwaltungsbehörde zur Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO zuständig ist, ist in jedem Bundesland anders. Wenn du die betreffende Stelle nicht über das Internet herausfindest, kannst du dich auch bei deiner örtlich zuständigen Zulassungsstelle melden. Die Kollegen und Kolleginnen wissen auf jeden Fall, wer ihre übergeordnete Behörde ist.
Welche Straßenverkehrsbehörde für dich zuständig ist, habe ich dir im Artikel Schwertransport beantragen: Wo geht das? zusammengestellt.
Deinen Antrag auf eine Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO und/oder eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Absatz 1 Nummer 5 StVO kannst du über VEMAGS® einstellen.
VEMAGS® ist das bundeseinheitliche eGovernment-Produkt zur Online-Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Großraum- und Schwertransporte (GST) aller 16 Bundesländer und des Bundes.
Zusammenfassung
Der gezogene Anhänger darf nicht länger als 12,00 m und breiter als 2,55 m sein. Ladung darf in Abhängigkeit der Wegstrecke und Länge der Kombination 1,50 m bis 3,00 m nach hinten überstehen. Die Kombination aus Pkw, Anhänger und Ladung darf maximal 20,75 m lang sein. Die maximale Höhe des Anhängers inklusive Ladung beträgt 4,00 m.
Bei Überlänge, Überbreite oder Überhöhe ist eine Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO und/oder eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Absatz 1 Nummer 5 StVO notwendig.
Eine Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO und/oder eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Absatz 1 Nummer 5 StVO kannst du bei der für dich örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragen.
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