Andreaskreuz aufstellen: Varianten, Blitzpfeil, Abstand
Schienenfahrzeugen wird an Bahnübergängen mit dem Aufstellen von Andreaskreuzen Vorrang vor Fahrzeugen eingeräumt. Was müssen Bahnunternehmen und Straßenverkehrsbehörden beim Aufstellen von Andreaskreuzen beachten?
Andreaskreuze sind in der Regel möglichst nahe, aber nicht weniger als 2,25 m vor der äußeren Schiene aufzustellen. Andreaskreuze sind am gleichen Pfosten wie Blinklichter oder Lichtzeichen anzubringen. Mit anderen Verkehrszeichen dürfen Andreaskreuze nicht kombiniert werden.
Dieser Beitrag befasst sich damit, welche Besonderheiten bei der Aufstellung von Andreaskreuzen zu beachten sind. Dabei werden folgende Fragen beantwortet:
- In welchen Varianten werden Andreaskreuze aufgestellt?
- Was ist der Unterschied zwischen einem liegenden und einem stehenden Andreaskreuz?
- Wann wird ein Andreaskreuz mit einem roten Blitzpfeil aufgestellt?
- Wie werden Andreaskreuze mit Ampeln und Schranken kombiniert?
- und vieles mehr …
Los geht’s!
Andreaskreuz: Varianten im Überblick
Wie sehen Andreaskreuze in Deutschland aus?
Andreaskreuze gibt es in Deutschland in folgenden Varianten.
Andreaskreuz ohne roten Blitzpfeil
- Stehendes Andreaskreuz ohne roten Blitzpfeil
- Liegendes Andreaskreuz ohne roten Blitzpfeil
Andreaskreuz mit rotem Blitzpfeil
- Stehendes Andreaskreuz mit rotem Blitzpfeil
- Liegendes Andreaskreuz mit rotem Blitzpfeil
Andreaskreuz mit rotem Blitzpfeil und schwarzem Pfeil
Andreaskreuze, die nur für eine bestimmte Richtung gelten, werden zusammen mit einem Zusatzzeichen mit einem schwarzen Pfeil aufgestellt.
Demnach werden Andreaskreuze entweder mit einem Zusatzzeichen “Richtung rechts”
oder einem Zusatzzeichen “Richtung links”
kombiniert (Anlage 2 laufende Nummer 1 StVO; Anlage 5 Bild 1 EBO).
Alle Andreaskreuze sind retroreflektierend.
Retroreflektierende Verkehrszeichen – wie Andreaskreuze – reflektieren Licht zur Lichtquelle zurück. Damit sind Andreaskreuze auch nachts aus ausreichender Entfernung erkennbar.
Andreaskreuz: Abmessungen
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung legt fest, wie groß Verkehrszeichen sein müssen (VwV-StVO zu den §§ 39 bis 43).
Die Größe von Andreaskreuzen wird allerdings nicht in der VwV-StVO festgelegt.
Andreaskreuze zählen zu den Sonderformen. Die Größe eines Andreaskreuzes ergibt sich aus den Vorgaben des Verkehrszeichenkataloges und der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (VwV-StVO zu den §§ 39 bis 43; Teil 3 Zeichen 201 VzKat).
Der VzKat und die EBO legen bei Zeichen 201 ein Schenkelmaß von 1350 mm x 180 mm fest (Teil 3 Zeichen 201 VzKat; Anlage 5 Bild 1 EBO).
Die Ecken eines Andreaskreuzes sind auf einer Länge von 300 mm rot (Anlage 5 Bild 1 EBO).
Andreaskreuz: Unterschied zwischen einem liegenden und stehenden Andreaskreuz [Gelöst]
Von liegenden Andreaskreuzen gehen die gleichen Verkehrsregeln aus, wie von stehenden Andreaskreuzen.
Normalerweise werden an Bahnübergängen mit Vorrang für den Schienenverkehr stehende Andreaskreuze angebracht.
Wo immer die Aufstellung von stehenden Andreaskreuzen nicht möglich ist, werden liegende Andreaskreuze verwendet.
Liegende Andreaskreuze werden zum Beispiel an Auslegern – auch Kragarme genannt – angebracht.
Andreaskreuz: Vorrang von Straßenbahnen
Straßenbahnen darf mit einem Andreaskreuz nur dann Vorrang gewährt werden, wenn die Schienen auf
- besonderem Bahnkörper oder
- unabhängigem Bahnkörper
verlegt sind (VwV-StVO zu Zeichen 201).
Besondere Bahnkörper werden durch ortsfeste, körperliche Hindernisse vom übrigen Verkehrsraum abgetrennt (VwV-StVO zu Zeichen 201; § 16 Absatz 4 BOStrab).
Ortsfeste, körperliche Hindernisse sind beispielsweise Bordsteine, Hecken oder Baumreihen (§ 16 Absatz 4 BOStrab).
Mit dem übrigen Verkehrsraum ist der Verkehrsraum für Kraftfahrzeuge, Radfahrer oder Fußgänger gemeint.
Die Hindernisse werden auffällig kenntlich gemacht (VwV-StVO zu Zeichen 201).
Unabhängige Bahnkörper befinden sich außerhalb des Verkehrsraums öffentlicher Straßen (§ 16 Absatz 4 BOStrab).
Andreaskreuz: Vorrang an Fußwegen, Feldwegen, Waldwegen und Radwegen
An Bahnübergängen von Fußwegen, Feldwegen, Waldwegen und Radwegen haben Schienenfahrzeuge auch ohne die Aufstellung von Andreaskreuzen Vorrang (§ 19 Absatz 1 StVO).
Dementsprechend sind Andreaskreuze an Bahnübergängen von
- Feldwegen und Waldwegen, wenn die Bahnübergänge ausreichend erkennbar sind,
- Fußwegen,
- Privatwegen ohne öffentlichen Verkehr, die als solche gekennzeichnet sind und
- anderen Straßen und Wegen über Nebengleise, wenn die Bahnübergänge für das Befahren mit Eisenbahnfahrzeugen durch Posten vom Straßenverkehr freigehalten werden
nicht erforderlich (§ 11 Absatz 3 EBO; Anlage 5 Bild 4 EBO).
Insbesondere an Bahnübergängen von Fußwegen mit Ampeln darf auf die Aufstellung eines Andreaskreuzes verzichtet werden (Anlage 5 Bild 2 EBO).
Andreaskreuz: Roter Blitzpfeil [Erklärt]
Ein roter Blitz in der Mitte des Andreaskreuzes weist auf eine Bahnstrecke mit einer Spannung führenden Fahrleitung hin (Anlage 2 laufende Nummer 1 StVO; Anlage 5 Bild 1 EBO; Anlage 1 Bild 1 BOStrab).
Eine Spannung führende Fahrleitung befindet sich in Deutschland an Bahnübergängen üblicherweise über den Schienen. Man spricht von Oberleitungen.
In der Europäischen Union müssen Oberleitungen von Eisenbahnen eine der folgenden Systeme aufweisen (Durchführungsverordnung (EU) 2019/776 der Kommission vom 16.05.2019, Amtsblatt der Europäischen Union LI 139/108; Verordnung (EU) Nummer 1301/2014 der Kommission vom 18.11.2014, Amtsblatt der Europäischen Union L 356/179):
- 25 kV 50 Hz Wechselstrom
- 15 kV 16,7 Hz Wechselstrom
- 3 kV Gleichstrom
- 1,5 kV Gleichstrom
Im Bereich der DB Netz AG wird in der Regel mit 15 kV 16,7 Hz elektrifiziert. Andere Systeme finden im Grenzübergangsbereich zu Nachbarstaaten Anwendung, wenn der Systemwechsel auf deutschem Staatsgebiet erfolgt.
Bei Straßenbahnen befindet sich die Oberleitung bei Nennspannungen bis 1000 Volt, bei Wechselspannung und bei Gleichspannung bis 1500 Volt mindestens 4,70 m über der Fahrbahnoberkante. Unter Bauwerken sowie unmittelbar davor und dahinter kann sich die Oberleitung in einer Höhe von 4,20 m befinden (§ 25 Absatz 2 BOStrab).
Oberleitungen von Straßenbahnen, die sich in einer Höhe von unter 4,70 m befinden, werden durch das Verkehrszeichen “Verbot für Fahrzeuge über angegebener tatsächlicher Höhe” (Zeichen 265) beschildert (§ 25 Absatz 2 BOStrab).
Als zulässige Höhe auf Zeichen 265 vor Oberleitungen von Straßenbahnen wird die zur Verfügung stehende Höhe abzüglich 0,2 m Sicherheitsraum angegeben (§ 25 Absatz 2 BOStrab).
Beträgt die lichte Höhe unter der Oberleitung einer Straßenbahn 4,20 m, so wird Zeichen 265 mit der Aufschrift 4,0 m versehen.
Der Sicherheitsabstand von 0,2 m garantiert, dass das Überfahren von Bodenwellen auf dem Bahnübergang nicht zu einer Katastrophe führt.
Andreaskreuz: Abstand zu Gleisen
Laut Eisenbahnkreuzungsgesetz (EBKrG) und dem Unterausschuss “Verkehrssicherheit an Bahnübergängen” des Bund-Länder-Fachausschusses Straßenverkehrs-Ordnung (BLFA StVO) gehören Andreaskreuze an Bahnübergängen zur Eisenbahnanlage (§ 14 Absatz 2 EBKrG; Leitfaden zur Durchführung von Bahnübergangsschauen, Seite 2).
Normalerweise werden Andreaskreuze unmittelbar vor dem Bahnübergang aufgestellt (Anlage 2 laufende Nummer 1 StVO).
Sie sind dort anzubringen, wo Straßenfahrzeuge und Tiere angehalten werden müssen, wenn der Bahnübergang nicht überquert werden darf (§ 11 Absatz 4 EBO).
Andreaskreuze dürfen allerdings nicht weniger als 2,25 m vor der äußeren Schiene aufgestellt werden (VwV-StVO zu Zeichen 201).
Sie werden immer am gleichen Pfosten wie Blinklichter
oder Lichtzeichen
angebracht (VwV-StVO zu Zeichen 201).
Andreaskreuze stehen immer alleine (VwV-StVO zu Zeichen 201). Es besteht ein sogenanntes Kombinationsverbot.
Andreaskreuz: Besonderheiten bei Hafengebieten und Industriegebieten
In Hafengebieten und Industriegebieten mit Vorrang für Schienenbahnen sind Andreaskreuze allerdings regelmäßig nicht in einem Abstand von nicht weniger als 2,25 m vor der äußeren Schiene aufgestellt.
Andreaskreuze werden an allen Einfahrten von Hafengebieten und Industriegebieten angebracht, wenn innerhalb der Hafengebiete und Industriegebiete Schienenbahnen Vorrang gewährt werden soll (§ 11 Absatz 5 EBO; VwV-StVO zu Zeichen 201).
Die Anbringung der Andreaskreuze in den Einfahrtsbereichen von Hafengebieten und Industriegebieten ist notwendig, da Kreuzungen von Schienen und Straßen in den vorgenannten Bereichen nach herrschender Meinung regelmäßig keine Bahnübergänge darstellen (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Auflage 2011, Randnummer 13 zu § 19 StVO).
An den Einfahrten in ein Hafengebiet werden dann Zeichen 201 mit Zusatzzeichen “Hafengebiet Schienenfahrzeuge haben Vorrang” aufgestellt.
An den Einfahrten in ein Industriegebiet werden hingegen Andreaskreuze mit den Zusatzzeichen “Industriegebiet Schienenfahrzeuge haben Vorrang” angebracht.
Eine Besonderheit bei Industriegebieten:
Die Einfahrten von Industriegebieten werden nur bei
- erkennbar geschlossenen Industriegebieten,
- die nur über bestimmte Zufahrten erreichbar sind,
mit einer Kombination aus Zeichen 201 und dem Zusatzzeichen “Industriegebiet Schienenfahrzeuge haben Vorrang” beschildert (VwV-StVO zu Zeichen 201).
An technisch gesicherten Bahnübergängen innerhalb von Hafengebieten und Industriegebieten müssen allerdings Andreaskreuze angebracht werden (§ 11 Absatz 5 EBO).
Die Aufstellung von Zeichen 201 mit den Zusatzzeichen “Hafengebiet Schienenfahrzeuge haben Vorrang” oder den Zusatzzeichen “Industriegebiet Schienenfahrzeuge haben Vorrang” an allen Einfahrten von Hafengebieten oder Industriegebieten reicht bei technisch gesicherten Bahnübergängen innerhalb der Hafengebiete oder Industriegebiete demnach nicht aus.
Das bringt uns zu folgender Frage: Was sind technisch gesicherte Bahnübergänge?
Andreaskreuz: Kombination mit Schranken und Ampeln
Ampeln werden auch Lichtzeichen (LZ), Lichtzeichenanlagen (LZA) oder Lichtsignalanlagen (LSA) genannt.
Zur technischen Sicherung von Bahnübergängen werden
- Lichtzeichen mit Andreaskreuzen,
- Blinklichter mit Andreaskreuzen,
- Lichtzeichen mit Schranken und Andreaskreuzen,
- Lichtzeichen mit Halbschranken und Andreaskreuzen,
- Blinklichter mit Halbschranken und Andreaskreuzen,
- Schranken mit Andreaskreuzen oder
- Schranken
verwendet (§ 11 Absatz 6 EBO; Leitfaden zur Durchführung von Bahnübergangsschauen, Regelplan 1).
In der Regel sind Bahnübergänge technisch zu sichern (§ 11 Absatz 6 EBO).
Andreaskreuz mit Schranke
Bahnübergänge werden unter anderem durch Schranken technisch gesichert (Leitfaden zur Durchführung von Bahnübergangsschauen, Regelplan 1).
Die Kombination aus Andreaskreuz und Schranke kommt an besonderen oder unabhängigen Bahnkörpern
- mit mäßigem Verkehr oder
- einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h
in Betracht (VwV-StVO zu Zeichen 201).
Andreaskreuz mit Lichtzeichen
Mit welchen Ampeln werden Andreaskreuze aufgestellt?
Andreaskreuze werden zusammen mit Lichtzeichen aufgestellt.
Entlang von Straßenbahnen an besonderen oder unabhängigen Bahnkörpern können Andreaskreuze zusammen mit einer Ampel
- bei mäßigem Verkehr oder
- einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h
aufgestellt werden (VwV-StVO zu Zeichen 201).
Andreaskreuz mit rotem Blinklicht
Alternativ werden Andreaskreuze zusammen mit Blinklichtern aufgestellt.
Blinklichter und Blinklichter mit Halbschranken sollen jedoch bei neuen technischen Sicherungen nicht mehr eingesetzt werden (§ 11 Absatz 6 EBO).
Andreaskreuz mit rotem Blinklicht in der Mitte
Auf dem Gebiet der ehemaligen DDR wurden an Bahnübergängen Andreaskreuze aufgestellt, in deren Mitte sich ein rotes Blinklicht befand (Bundestagsdrucksache 16/1377 vom 05.05.2006 Seite 1).
Andreaskreuze mit integriertem Blinklicht stellen eine Sonderbauform dar, die allerdings nicht von § 11 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) vorgesehen ist (Bundestagsdrucksache 16/1377 vom 05.05.2006 Seite 2).
Folglich dürfen Andreaskreuze mit rotem Blinklicht in der Mitte nicht neu aufgestellt werden.
Wie verhält es sich jedoch mit Andreaskreuzen mit rotem Blinklicht in der Mitte, die vor der Wiedervereinigung aufgestellt wurden?
Das Bundesministerium für Verkehr hatte am 19.08.1993 zunächst eine befristete Ausnahme für die Aufstellung von Andreaskreuze mit integriertem Blinklicht bis zum 31.12.2003 zugelassen.
Anschließend ließ das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen am 27.11.2003 eine weitere Ausnahme für die Aufstellung von Andreaskreuze mit integriertem Blinklicht bis zum 31.12.2010 zu.
Innerhalb der vorgenannten Fristen sollten alle Bahnübergänge mit Andreaskreuzen mit integriertem Blinklicht umgerüstet werden, um sie an die geltenden Vorgaben der EBO anzupassen.
Dies sollte ein bundeseinheitliches Erscheinungsbild der Bahnübergänge sicherstellen, Verunsicherungen vermeiden und ein ordnungsgemäßes Verhalten der Straßenverkehrsteilnehmer garantieren (Bundestagsdrucksache 16/1377 vom 05.05.2006 Seite 2).
Für eine Umrüstung eines Andreaskreuzes mit integriertem Blinklicht in eine Sicherungsform nach den geltenden Vorgaben der EBO ist jedoch eine Anpassung der Gesamtanlage an den Stand der Technik notwendig.
Eine Anpassung der Gesamtanlage an den Stand der Technik erfolgt nur im Zuge von Erneuerungsmaßnahmen oder im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verbesserung eines Bahnüberganges (Bundestagsdrucksache 16/1377 vom 05.05.2006 Seite 4).
Zu Maßnahmen zur Verbesserung eines Bahnüberganges zählen unter anderem der Nachbau von Halbschranken, Fahrbahnverbreiterungen, das Anlegen von Schleppkurven sowie die Anlage von Gehwegen oder Radwegen (Bundestagsdrucksache 16/1377 vom 05.05.2006 Seite 4).
Andreaskreuz: Zuständigkeit und Verantwortung
Straßenverkehrsbehörden ordnen Andreaskreuze an.
Vor Aufstellung oder Entfernung eines Andreaskreuzes ist der Betreiber des Schienennetzes zu hören (VwV-StVO zu Zeichen 201).
Betreiber eines Schienennetzes sind die Betreiber von Eisenbahnanlagen, die Schienenwege ausbauen, betreiben, unterhalten, instandhalten und erneuern (§ 2 Absatz 7a AEG).
Zu den Betreibern von Schienennetzen gehören beispielsweise die Deutsche Bahn Netz AG (DB Netz AG) und die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH (AVG).
Eine Übersicht der Betreiber der Schienenwege findest du auf der Website des Eisenbahn-Bundesamtes unter vorgenanntem Link.
Des Weiteren muss die oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle der Anbringung und Entfernung eines Andreaskreuzes zustimmen (VwV-StVO zu § 45 Absatz 1 bis 1e; VwV-StVO zu Zeichen 201).
Die oberste Landesbehörde kann allerdings die Straßenverkehrsbehörden vom Einholen einer Zustimmung zum Anbringen und Entfernen der in der VwV-StVO benannten Verkehrszeichen befreien (VwV-StVO zu § 45 Absatz 1 bis 1e).
In Baden-Württemberg ist zur Anbringung und Entfernung von Andreaskreuzen zum Beispiel keine Zustimmung der obersten Landesbehörde erforderlich (VwV IM – StVO – zu § 45, GABl. 1981, 729).
Für Andreaskreuze an Bahnübergängen von Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs sind Bahnunternehmen verantwortlich (§ 45 Absatz 2 StVO).
An Bahnübergängen von Straßenbahnen auf unabhängigen Bahnkörpern werden Andreaskreuze von den zuständigen Technischen Aufsichtsbehörden des Straßenbahnunternehmens aufgestellt (§ 45 Absatz 2 StVO).
Bahnunternehmen und zuständige Technische Aufsichtsbehörden der Straßenbahnunternehmen dürfen nur Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen der Straßenverkehrs-Ordnung an Bahnübergängen anbringen (§ 45 Absatz 2 StVO).
Andreaskreuze sind in der Straßenverkehrs-Ordnung enthalten (Anlage 2 laufende Nummer 1 StVO).
Andreaskreuz: Vorschriften im Überblick
Zusammenfassend sind bei der Aufstellung und Entfernung von Andreaskreuzen folgende Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Normen zu beachten:
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
- Verkehrszeichenkatalog (VzKat)
- Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
- Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
- Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Anschlussbahnen (EBOA bzw. BOA)
- Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG)
- Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO)
- Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab)
- Vorschrift für die Sicherung der Bahnübergänge bei nichtbundeseigenen Eisenbahnen (BÜV-NE)
- Bahnübergangsanlagen planen und instandhalten (Richtlinie 815)
- Richtlinien über Abhängigkeiten zwischen der technischen Sicherung von Bahnübergängen und der Verkehrsregelung an benachbarten Straßenkreuzungen und – einmündungen (BÜSTRA)
- Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA)
Es wird zwischen bahnseitigen und straßenseitigen Normen unterschieden (Leitfaden zur Durchführung von Bahnübergangsschauen, Seite 3):
Für die Bahn sind hauptsächlich das AEG, die EBO sowie das EKrG relevant.
Straßenverkehrsbehörden und Straßenbaubehörden müssen vor allem die StVO, die VwV-StVO, das FStrG und das EKrG beachten.
Fazit
Andreaskreuze kommen liegend, stehend, liegend mit rotem Blitzpfeil oder stehend mit rotem Blitzpfeil vor. Es gibt keinen Unterschied zwischen liegenden und stehenden Andreaskreuzen.
Ein roter Blitzpfeil auf einem liegenden oder stehenden Andreaskreuz zeigt an, dass der vor dir liegende Bahnübergang eine Spannung führende Fahrleitung hat. Oberleitungen befinden sich in aller Regel in einer Höhe von 4,70 m über der Fahrbahnoberkante.
In aller Regel werden Bahnübergänge heutzutage technisch gesichert. Das bedeutet, dass Bahnübergänge mit Andreaskreuzen und Ampeln, Andreaskreuzen und (Halb-)Schranken oder mit Andreaskreuzen, Ampeln und (Halb-)Schranken gesichert werden.
Andreaskreuze sollen an neuen Bahnübergängen nicht mehr zusammen mit Blinklichtern aufgestellt werden.
Welche Regeln von Andreaskreuzen ausgehen und wie man sich vor und nach einem Andreaskreuz verhalten muss, kannst du in meinem Artikel Andreaskreuz: 9 Regeln, die du kennen solltest nachlesen.
Lies dort auch gerne einmal rein.
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