Eingeschränktes Haltverbot: Bedeutung von Zeichen 286 erklärt
Im heutigen Beitrag geht es um das eingeschränkte Haltverbot, oder besser bekannt als eingeschränktes Halteverbot. Im Volksmund wird das Verkehrszeichen 286 auch als “Parkverbot” bezeichnet.
Aber was bedeutet Verkehrszeichen 286 überhaupt? Was sagt ein eingeschränktes Haltverbot aus?
Im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286) darf nicht länger als drei Minuten gehalten werden, ausgenommen zum Ein- und Aussteigen oder zum Be- und Entladen. Ein eingeschränktes Haltverbot bezieht sich ohne Zusatzzeichen ausschließlich auf die Fahrbahn.
Dieser Beitrag zeigt dir,
- wie eingeschränkte Haltverbotsstrecken beschildert werden,
- was unter Ein- und Aussteigen und Be- und Entladen zu verstehen ist,
- welche Regelungen von mobilen eingeschränkten Haltverboten ausgehen,
- welche Bußgelder beim Verstoß gegen die Regelungen eines eingeschränkten Haltverbots fällig werden,
- und vieles mehr …
Los geht’s!
Halten im eingeschränkten Haltverbot
Habt ihr euch bei diesem Schild auch schon einmal gefragt: Darf ich hier halten?
Wie so oft in Deutschland heißt es bei diesem Verkehrszeichen: Ja, aber …
Fakt ist, dass man hier nicht länger als drei Minuten auf der Fahrbahn halten darf.
Für das Ein- oder Aussteigen darf man sich jedoch auch länger als drei Minuten Zeit lassen.
Zum zulässigen Ein- oder Aussteigen in eingeschränkten Haltverboten gibt es bereits einige Urteile:
Gericht | Urteil | Quelle |
---|---|---|
OLG Hamm | Warten auf Fahrgäste gehört zum Ein- und Aussteigen | VRS 36, 77 |
OLG Frankfurt | Warten und Suchen von Fahrgästen gehört zum Ein- und Aussteigen | NJW 1952, 675 |
KG | Kind in Tagesstätte bringen gehört zum Ein- und Aussteigen | VRS 59, 230 |
Es gibt ebenfalls Gerichtsurteile zu Tätigkeiten, die in eingeschränkten Haltverboten nicht erlaubt sind:
Gericht | Urteil | Quelle |
---|---|---|
OLG Celle | Längeres Warten ohne Grund gehört nicht zum Ein- und Aussteigen | DAR 1957, 277 |
OLG Hamm | Warten auf unbestimmte Zeit gehört nicht zum Ein- und Aussteigen | NJW 1959, 255 |
OLG Frankfurt | Langwierige Erkundigungen gehören nicht zum Ein- und Aussteigen | VM 1961, 90 |
OLG Hamm | Warten auf Verabredungen gehört nicht zum Ein- und Aussteigen | DAR 1958, 339 |
OLG Karlsruhe | Mitgehen des Fahrers zum Bahnhof gehört nicht zum Ein- und Aussteigen | VkBl 1960, 628 |
Wichtig dabei ist: Nur weil ein Oberlandesgericht entschieden hat, dass eine bestimmte Tätigkeit in einem eingeschränkten Haltverbot erlaubt ist, oder nicht, bedeutet das nicht, dass damit die Tätigkeit abschließend einem Lager zugeordnet ist.
Nur Urteile von Bundesgerichten können eindeutig festlegen, welche Tätigkeiten in einem eingeschränkten Haltverbot erlaubt sind, und welche nicht.
Ebenso darf das Be- oder Entladen länger als drei Minuten dauern. Die Ladegeschäfte müssen allerdings ohne Verzögerung durchgeführt werden.
Zulässige Nebenverrichtungen dürfen auch länger als drei Minuten dauern.
Im Folgenden habe ich dir Gerichtsurteile zu Nebenverrichtungen zusammengestellt, die unter das Be- oder Entladen in einem eingeschränkten Haltverbot fallen:
Gericht | Urteil | Quelle |
---|---|---|
OLG Karlsruhe OLG Hamm KG | Be- oder Entladen von Güter, deren Tragen unzumutbar ist | VM 1975, 21 VM 1975, 21 VRS 33, 314 |
OLG Hamm | Be- oder Entladen von Handgepäck | DAR 1953, 138 |
OLG Düsseldorf | Be- oder Entladen von größeren Paketen | VRS 06, 315 |
OLG Bremen | Be- oder Entladen von Auflieferungen bei der Post | VM 1958, 5 |
OLG Hamm | Be- oder Entladen von Hartgeld bei größerem Gewicht | VM 1975, 21 |
OLG Celle | Be- oder Entladen von Lesemappen bei geschäftlichem Lieferverkehr | VRS 10, 72 |
BGH OLG Bremen | Be- oder Entladen von kleineren Paketen bei geschäftlichem Lieferverkehr | NJW 1960, 54 VM 1963, 24 |
OLG Köln | Be- oder Entladen von Gütern von hohem Wert oder Empfindlichkeit bei geschäftlichem Lieferverkehr | VRS 21, 381 |
Lediglich beim “Be- oder Entladen von kleineren Paketen bei geschäftlichem Lieferverkehr” gibt es eine Entscheidung eines Bundesgerichtes – dem Bundesgerichtshof. Das “Be- oder Entladen von kleineren Paketen bei geschäftlichem Lieferverkehr” stellt daher eindeutig ein zulässiges Be- und Entladen in eingeschränkten Haltverboten dar.
Folgende Tätigkeiten sollen nicht zum Be- oder Entladen in eingeschränkten Haltverboten zählen:
Gericht | Urteil | Quelle |
---|---|---|
OLG Bremen OLG Hamm OLG Köln | Kaufen leichter Gegenstände | RdK 1953, 85 VRS 04, 630 DAR 1957, 276 |
OLG Koblenz | Ablieferung eines elektrischen Rasierapparates | DAR 1957, 276 |
OLG Köln | Abholen eines Anzuges | VRS 08, 75 |
OLG Köln BGH | Überbringen von Zeichenpapier | VRS 08, 75 |
OLG Bremen | Durchführung Ladegeschäft ohne unzumutbare Erschwernis außerhalb der Sperrzone | DAR 1960, 185 |
OLG Bremen | Abholen von Schließfachpost | VRS 15, 198 |
OLG Karlsruhe | Abliefern oder Abholen von Gerichtspost | VM 1975, 21 |
KG | Abholen von Geld oder Schecks | VRS 33, 314 |
OLG Köln | Auf- und Einstellen eines Fernsehers | VM 1969, 64 |
OLG Düsseldorf | Längeres Warten auf Annahme von Waren | VM 1969, 96 |
OLG Neustadt | Längeres Warten auf Warenprüfung | VRS 09, 371 |
OLG Hamm | Längeres Warten auf Aussondern von Waren | VRS 23, 75 |
OLG Düsseldorf | Längeres Warten auf Abrechnen und Bezahlen | VRS 23, 389 |
OLG Saarbrücken | Längeres Warten auf das Schlagen von Tannenbäumen zum Abtransport | DAR 1959, 136 |
Das “Überbringen von Zeichenpapier” gehört damit laut BGH zweifelsfrei nicht zu den erlaubten Nebenvorrichtungen, die dem Be- oder Entladen in eingeschränkten Haltverboten zugerechnet werden.
Darüber hinaus gilt: Im Zweifelsfall ist vom Parken auszugehen.
In diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage: Wann parkt man eigentlich?
Parken im eingeschränkten Haltverbot
Im eingeschränkten Haltverbot ist das Parken nicht erlaubt. Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt (§ 12 Absatz 2 StVO).
Ein eingeschränktes Haltverbot wird häufig auch “Parkverbot” genannt. Das ist auf den ersten Blick auch nicht falsch, da ein eingeschränktes Haltverbot das Halten auf der Fahrbahn über drei Minuten verbietet (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Auflage 2011, Randnummer 30 zu § 12 StVO).
Ein eingeschränktes Haltverbot ist aber nicht mit einem “reinen” Parkverbot gleichzusetzen.
Ich weiß, was du jetzt denkst: “Wie bitte? Was?!”
Auch ich war damals zunächst skeptisch, als ich in einer Fortbildung saß und die Frage gestellt wurde: “Das ist ein eingeschränktes Haltverbot und kein ‘reines’ Parkverbot. Wer kennt den Unterschied?”
Es wurde still im Seminarraum. Jeder hatte vorher ein eingeschränktes Haltverbot mit einem “Parkverbot” gleichgesetzt und sich darüber hinaus keine weiteren Gedanken gemacht.
Die Lösung: Bei einem “reinen” Parkverbot darf nur drei Minuten gehalten werden. Bei einem eingeschränkten Haltverbot darf stattdessen auch länger als drei Minuten gehalten werden, sofern man ein- oder aussteigt oder sein Fahrzeug be- oder entlädt.
Von einem “reinen” Parkverbot (§ 12 Absatz 3 StVO) spricht man beispielsweise
- vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
- wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
- vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
- über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 (Parken auf Gehwegen) oder eine Parkflächenmarkierung das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
- vor Bordsteinabsenkungen.
Zu “reinen” Parkverboten habe ich bereits eine komplette Übersicht mit Bildern, allen relevanten Urteilen und einer Infografik erstellt. Du findest den Artikel unter dem vorgenannten Link auf dieser Website.
Ende eines eingeschränkten Haltverbots
Ein eingeschränktes Haltverbot endet an der nächsten Kreuzung oder Einmündung auf der gleichen Straßenseite (Anlage 2 laufende Nummer 61 StVO).
Weiterhin kann ein eingeschränktes Haltverbot auch beendet werden, indem sich eine andere Regelung zum Halten oder Parken direkt anschließt (Anlage 2 laufende Nummer 61 StVO).
Auf der obigen Abbildung wird das eingeschränkte Haltverbot durch die Regelung des absoluten Haltverbots beendet.
Schlussendlich wird ein eingeschränktes Haltverbot auch durch das Verkehrszeichen “Eingeschränktes Haltverbot Ende” aufgehoben.
Auf der rechten Straßenseite sieht das Ende eines eingeschränkten Haltverbots mit dem Verkehrszeichen “Eingeschränktes Haltverbot Ende” zum Beispiel so aus:
Auf der linken Straßenseite wird das Ende eines eingeschränkten Haltverbots durch das Verkehrszeichen “Eingeschränktes Haltverbot Ende” beispielsweise folgendermaßen gekennzeichnet:
Wie sich absolute Haltverbote zu anderen Parkverboten verhalten, kannst du in meinem Beitrag Was bedeutet ein absolutes Haltverbot mit Pfeil? nachlesen.
Eingeschränktes Haltverbot mit Pfeil
Auf eingeschränkten Haltverboten können Pfeile aufgebracht werden. Alle Kombinationen siehst du hier im Überblick:
Aber was bedeuten eingeschränkte Haltverbote mit Pfeilen nun eigentlich?
Dieser Frage bin ich in meinem Artikel Eingeschränktes Haltverbot mit und ohne Pfeil erklärt nachgegangen. Dort erfährst du auch, was gilt, wenn ein eingeschränktes Haltverbot mit einem anderen Haltverbot oder Parkverbot zusammenfällt.
Eingeschränktes Haltverbot für eine Zone
Ein eingeschränktes Haltverbot gilt nur auf der Straßenseite, auf der das Schild angebracht ist (Anlage 2 laufende Nummer 61 StVO). Daneben kann ein eingeschränktes Haltverbot aber auch für eine Zone gelten.
Innerhalb eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone darf nicht länger als drei Minuten gehalten werden. Für das Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen darf auch länger als drei Minuten gehalten werden (Anlage 2 laufende Nummer 64 StVO).
Bewohner mit Parkausweis kann das Parken durch ein Zusatzzeichen erlaubt werden.
Des Weiteren kann das Parken innerhalb gekennzeichneter Flächen mit Parkschein oder Parkscheibe erlaubt sein.
Sollen viele Kurzzeitparkplätze innerhalb eines bestimmten Bereiches eingerichtet werden, ist der Bereich als Parkzone zu kennzeichnen.
Soll Kurzzeitparken in der gesamten Zone oder in ihrem überwiegenden Teil zugelassen werden, ist nicht ein eingeschränktes Haltverbot für eine Zone, sondern das Verkehrszeichen “Parkraumbewirtschaftungszone” aufzustellen.
VwV-StVO zu den Zeichen 290.1 und 290.2
Innerhalb einer Parkzone darf in den gekennzeichneten Flächen nur für eine bestimmte Zeit geparkt werden.
Mobile eingeschränkte Haltverbote
Ein mobiles eingeschränktes Haltverbot hebt Verkehrszeichen auf, die das Parken erlauben (Anlage 2 laufende Nummer 61 StVO).
Das Parken ist in der oben dargestellten Situation nicht mehr erlaubt. Das mobile eingeschränkte Haltverbot hebt das Parken mit Parkscheibe auf.
Mehr zu mobilen Haltverboten kannst du in meinem Artikel Haltverbot wegen eines Umzugs: Antrag, Genehmigung & Einrichtung nachlesen.
Verstoß gegen ein eingeschränktes Haltverbot
Verstößt du gegen die Regelung eines eingeschränkten Haltverbotes, begehst du eine sogenannte Ordnungswidrigkeit. Wirst du dabei auch noch erwischt, wird eine Bußgeld fällig. Die Behörde wird dann ein Bußgeld gegen dich verhängen (§§ 24 StVG in Verbindung mit 49 Absatz 3 Nummer 4, 41 Absatz 1, Anlage 2 laufende Nummer 63-63.2, 64 StVO).
Aber warte, lass uns nochmal durchgehen, wann ein Verstoß vorliegt. Ein Verstoß liegt immer dann vor, wenn
- man in einem eingeschränkten Haltverbot länger als drei Minuten hält und nicht ein- oder aussteigt oder be- oder entlädt oder
- man in einem eingeschränkten Haltverbot parkt
Missachtest du eingeschränkte Haltverbote oder eingeschränkte Haltverbote für eine Zone, drohen dir Bußgelder nach dem Bußgeldkatalog.
Ein Blick in die Geschichte des Bußgeldkatalogs.
2019 galten folgende Regelsätze bei der Ahndung von Verstößen gegen die Regelungen von eingeschränkten Haltverboten und eingeschränkten Haltverbotszonen:
Mit der Änderung der StVO am 28.04.2020 wurden die Bußgeldhöhen für Verstöße gegen die Regelungen von eingeschränkten Haltverboten und eingeschränkten Haltverboten für eine Zone geändert:
Wegen eines Formfehlers im Gesetzestext, gingen jedoch ausnahmslos alle Bundesländer davon aus, dass der neue Bußgeldkatalog nichtig ist.
Um einen neuen Bußgeldkatalog einzuführen, war ein neues Gesetzgebungsverfahren erforderlich. Bis zum Abschluss dieses Verfahrens galten die alten Regelsätze aus dem Jahre 2019.
Mit Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs am 09.11.2021 gelten nunmehr folgende Regelsätze für Verstöße eingeschränkte Haltverbote und eingeschränkte Haltverbote für eine Zone:
Fazit
Ein eingeschränktes Haltverbot erlaubt das kurzzeitige Halten von bis zu drei Minuten, um bestimmte Tätigkeiten wie Ein- oder Aussteigen sowie Be- oder Entladen zu ermöglichen. Es gibt jedoch klare Einschränkungen: Tätigkeiten müssen ohne Verzögerung durchgeführt werden.
Parken ist im eingeschränkten Haltverbot untersagt. Verstöße gegen diese Regelungen können Bußgelder nach sich ziehen.
Ein eingeschränktes Haltverbot endet an der nächsten Kreuzung oder Einmündung auf der gleichen Straßenseite oder indem sich eine andere Regelung zum Halten oder Parken direkt anschließt.
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