Fahrbahnmarkierungen: Bedeutung erklärt [+Übersicht]
Im deutschen Straßenverkehr begegnen dir eine Menge unterschiedlicher Fahrbahnmarkierungen. Um unfallfrei von A nach B zu gelangen, muss man die Bedeutung der Fahrbahnmarkierungen kennen.
Fahrbahnmarkierungen, wie Fußgängerüberwege, Haltlinien, Fahrstreifen- und Fahrbahnbegrenzungen, Pfeile, Sperrflächen und Grenz- und Parkflächenmarkierungen sowie Leitlinien regeln den fließenden und parkplatzsuchenden Verkehr.
Dieser Beitrag zeigt dir die Bedeutung aller Fahrbahnmarkierungen. Dabei werden unter anderem folgende Fragen beantwortet:
- Wo ist das Halten an Fußgängerüberwegen erlaubt?
- Wie muss man sich an Haltlinien verhalten?
- Welche Regeln gehen von Fahrstreifenbegrenzungen und Pfeilmarkierungen aus?
- Was sind Grenzmarkierungen und was bezwecken diese?
- Inwiefern regeln Parkflächenmarkierungen das Parken?
- Wie muss man sich an Wartelinien verhalten?
Bereit? Dann los!
Fahrbahnmarkierungen
1.
Fußgängerüberweg
2.
Haltlinie
3.
Durchgezogene Linie
4.
Pfeilmarkierung
5.
Vorankündigungspfeil
6.
Sperrfläche
7.
Grenzmarkierung
8.
Parkflächenmarkierung
9.
Leitlinie
10.
Wartelinie
11.
Haifischzähne
12.
Tempo 30
13.
Vorfahrt gewähren
14.
Behinderte
Fußgängerüberweg
Fußgängerüberwege sind im allgemeinen Sprachgebrauch als Zebrastreifen bekannt.
Die Fahrbahnmarkierung “Fußgängerüberweg” (Zeichen 293) regelt nicht nur das Verhalten von Fahrzeugen, sondern auch das Verhalten von Fußgängern.
Sind Fußgänger mit einer hohen Verkehrsdichte, hohen Fahrgeschwindigkeiten, schlechten Sichtverhältnissen oder einem ungünstigen Verkehrsablauf konfrontiert, so müssen Fußgänger die Fahrbahn an
- Kreuzungen oder Einmündungen,
- Ampeln,
- Fußgängerquerungshilfen
- oder Fußgängerüberwegen
überqueren (§ 25 Absatz 3 StVO).
Wenn Fußgänger die Fahrbahn an Kreuzungen und Einmündungen überschreiten, sind dort vorhandene Fußgängerüberwege zu benutzen (§ 25 Absatz 3 StVO).
Fahrzeuge müssen Fußgängern, Krankenfahrstuhl- und Rollstuhlfahrern an Fußgängerüberwegen das Queren ermöglichen, wenn diese den Fußgängerüberweg erkennbar überqueren möchten (§ 26 Absatz 1 StVO).
Wollen Fußgänger, Krankenfahrstuhl- oder Rollstuhlfahrer Fußgängerüberwege erkennbar überqueren, so dürfen Fahrzeuge nur mit mäßiger Geschwindigkeit an die Fußgängerüberwege heranfahren (§ 26 Absatz 1 StVO).
Fahrzeuge müssen sogar vor Fußgängerüberwegen warten, wenn dies erforderlich ist (§ 26 Absatz 1 StVO).
Mit Fahrzeugen sind nicht nur Kraftfahrzeuge, sondern auch Fahrräder gemeint (Gesetz zu den Übereinkommen v. 08.11.1968 über den Straßenverkehr, BGBl 1977 Seite 809; § 63a Absatz 1 StVZO; BVerwG, Urt. v. 18.11.2010 – 3 C 42.09).
Schienenfahrzeuge müssen Fußgängern an Fußgängerüberwegen allerdings keinen Vorrang einräumen (§ 26 Absatz 1 StVO).
Fahrzeuge dürfen auf Fußgängerüberwegen nicht halten (Anlage 2 laufende Nummer 66 StVO).
Ebenso besteht 5 m vor Fußgängerüberwegen ein Haltverbot für Fahrzeuge (Anlage 2 laufende Nummer 66 StVO).
Das bedeutet im Umkehrschluss, dass direkt hinter Fußgängerüberwegen gehalten werden darf, sofern nicht andere Haltverbote – gesetzlich oder durch Verkehrszeichen – bestehen.
Entgegen der allgemein verbreiteten Meinung, gehen vom Verkehrszeichen 350 keine Ge- oder Verbote aus. Die Verkehrsregeln eines Fußgängerüberweges gehen rein von der Fahrbahnmarkierung mit Zeichen 293 aus.
Haltlinie
Wie muss man sich an Haltlinien (Zeichen 294) verhalten?
Was ist zu tun, wenn man von der Haltlinie keine Einsicht in die Kreuzung oder Einmündung hat?
Haltlinien werden ergänzend zu Haltgeboten oder Wartegeboten aufgebracht (Anlage 2 laufende Nummer 67 StVO).
Haltgebote und Wartegebote können durch Stoppschilder, durch Polizeibeamte, Lichtzeichen oder Schranken gegeben sein (Anlage 2 laufende Nummer 67 StVO).
Ampeln werden auch Lichtsignal- oder Lichtzeichenanlagen genannt.
An Haltlinien musst du als Fahrzeugführer anhalten, sofern ein Stoppschild, ein Polizeibeamter, eine Ampel oder eine Schranke dir ein Halten vorgibt (Anlage 2 laufende Nummer 67 StVO).
Haltlinien gibt es beispielsweise vor Stoppschildern
und Ampeln.
Wenn du vor einer Haltlinie anhalten musst, jedoch keine Einsicht in die vor dir kreuzende Straße hast, musst du bis zur Sichtlinie vorfahren und erforderlichenfalls erneut anhalten (Anlage 2 laufende Nummer 67 StVO).
Als Sichtlinie wird die Stelle bezeichnet, von der aus in die Straße eingesehen werden kann, in die eingefahren werden soll (Anlage 2 laufende Nummer 67 StVO).
Die oben auf der Abbildung dargestellte dunkelblau gestrichelte Linie im Einmündungsbereich wird nicht auf der Fahrbahn markiert. Die dunkelblau gestrichelte Linie stellt lediglich schematisch dar, wo du mit deinem Kraftfahrzeug die Straße einsehen kannst, in die du einfahren möchtest.
Durchgezogene Linie
Fahrstreifenbegrenzungen und Fahrbahnbegrenzungen sind auch als durchgehende oder durchgezogene Linien bekannt.
Vielleicht fragst du dich jetzt: Was ist der Unterschied zwischen einer Fahrstreifenbegrenzung und einer Fahrbahnbegrenzung?
Zeichen 295 begrenzt Fahrstreifen, Fahrbahnen, Seitenstreifen und Sonderwege (Anlage 2 laufende Nummer 68 StVO).
Unter Sonderwege fallen (Anlage 2 laufende Nummer 16-25 StVO):
Zeichen 237: Radweg | |
Zeichen 238: Reitweg | |
Zeichen 239: Gehweg | |
Zeichen 240: Gemeinsamer Geh- und Radweg | |
Zeichen 241: Getrennter Rad- und Gehweg | |
Zeichen 242.1: Fußgängerzone | |
Zeichen 244.1: Fahrradstraße | |
Zeichen 244.3: Fahrradzone | |
Zeichen 245: Bussonderfahrstreifen |
Durchgezogene Linien dürfen von Fahrzeugführern weder ganz, noch teilweise überfahren werden (Anlage 2 laufende Nummer 68 StVO).
Eine durchgezogene Linie darf allerdings überfahren werden, wenn der angrenzende Seitenstreifen durch Zeichen 223.1 zum Befahren freigegeben wurde (Anlage 2 laufende Nummer 68 StVO).
Befindet sich die Fahrstreifenbegrenzung zwischen der von dir befahrenen Fahrspur und der Gegenspur, so musst du rechts der Fahrstreifenbegrenzung fahren (Anlage 2 laufende Nummer 68 StVO).
Befindet sich eine Fahrstreifenbegrenzung am rechten Fahrbahnrand, so wird diese auch Fahrbahnrandmarkierung genannt.
Fahrbahnbegrenzung: Benutzung des Seitenstreifens
Wird außerhalb geschlossener Ortschaften durch die Fahrbahnrandmarkierung ein befestigter Seitenstreifen abgegrenzt, müssen
- landwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen
- landwirtschaftliche Fuhrwerke
- und ähnliche langsame Fahrzeuge
möglichst rechts von der Fahrbahnrandmarkierung fahren (Anlage 2 laufende Nummer 68 StVO).
Das ermöglicht es im Idealfall schnelleren Fahrzeugen die vorgenannten Fahrzeugarten zu überholen.
Fahrbahnbegrenzung: Kreisverkehr
In Kreisverkehren sind Mittelinseln häufig durch Fahrbahnbegrenzung von der Fahrspur abgetrennt.
Fahrzeuge dürfen Fahrbahnbegrenzungen innerhalb von Kreisverkehren nicht überfahren (Anlage 2 laufende Nummer 68 StVO).
Allerdings dürfen Fahrzeuge die Fahrbahnbegrenzung der Mittelinsel des Kreisverkehrs überfahren, wenn sie ansonsten wegen ihrer Abmessungen den Kreisverkehr nicht befahren könnten (Anlage 2 laufende Nummer 68 StVO).
Beim Überfahren der Fahrbahnbegrenzung der Mittelinsel des Kreisverkehrs muss dann darauf geachtet werden, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden (Anlage 2 laufende Nummer 68 StVO).
Fahrstreifenbegrenzung: Halt- und Parkverbote
Darüber hinaus besteht ein Parkverbot, wenn zwischen Fahrstreifenbegrenzung und abgestelltem Fahrzeug kein Fahrstreifen von 3 m Breite verbleibt (Anlage 2 laufende Nummer 68 StVO).
Eine Restfahrstreifenbreite von 3 m garantiert, dass Fahrzeuge – mit Ausnahme von landwirtschaftlichen Fahrzeugen – parkende Fahrzeuge mit Sicherheitsräumen rechts und links gefahrlos passieren können.
Halten ist links von Fahrstreifenbegrenzungen verboten, wenn rechts ein Seitenstreifen oder Sonderweg besteht (Anlage 2 laufende Nummer 68 StVO).
Ein Radfahrstreifen rechts von einer Fahrstreifenbegrenzung stellt beispielsweise einen Sonderweg dar. Radfahrstreifen werden mit Zeichen 237 gekennzeichnet.
Links des Radfahrstreifen besteht ein Haltverbot.
Fahrstreifenbegrenzung: Parkstände und Grundstückszufahrten
Grenzen Fahrstreifenbegrenzungen Sonderwege ab, kann es sein, dass sich hinter dem Sonderweg Parkstände oder Grundstückszufahrten befinden.
Oftmals befinden sich hinter bzw. rechts neben Radfahrstreifen Grundstückszufahrten.
Manchmal werden auch Parkstände hinter Radfahrstreifen angelegt.
Wenn Parkstände oder Grundstückszufahrten hinter Sonderwegen nicht anderweitig erreichbar sind, so darf die durchgezogene Linie überfahren werden (Anlage 2 laufende Nummer 68 StVO).
Allerdings müssen Kraftfahrzeugführer beim Überfahren der durchgezogenen Linie darauf achten, dass Benutzer des Sonderweges weder gefährdet noch behindert werden (Anlage 2 laufende Nummer 68 StVO).
Einseitige Fahrstreifenbegrenzung
Welche Verkehrsregeln gehen von einseitigen Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 296) aus?
Auch bei einer einseitigen Fahrstreifenbegrenzung gilt:
Die durchgezogene Linie darf von Fahrzeugen nicht überfahren werden. Ein Befahren der durchgezogenen Linie ist ebenso wenig zulässig (Anlage 2 laufende Nummer 69 StVO).
Zwischen dem parkenden Fahrzeug und der durchgehenden Fahrstreifenbegrenzung muss auch bei Zeichen 296 eine Restfahrstreifenbreite von 3 m vorhanden sein (Anlage 2 laufende Nummer 69 StVO).
Stellst du fest, dass zwischen deinem Fahrzeug und der durchgehenden Linie weniger als 3 m Restfahrstreifenbreite verbleibt, ist ein Parken an dieser Stelle nicht erlaubt.
Fährst du auf der Fahrspur, auf der sich eine unterbrochene Linie befindet, so darfst du die Fahrstreifenbegrenzung überfahren, wenn du den Verkehr dabei nicht gefährdest (Anlage 2 laufende Nummer 69 StVO).
Pfeilmarkierung
Pfeilmarkierungen finden sich an Kreuzungen und Einmündungen mit Abbiegespuren.
Wie muss man sich verhalten, wenn man Fahrstreifen mit Pfeilmarkierungen befährt?
Wenn zwischen den Pfeilmarkierungen (Zeichen 297) Leitlinien oder Fahrstreifenbegrenzungen markiert sind, so müssen Fahrzeuge der durch die Pfeile vorgegebenen Fahrtrichtung an der nächsten Kreuzung oder Einmündung folgen (Anlage 2 laufende Nummer 70 StVO).
Auf mit Pfeilen markierten Strecken dürfen Fahrzeuge nicht halten (Anlage 2 laufende Nummer 70 StVO).
Du darfst Fahrzeuge auch rechts überholen, wenn sich diese auf einem Fahrstreifen mit einem Pfeil eingeordnet haben (Anlage 2 laufende Nummer 70 StVO).
Vorankündigungspfeil
Vielleicht sind dir schon einmal außerorts Pfeile entlang von Leitlinien aufgefallen.
In welchen Fällen werden Vorankündigungspfeile verwendet?
Vorankündigungspfeile (Zeichen 297.1) werden zur Ankündigung
- einer Fahrstreifenbegrenzung
- oder des Endes eines Fahrstreifens
verwendet (Anlage 2 laufende Nummer 71 StVO).
Sperrfläche
Sperrflächen dürfen von Fahrzeugen nicht benutzt werden (Anlage 2 laufende Nummer 72 StVO).
Sperrflächen werden in der Straßenverkehrs-Ordnung unter Zeichen 298 geführt.
Demnach dürfen Sperrflächen weder überfahren, noch teilweise befahren werden. Auf Sperrflächen ist auch das Parken und Halten verboten.
Sperrflächen finden sich beispielsweise an Kreuzungen und Einmündungen mit Querungshilfen und Linksabbiegespuren.
Grenzmarkierung
Grenzmarkierungen (Zeichen 299) sind auch als N-, X- oder Zick-Zack-Linien bekannt (Kapitel 2.3 RMS Teil 1).
Grenzmarkierungen bezeichnen, verlängern oder verkürzen ein anderes Halt- oder Parkverbot (Anlage 2 laufende Nummer 73 StVO).
Für größere Flächen werden Zick-Zack-Linien eingesetzt (Kapitel 5.2.2 RMS Teil 1).
Mancherorts werden Grenzmarkierungen bei kleineren Flächen in N- oder X-Form aufgebracht (Kapitel 5.2.2 RMS Teil 1).
Das Halten oder Parken ist demnach innerhalb einer Grenzmarkierung nicht erlaubt (Anlage 2 laufende Nummer 73 StVO).
Welche Parkverbote durch eine Grenzmarkierung bezeichnet, verlängert oder verkürzt werden können, habe ich in meinem Beitrag Parkverbote: Die komplette Übersicht beschrieben.
Bushaltestellen am Fahrbahnrand werden manchmal mit einer Grenzmarkierung gekennzeichnet.
Eine Kennzeichnung mit den Buchstaben “BUS” und einer unterbrochenen Zick-Zack-Linie ist ebenso möglich.
Dadurch wird das Parkverbot 15 m vor und hinter dem Verkehrszeichen 224 (Haltestelle) verdeutlicht.
Haltverbote
- im Bereich von scharfen Kurven (§ 12 Absatz 1 Nummer 2 StVO)
- oder vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten (§ 12 Absatz 1 Nummer 5 StVO)
können ebenfalls mit Grenzmarkierungen bezeichnet werden. Für Haltverbote werden überwiegend Zick-Zack-Linien verwendet.
Auch Markierungen […] sind Verkehrszeichen.
§ 39 Absatz 5 StVO
Parkflächenmarkierung
Parkflächenmarkierungen erlauben das Parken und regeln gleichzeitig die Aufstellung der parkenden Fahrzeuge (Anlage 2 laufende Nummer 74 StVO).
Damit regeln Parkflächenmarkierungen, wo und wie geparkt werden darf.
Parkflächenmarkierungen über Gehwegen erlauben allerdings nur das Parken für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 2,8 t (Anlage 2 laufende Nummer 74 StVO).
Mehr zum Gehwegparken kannst du in meinem Beitrag zu Parkverboten nachlesen.
Durch Parkflächenmarkierungen wird ebenfalls die Parkaufstellung vorgegeben (Anlage 2 laufende Nummer 74 StVO).
Konkret geht es dabei darum, ob längs, quer oder senkrecht geparkt werden muss.
Unten siehst du beispielsweise Längsparkstände.
Die obige Parkflächenmarkierung erlaubt das Parken auf dem Gehweg halb in Fahrtrichtung rechts innerhalb der Parkflächenmarkierung und regelt gleichzeitig die Aufstellung der parkenden Fahrzeuge längs zur Fahrtrichtung.
Durchgezogene Linien bei Parkflächenmarkierungen dürfen überfahren werden (Anlage 2 laufende Nummer 74 StVO).
Leitlinie
Leitlinien (Zeichen 340) sind unterbrochene Linien.
Dieses Kapitel enthält die Ge- und Verbote zu Mittelmarkierungen und Schutzstreifen für den Radverkehr.
Wo werden Leitlinien eingesetzt?
Leitlinien werden zur
- Trennung gegenläufiger Fahrspuren als Mittelmarkierung,
- Trennung von Fahrstreifen in eine Richtung,
- Markierung von Schutzstreifen für den Radverkehr,
- Markierung von Fußgängerfurten oder
- Markierung von Radfahrerfurten
eingesetzt.
Mittelmarkierung und Trennung von Fahrstreifen
Als Mittelmarkierung und Trennung von Fahrstreifen in eine Richtung dürfen Leitlinien von Fahrzeugen überfahren werden.
Beim Überfahren der Leitlinien darf aber der übrige Verkehr nicht gefährdet werden (Anlage 3 laufende Nummer 22 StVO).
Schutzstreifen für den Radverkehr
Schutzstreifen für den Radverkehr erkennst du daran, dass in regelmäßigen Abständen das Sinnbild “Radverkehr” auf dem durch Leitlinien abgetrennten Bereich der Fahrbahn aufgebracht ist (Anlage 3 laufende Nummer 22 StVO).
Schutzstreifen für den Radverkehr dürfen nur bei Bedarf überfahren werden (Anlage 3 laufende Nummer 22 StVO).
So darf ein Schutzstreifen für den Radverkehr überfahren werden
um dem Gegenverkehr auszuweichen.
Anlage 3 laufende Nummer 22 StVO
Der Radverkehr darf aber auch beim Ausweichen des Gegenverkehrs nicht gefährdet werden (Anlage 3 laufende Nummer 22 StVO).
Die Straßenverkehrs-Ordnung erläutert nicht abschließend, wann ein Bedarfsfall zum Überfahren eines Schutzstreifen für den Radverkehr vorliegt.
Auf Schutzstreifen für den Radverkehr darf – mit Ausnahme von Fahrrädern und Elektrokleinstfahrzeugen im Sinne der eKFV – nicht gehalten werden (Anlage 3 laufende Nummer 22 StVO).
Wartelinie
Wartelinien empfehlen das Warten an der angegebenen Stelle (Anlage 3 laufende Nummer 23 StVO).
Von Wartelinien gehen keine Ge- und Verbote aus.
Das OLG Celle hat bestätigt, dass von einer Wartelinie keine verkehrsrechtlichen Ge- oder Verbote im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung ausgehen. Das Überfahren einer Wartelinie ist demnach nicht zu beanstanden (OLG Celle, Urteil vom 28.09.2006 – 14 U 80/06).
Laut Urteil des OLG Celle kann sich sich das Überfahren einer Wartelinie im Schadensfall allerdings nachteilig auswirken (OLG Celle, Urteil vom 28.09.2006 – 14 U 80/06).
Wo findet man Wartelinien?
Wartelinien (Zeichen 341) können dir
- am Verkehrszeichen “Vorfahrt gewähren”,
- wo Linksabbieger den Gegenverkehr durchfahren lassen müssen,
- wo vor einer Lichtzeichenanlage eine Straße oder Zufahrt einmündet,
- wo vor dem Zeichen 294 eine Straße oder Zufahrt einmündet
- oder wo vor einem Bahnübergang eine Straße oder Zufahrt einmündet
begegnen (VwV-StVO zu Zeichen 341).
Wird vor einer Ampel, vor einer Haltlinie oder vor einem Bahnübergang eine Wartelinie vor einer einmündenden Straße oder Zufahrt aufgebracht, ist die Anordnung des Zusatzzeichens “bei Rot hier halten” im Regelfall entbehrlich (VwV-StVO zu Zeichen 341).
An Kreuzungen und Einmündungen mit “rechts vor links” Regelung wird Hin und Wieder, besonders an unübersichtlichen Stellen, ebenfalls von Wartelinien Gebrauch gemacht.
Die Aufbringung von Wartelinien an Kreuzungen und Einmündungen mit “rechts vor links” Regelung ist allerdings nach den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung nicht vorgesehen (VwV-StVO zu Zeichen 341).
Wie werden “rechts vor links” Regelungen an unübersichtlichen Stellen regelkonform verdeutlicht?
Zur Verdeutlichung einer “rechts vor links” Regelung an Kreuzungen und Einmündungen wurden 2020 Haifischzähne eingeführt.
Haifischzähne werden dir aber nur außerhalb von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie weiteren Hauptverkehrsstraßen begegnen (Anlage 3 laufende Nummer 23.1 StVO).
Mehr Informationen zu Haifischzähnen erhältst du im gleichnamigen Kapitel im Artikel 6 neue Verkehrszeichen für Radfahrer 2020.
Tempo 30
In Tempo 30-Zonen begegnet man häufig Fahrbahnmarkierungen in dreifach überhöhter Form.
Hin und Wieder wird auch auf eine Geschwindigkeitsbeschränkung durch eine Fahrbahnmarkierung hingewiesen.
Auf der Fahrbahn ist dann in Ziffern zum Beispiel “30” oder in Ziffern und Buchstaben “30 ZONE” oder “ZONE 30” aufgebracht.
Manchmal wird auch das Verkehrszeichen 274.1 (Tempo 30-Zone) oder das Verkehrszeichen 274-30 (Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) dreifach überhöht auf der Fahrbahn aufgebracht.
Wichtig dabei ist, dass
Schriftzeichen und die Wiedergabe von Verkehrszeichen auf der Fahrbahn […] dem Hinweis auf ein angebrachtes Verkehrszeichen
§ 39 Absatz 5 StVO
dienen.
Das bedeutet, dass von den Fahrbahnmarkierungen “30”, “30 ZONE” oder “ZONE 30” keine verkehrsrechtliche Regelung ausgeht.
Die Regelung geht vom Verkehrsschild aus.
Vorfahrt gewähren
“Vorfahrt gewähren” – im Volksmund auch “Vorfahrt achten” genannt – kann als Fahrbahnmarkierung aufgebracht werden.
Auf der Fahrbahn ist dann ein dreifach überhöhtes Dreieck in weißer Markierung dargestellt (Kapitel 5.3 RMS Teil 2).
Auch die Aufbringung eines “Vorfahrt gewähren” (Zeichen 205) auf der Fahrbahn ist lediglich ein Hinweis auf ein bereits angebrachtes Verkehrsschild “Vorfahrt gewähren”.
Vom auf der Fahrbahn aufgebrachten Dreieck gehen keine Verkehrsregeln aus.
Fazit
Fahrzeuge dürfen auf und 5 m vor Fußgängerüberwegen nicht halten. Direkt hinter Fußgängerüberwegen darf gehalten werden, wenn nicht andere Haltverbote bestehen.
Fahrzeuge müssen an Haltlinien immer anhalten.
Grenzmarkierungen werden auch N-, X- oder Zick-Zack-Linien genannt. Sie bezeichnen, verlängern oder verkürzen ein anderes Haltverbot oder Parkverbot.
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