Gelbes Blinklicht an Fahrzeugen erklärt [+Übersicht]
Im Straßenverkehr begegnen dir gelegentlich auch Fahrzeuge, auf denen gelbes Blinklicht angebracht ist. Was bedeutet ein gelbes Blinklicht an einem Fahrzeug?
Gelbes Blinklicht an einem Fahrzeug warnt vor Gefahren. Es warnt vor Arbeitsstellen oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung.
In diesem Beitrag zeige ich dir anhand von Bildern aus der Praxis, in welchen Situationen gelbes Blinklicht an einem Fahrzeug verwendet wird – darunter:
- Begleitung eines Großraumtransportes,
- Überbreite oder überlange Fahrzeuge,
- Landwirtschaftliche Fahrzeuge,
- Fahrzeuge der Bundeswehr
- und viele mehr …
Let’s go!
Gelbes Blinklicht: Pkw
Speziell ausgerüstete Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge, die im Fahrzeugschein als Begleitfahrzeuge für Großraum- Schwertransporte anerkannt sind, werden mit gelben Blinklichtern ausgestattet (§ 52 Absatz 4 StVZO; VwV-StVO zu § 29 Absatz 3).
Dies sind oftmals Begleitfahrzeuge mit Wechselverkehrszeichen-Anlagen – besser bekannt als Begleitfahrzeuge mit Wechselverkehrszeichen nach hinten (BF3)
oder Begleitfahrzeuge mit Wechselverkehrszeichen nach vorne, hinten und seitlich (BF4).
Andere private Begleitfahrzeuge für Schwer- oder Großraumtransporte ohne Wechselverkehrszeichen-Anlage – sogenannte BF2 – dürfen ebenso mit gelben Blinklichtern ausgerüstet werden, sofern dies von der Behörde vorgeschrieben ist (§ 52 Absatz 4 StVZO).
Gelbe Blinklichter bei privaten Begleitfahrzeugen für Schwer- oder Großraumtransporte ohne Wechselverkehrszeichen-Anlage müssen allerdings abnehmbar sein (§ 52 Absatz 4 StVZO).
Zu guter Letzt dürfen auch auf Fahrzeuge der Bodendienste von Flugplätzen oder auf Fahrzeuge der behördlichen Luftaufsicht gelbe Blinklichter montiert werden (§ 52 Absatz 4 StVZO).
Mehrere Warnleuchten sind auf den oben genannten Fahrzeugen immer dann erforderlich, wenn das gelbe Blinklicht horizontal oder vertikal nicht ausreichend erkennbar ist (§ 52 Absatz 4 StVZO).
Gelbes Blinklicht: Lkw
Das gelbe Blinklicht wird auch als Rundumlicht bezeichnet (§ 52 Absatz 4 StVZO).
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Rundumlichter auch manchmal Rundumleuchten genannt.
Mehrere Warnleuchten sind auf den unten genannten Fahrzeugen immer dann erforderlich, wenn das gelbe Blinklicht horizontal oder vertikal nicht ausreichend erkennbar ist (§ 52 Absatz 4 StVZO).
Straßenbau und Straßenunterhaltung
Ein oder mehrere Warnleuchten für gelbes Blinklicht dürfen auf
- Fahrzeugen für den Straßenbau,
- Fahrzeugen für die Straßenunterhaltung,
- Fahrzeugen für die Straßenreinigung
- und Fahrzeugen zur Reinigung von Anlagen im Straßenraum
angebracht werden (§ 52 Absatz 4 StVZO).
Diese Fahrzeuge müssen mit rot-weißer Warnmarkierung gekennzeichnet werden (§ 52 Absatz 4 StVZO).
Die rot-weiße Warnmarkierung ist nach der Normung zur Standardisierung der Sicherheitskennzeichnung von Fahrzeugen und Geräten in Deutschland anzubringen (DIN 30710).
Rot-weiße Warnmarkierung ist auch als Sicherheitskennzeichnung bekannt (§ 52 Absatz 4 StVZO).
Müllabfuhr
Auch Fahrzeuge für die Müllabfuhr dürfen mit ein oder mehrere Warnleuchten für gelbes Blinklicht ausgerüstet sein (§ 52 Absatz 4 StVZO).
Rot-weiße Warnmarkierung ist an Müllabfuhrfahrzeugen Pflicht (§ 52 Absatz 4 StVZO).
Kraftfahrzeuge zur Pannenhilfe
Abschleppfahrzeuge dürfen nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und den Empfehlungen zu § 70 StVZO ebenfalls mit einer oder mehren Warnleuchten für gelbes Blinklicht ausgerüstet werden (§ 52 Absatz 4 StVZO; VkBl 2014 Seite 516).
Die Empfehlungen zu § 70 StVZO sind auch als “Empfehlungen für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 70 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung für bestimmte Fahrzeugarten und Fahrzeugkombinationen” bekannt.
Im Fahrzeugschein müssen solche Fahrzeuge als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sein (§ 52 Absatz 4 StVZO).
Überbreite oder überlange Fahrzeuge
An überbreiten oder überlangen Fahrzeugen werden gelbe Blinklichter angebracht, wenn die genehmigende Behörde dies vorschreibt (§ 52 Absatz 4 StVZO).
Behörden können auch bei Fahrzeugen mit überbreiter oder überlanger Ladung gelbe Rundumlichter vorschreiben (§ 52 Absatz 4 StVZO).
Häufig wird überbreiten oder überlangen Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen im Rahmen der Durchführung eines Großraum- und Schwertransportes in Form einer Auflage die Verwendung von Kennleuchten mit gelbem Blinklicht vorgeschrieben (VwV-StVO zu § 29 Absatz 3).
Dabei ist die “Richtlinie für die Kenntlichmachung überbreiter und überlanger Straßenfahrzeuge, Fahrzeugkombinationen sowie bestimmter hinausragender Ladungen” zu berücksichtigen (VwV-StVO zu § 29 Absatz 3; VkBl 2019 Seite 192).
Die “Richtlinie für die Kenntlichmachung überbreiter und überlanger Straßenfahrzeuge, Fahrzeugkombinationen sowie bestimmter hinausragender Ladungen” wird oft auch als Überlänge-Kenntlichmachungs-Richtlinien oder kurz ÜberlKRL bezeichnet.
Fahrzeuge ohne Ladung mit einer Breite von mehr als 3 m müssen mit einer oder mehreren Warnleuchten für gelbes Blinklicht ausgerüstet sein (Kapitel 2.1.b ÜberlKRL).
Eine oder mehrere Warnleuchten für gelbes Blinklicht sind auch bei überlangen Fahrzeugen ohne Ladung mit einer Länge von mehr als 20,75 m erforderlich (Kapitel 2.1.b ÜberlKRL).
Fahrzeuge mit hinausragender Ladung müssen mit einer oder mehreren Warnleuchten für gelbes Blinklicht bei Ladungsbreiten von über 3 m ausgestattet sein (Kapitel 3.1.b ÜberlKRL).
Gelbes Blinklicht: Landwirtschaftliche Fahrzeuge
Nach der “Richtlinie für die Kenntlichmachung überbreiter und überlanger Straßenfahrzeuge, Fahrzeugkombinationen sowie bestimmter hinausragender Ladungen” sind landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer Breite von mehr als 3 m mit einer oder mehreren Warnleuchten für gelbes Blinklicht auszustatten (Kapitel 2.1.b ÜberlKRL).
Demnach werden beispielsweise an Gülleausbringern,
Häckslern
und Mähdreschern
Warnleuchten für gelbes Blinklicht angebracht.
An Mähdreschern können Warnleuchten für gelbes Blicklicht aufgrund der baulichen Gegebenheiten auch hinten erforderlich sein.
Gelbes Blinklicht: Polizei
Kraftfahrzeuge und Anhänger
- des Vollzugsdienstes der Polizei,
- der Bundespolizei,
- des Zolldienstes,
- des Bundesamtes für Güterverkehr
- oder der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
dürfen mit einem Heckwarnsystem bestehend aus höchstens drei Paar horizontal nach hinten wirkenden Leuchten für gelbes Blinklicht ausgerüstet sein (§ 52 Absatz 11 StVZO).
Die gelben Blinklichter des Heckwarnsystems müssen unter anderem synchron blinken und im oberen Bereich des Fahrzeughecks symmetrisch zur Fahrzeuglängsachse angebracht werden (§ 52 Absatz 11 StVZO).
Das Heckwarnsystem muss unabhängig von der übrigen Fahrzeugbeleuchtung eingeschaltet werden können und darf nur im Stand oder bei Schrittgeschwindigkeit betrieben werden.
§ 52 Absatz 11 StVZO
Dazu zählen insbesondere
- Kommandofahrzeuge,
- Streifenfahrzeuge,
- Mannschaftstransportfahrzeuge,
- Verkehrsunfallfahrzeuge
- und Mordkommissionsfahrzeuge (§ 52 Absatz 11 StVZO).
Gelbes Blinklicht: Feuerwehrfahrzeuge
Heckwarnsystem bestehend aus höchstens drei Paar horizontal nach hinten wirkenden Leuchten für gelbes Blinklicht dürfen auf
- Einsatz-Kraftfahrzeugen,
- Kommando-Kraftfahrzeugen
- sowie Anhängern
der Feuerwehren, des Zivil- und Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes angebracht werden (§ 52 Absatz 11 StVZO).
Die gelben Blinklichter des Heckwarnsystems müssen unter anderem synchron blinken und im oberen Bereich des Fahrzeughecks symmetrisch zur Fahrzeuglängsachse angebracht werden (§ 52 Absatz 11 StVZO).
Heckwarnsysteme dürfen nur im Stand oder bei Schrittgeschwindigkeit betrieben werden (§ 52 Absatz 11 StVZO).
Gelbes Blinklicht: Fahrzeuge der Bundeswehr
Der Leopard 2 weist in der Regel eine Breite von 3,70 m auf.
Damit ist der Leopard 2 breiter als 3 m und muss mit einer oder mehreren Warnleuchten für gelbes Blinklicht ausgestattet werden (Kapitel 2.1.b ÜberlKRL).
Kampfpanzern, wie der Leopard 2, wird zur Fahrt im öffentlicher Straßenverkehr daher häufig mit einer Auflage gelbes Blinklicht auf dem Dach vorgeschrieben (VwV-StVO zu § 29 Absatz 3).
Dadurch werden Kampfpanzer gegenüber dem übrigen Verkehr besonders kenntlich gemacht.
Kraftfahrzeuge und Anhänger der Militärpolizei dürfen mit einem Heckwarnsystem bestehend aus höchstens drei Paar horizontal nach hinten wirkenden Leuchten für gelbes Blinklicht ausgerüstet sein (§ 52 Absatz 11 StVZO).
Die gelben Blinklichter des Heckwarnsystems müssen unter anderem synchron blinken und im oberen Bereich des Fahrzeughecks symmetrisch zur Fahrzeuglängsachse angebracht werden (§ 52 Absatz 11 StVZO).
Heckwarnsysteme dürfen nur im Stand oder bei Schrittgeschwindigkeit betrieben werden (§ 52 Absatz 11 StVZO).
Gelbes Blinklicht: Krankenwagen
Auch Krankenwagen dürfen mit einem Heckwarnsystem bestehend aus höchstens drei Paar horizontal nach hinten wirkenden Leuchten für gelbes Blinklicht ausgerüstet sein (§ 52 Absatz 11 StVZO).
Die gelben Blinklichter des Heckwarnsystems müssen unter anderem synchron blinken und im oberen Bereich des Fahrzeughecks symmetrisch zur Fahrzeuglängsachse angebracht werden (§ 52 Absatz 11 StVZO).
Heckwarnsysteme von Krankenwagen dürfen nur im Stand oder bei Schrittgeschwindigkeit betrieben werden (§ 52 Absatz 11 StVZO).
Gelbes Blinklicht: Notarzt
Ärzte, die Hilfe in Notfällen leisten, dürfen auf dem Dach ihrer Kraftfahrzeuge ein nach vorn und nach hinten wirkendes Schild mit der in schwarzer Farbe auf gelbem Grund versehenen Aufschrift “Arzt Notfalleinsatz” anbringen (§ 52 Absatz 6 StVO).
Dieses nach vorn und nach hinten wirkende Schild mit der Aufschrift “Arzt Notfalleinsatz” darf gelbes Blinklicht ausstrahlen (§ 52 Absatz 6 StVO).
Notärzte müssen das Führen des Schildes bei der Zulassungsbehörde beantragen (§ 52 Absatz 6 StVO).
Gelbes Blinklicht: Verbände
Fußgänger in geschlossenen Verbänden und Reiter in geschlossenen Verbänden werden nach hinten durch Leuchten mit rotem Licht oder gelbem Blinklicht kenntlich gemacht (§ 27 Absatz 4 StVO).
Wann liegt ein geschlossener Verband von Fußgängern oder Reitern vor?
Geschlossen ist ein Verband, wenn dieser für Ausstehende als solcher deutlich erkennbar ist (§ 27 Absatz 3 StVO).
Volkswanderungen und Volksläufe mit mehr als 500 Personen sind erlaubnispflichtig (VwV-StVO zu § 29 Absatz 2).
Werden überörtliche Straßen von Volkswanderungen oder Volksläufen in Anspruch genommen, muss ebenfalls eine Erlaubnis bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eingeholt werden (VwV-StVO zu § 29 Absatz 2).
Überörtliche Straßen in diesem Sinne sind Kreisstraßen, Landesstraßen oder Bundesstraßen.
Genaueres gibt die Straßenverkehrs-Ordnung oder die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung allerdings nicht vor.
Gelbes Blinklicht: Genehmigung
Alle übrigen Fahrzeuge, die nicht oben Erwähnung gefunden haben, benötigen zur Anbringung von Rundumlichtern eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO.
Eine Ausnahmegenehmigung zur Ausrüstung von Warnleuchten für gelbes Blinklicht können die höheren Verwaltungsbehörden erteilen (§ 70 Absatz 1 StVZO).
In Baden-Württemberg sind die Regierungspräsidien für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO zur Anbringung von Warnleuchten für gelbes Blinklicht zuständig.
Fazit
Begleitfahrzeuge zur Absicherung von Schwertransporten oder Großraumtransporten – BF2, BF3 und BF4 – dürfen mit einem oder mehreren Leuchten für gelbes Blinklicht ausgestattet sein.
An überbreiten, überlangen oder landwirtschaftlichen Fahrzeugen werden ebenfalls eine oder mehrere gelbe Blinklichter angebracht.
Fahrzeuge der Militärpolizei können mit einem Heckwarnsystem bestehend aus höchstens drei Paar horizontal nach hinten wirkenden Leuchten für gelbes Blinklicht ausgerüstet sein.
Kampfpanzer mit einer Breite von über 3 m werden mit einer oder mehreren Warnleuchten für gelbes Blinklicht ausgestattet.
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