Grünpfeil für den Radverkehr: Regeln
Der Grünpfeil für den Radverkehr wurde im April 2020 als neues Verkehrszeichen für Radfahrer eingefügt. Ein entsprechendes Zusatzzeichen beschränkt den “Grünpfeil auf den Radverkehr”. In diesem Beitrag habe ich zusammengestellt, welche Verkehrsregeln vom Grünpfeil für den Radverkehr ausgehen.
An einem Grünpfeil für den Radverkehr müssen Radfahrer bei Rot anhalten. Nach dem Anhalten dürfen Radfahrer auch bei Rot rechts abbiegen, sofern eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Fußgängern und Fahrzeugen der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.
Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Durch das Zeichen wird der Grünpfeil auf den Radverkehr beschränkt.
§ 37 Absatz 2 Nummer 1 StVO
Der Grünpfeil für den Radverkehr erlaubt Radfahrern das rechts abbiegen auf Schutzstreifen, Radfahrstreifen oder baulich angelegten Radwegen während einer Rotphase (§ 37 Absatz 2 Nummer 1 StVO; Referentenentwurf vom 27.09.2019 zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Seite 18 und 96).
Dabei muss man sich so verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist (§ 37 Absatz 2 Nummer 1 StVO).
Grünpfeile für den Radverkehr können demnach nur im Zuge von Schutzstreifen, Radfahrstreifen oder baulich angelegten Radwegen vorkommen.
Unter welchen Voraussetzungen darf ein Grünpfeil für den Radverkehr angebracht werden? Zu den Voraussetzungen von Grünpfeilen für den Radverkehr habe ich bereits einen Artikel geschrieben.
Dieser enthält auch die Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) aus dem Jahre 2021.
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