Verkehrszeichen Haifischzähne: Regeln
Welche Verkehrsregeln gehen von Haifischzähnen aus?
Die Markierung hebt eine Wartepflicht infolge einer bestehenden Rechts-vor-links-Regelung abseits der Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen sowie weiterer Hauptverkehrsstraßen und eine durch Zeichen 205 oder 206 angeordnete Vorfahrtberechtigung des Radverkehrs im Zuge von Kreuzungen oder Einmündungen von Radschnellwegen hervor.
Haifischzähne heben eine Wartepflicht hervor, regeln aber keine Vorfahrt.
Einerseits ist es an Einmündungen und Kreuzungen mit bestehenden “rechts vor links” Regelungen möglich Haifischzähne anzubringen. Haifischzähne kommen nur außerhalb von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie weiteren Hauptverkehrsstraßen infrage (Anlage 3 laufende Nummer 23.1 StVO; Referentenentwurf vom 27.09.2019 zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Seite 31).
Andererseits kommen Haifischzähne im Verlauf von Radschnellwegen zum Einsatz. Straßen, welche in Radschnellwege einmünden, können mit “Vorfahrt gewähren” oder “Halt! Vorfahrt gewähren” beschildert werden (Anlage 3 laufende Nummer 23.1 StVO; Referentenentwurf vom 27.09.2019 zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Seite 31).
Ferner können Haifischzähne im Zuge der Überführung von Radschnellwegen auf bauliche Radwege angewendet werden.
Schließlich eignen sich Haifischzähne, insbesondere bei Radwegen mit Zwei-Richtungsverkehr zur Verdeutlichung der Vorfahrt (Referentenentwurf vom 27.09.2019 zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Seite 110).
Möchtest du mehr zu Haifischzähnen erfahren?
In meinem Artikel zur Markierung von Haifischzähnen auf dieser Website gehe ich zum Beispiel darauf ein, was es mit der Nachweispflicht bei Haifischzähnen auf sich hat und wer für die Anordnung von Haifischzähnen zuständig ist.