Halbseitige Sperrung ohne Ampel nach Regelplan [RSA 21]
Beim Einrichten von halbseitigen Sperrungen auf der Fahrbahn müssen die Vorgaben der Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen (RSA) berücksichtigt werden. Worauf muss bei halbseitigen Sperrungen ohne Ampel nach Regelplan besonders geachtet werden?
Halbseitige innerörtliche Sperrungen ohne Ampel werden bei deutlicher Einengung nach Regelplan B I/2 oder B IV/2 abgesichert. Absperrungen auf innerörtlichen Gehwegen werden mit Absperrschrankengittern und Rundstrahlern mit gelbem Dauerlicht eingerichtet. Halbseitige außerörtliche Sperrungen ohne Ampel werden mit Regelplan C I/4, C I/6, C II/2, C II/3 oder C II/AmS 3 abgesichert.
Dieser Artikel erläutert unter welchen Umständen die Regelpläne B I/2, B IV/2, C I/4, C I/6, C II/2, C II/3 oder C II/AmS 3 vorgegeben werden. Darüber hinaus enthält dieser Beitrag weitere modifizierte Regelpläne zu halbseitigen Sperrungen – darunter:
- Halbseitige Sperrung mit Rundstrahler
- Halbseitige Sperrung mit Rundstrahler mit absolutem Haltverbot
- Halbseitige Sperrung mit Gehwegvollsperrung
- Halbseitige Sperrung mit Gehwegvollsperrung und Kreuzung
- Halbseitige Sperrung ohne Gehwege
- und viele mehr …
Los geht’s!
Regelplan B I/2
Dieser Abschnitt ist derzeit in Bearbeitung …
Regelplan B I/2 modifiziert
Halbseitige Sperrung mit Rundstrahler
Der unten abgebildete modifizierte Regelplan B I/2 enthält folgende Modifikation:
- Rundstrahler (WL8 nach den TL-Warnleuchten) mit gelbem Dauerlicht

Halbseitige Sperrung mit Rundstrahler und absolutem Haltverbot
Der unten abgebildete modifizierte Regelplan B I/2 enthält folgende Modifikation:
- Rundstrahler (WL8 nach den TL-Warnleuchten) mit gelbem Dauerlicht
- Zeichen “Absolutes Haltverbot” für die entgegenkommende Fahrtrichtung

Halbseitige Sperrung mit Kreuzung
Der unten abgebildete modifizierte Regelplan B I/2 enthält folgende Modifikationen:
- Rundstrahler (WL8 nach den TL-Warnleuchten) mit gelbem Dauerlicht
- Kreuzung im Nahbereich der halbseitigen Sperrung
- Zeichen “Arbeitsstelle” vor der Kreuzung
- Zeichen “Arbeitsstelle” mit Zusatzzeichen “Richtung der Gefahrstelle links” vor der Kreuzung
- Zeichen “Arbeitsstelle” mit Zusatzzeichen “Richtung der Gefahrstelle rechts” vor der Kreuzung

Halbseitige Sperrung ohne Gehwege
Der unten abgebildete modifizierte Regelplan B I/2 enthält folgende Modifikation:
- Keine Gehwege

Halbseitige Sperrung ohne Gehwege mit absolutem Haltverbot
Der unten abgebildete modifizierte Regelplan B I/2 enthält folgende Modifikation:
- Keine Gehwege
- Zeichen “Absolutes Haltverbot” für die entgegenkommende Fahrtrichtung

Regelplan B IV/2
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Regelplan C I/4
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Regelplan C I/6
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Regelplan C II/2
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Regelplan C II/3
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Regelplan C II/AmS 3
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Fazit
Fazit ist derzeit in Bearbeitung …
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