Seitlicher Abstand von unbefristeten Verkehrszeichen vom Fahrbahnrand
Unbefristete Verkehrszeichen dürfen nicht auf der Fahrbahn oder direkt neben der Fahrbahn aufgestellt werden, da ansonsten die Gefahr besteht, dass Fahrzeuge im fließenden Verkehr an diesen Verkehrszeichen hängen bleiben. Vor allem beim Begegnen zweier Lastkraftwagen kann es dazu kommen, dass aufgrund beengter Platzverhältnisse einer der Lastkraftwagen ein zu dicht am Fahrbahnrand aufgestelltes Verkehrszeichen touchiert. Das liegt oftmals daran, dass Fahrzeugführer bei beengten Bewegungsspielräumen für den Schwerverkehr die betreffenden Verkehrszeichen übersehen. Demnach ist es erforderlich, unbefristete Verkehrszeichen in einem bestimmten seitlichen Abstand zur Fahrbahn aufzustellen. Welcher seitliche Abstand zur Fahrbahn muss bei unbefristeten Verkehrszeichen eingehalten werden?