Genehmigungen für Rasenmäher im öffentlichen Verkehrsraum
Rasenmäher kommen im öffentlichen Verkehrsraum eher selten vor. Wenn Rasenmäher dann aber doch von einer Mähstelle zur anderen Mähstelle auf öffentlichen Straßen fahren sollen, stellt sich plötzlich die Frage, welche Genehmigungen ein Rasenmäher zur Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums benötigt.
Rasenmäher, welche als selbstfahrende Arbeitsmaschinen klassifiziert sind, sind zulassungsfrei. Rasenmäher, welche von den Vorgaben zu Abmessungen, Kurvenlaufeigenschaften, Achslast, Gesamtgewicht, Sichtfeld, Bereifung oder Laufflächen nach der StVZO abweichen, benötigen eine fahrzeugtechnische Ausnahmegenehmigung und eine straßenverkehrsrechtliche Genehmigung.
In diesem Beitrag gehen wir hinsichtlich notwendiger Genehmigungen von Rasenmähern im öffentlichen Verkehrsraum folgenden Fragen nach:
- Woran erkennst du, ob du eine fahrzeugtechnische Ausnahmegenehmigung für einen Rasenmäher benötigst?
- Wer hilft mir, wenn ich nicht sicher bin, ob ich eine fahrzeugtechnische Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO benötige?
- Wer erteilt eine fahrzeugtechnische Ausnahmegenehmigung für einen Rasenmäher?
- Sind flächendeckende Dauergenehmigungen für Rasenmäher möglich?
- Wie viel Fahrtwege sind bei streckenbezogenen Dauergenehmigungen für Rasenmähern möglich?
- Und vielen mehr …
Los geht’s!
Zulassungsrechtliche Genehmigung eines Rasenmähers
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind nach den Vorgaben der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung – FZV) von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen (§ 3 Absatz 3 Nummer 1 FZV).
Mit anderen Worten: Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind zulassungsfrei.
Die FZV definiert den Begriff selbstfahrende Arbeitsmaschine.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Verrichtung von Arbeiten, jedoch nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind (§ 2 Nummer 17 FZV).
Rasenmäher werden in der Regel als selbstfahrende Arbeitsmaschinen eingestuft.
Demnach sind Rasenmäher in der Regel zulassungsfrei.
Inbetriebsetzung eines Rasenmähers
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie einem genehmigten Typ entsprechen oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist (§ 4 Absatz 1 FZV).
Um von einer Mähstelle zur anderen Mähstelle zu kommen, kann es erforderlich sein, dass ein Rasenmäher öffentliche Straßen befahren.
Dementsprechend dürfen Rasenmäher, welche als selbstfahrende Arbeitsmaschinen eingestuft wurden, nur auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden, wenn sie einem genehmigten Typ entsprechen oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kennzeichen führen (§ 4 Absatz 2 Nummer 1 FZV).
Rasenmäher, welche als selbstfahrende Arbeitsmaschinen typisiert wurden, benötigen ein Kennzeichen, wenn sie mehr als 20 km/h fahren und auf öffentlichen Straßen fahren sollen.
Welche Bereiche zum öffentlichen Verkehrsraum zählen und welche Straßen öffentliche Straßen sind, kannst du im Artikel Geltungsbereich der StVO: Öffentlicher Verkehrsraum und nicht öffentlicher Verkehrsraum erklärt auf dieser Website nachlesen.
Fahrzeugtechnische Ausnahmegenehmigung für einen Rasenmäher
Das Befahren des öffentlichen Verkehrsraums kann für Rasenmäher erforderlich sein, um von der einen Mähstelle zur anderen Mähstelle zu gelangen.
Rasenmäher müssen beim Betrieb im öffentlichen Verkehrsraum die Vorgaben zu Abmessungen, Kurvenlaufeigenschaften, Achslast, Gesamtgewicht, Sichtfeld, Bereifung und Laufflächen nach der StVZO einhalten.
Weicht ein Rasenmäher von den Vorgaben zu Abmessungen, Kurvenlaufeigenschaften, Achslast, Gesamtgewicht, Sichtfeld, Bereifung oder Laufflächen ab, benötigt er zum Befahren öffentlicher Straßen eine fahrzeugtechnische Ausnahmegenehmigung.
Eine fahrzeugtechnische Ausnahmegenehmigung kann nach § 70 StVZO erteilt werden.
Erfordernis einer fahrzeugtechnischen Ausnahmegenehmigung für einen Rasenmäher
Ob ein Rasenmäher eine fahrzeugtechnische Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO benötigt, lässt sich in Regel aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) des Herstellers oder dem Gutachten eines Sachverständigers entnehmen.
In manchen Einzelfällen werden fahrzeugtechnische Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bereits in der ABE genehmigt.
Wenn du dir unsicher bist, ob du für deinen Rasenmäher eine fahrzeugtechnische Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO benötigst, kannst du den Sachverhalt der für dich zuständigen Verwaltungsbehörde schildern.
In der Regel sollte dies die höhere Verwaltungsbehörde sein.
Aufgrund von landesrechtlichen Vorgaben kann die Erteilung von fahrzeugtechnischen Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO allerdings auf die unteren Verwaltungsbehörden delegiert worden sein.
Unter Verwaltungsbehörden sind beispielsweise kreisfreie Städte oder Landratsämter.
Die höhere Verwaltungsbehörde bzw. die untere Verwaltungsbehörde wird dir dann auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen mitteilen, ob du eine fahrzeugtechnische Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO benötigst.
Wichtig dabei: Füge der Sachverhaltsdarstellung zusätzlich die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Herstellers oder ein Gutachten eines Sachverständigers bei.
Zuständigkeit bei einer fahrzeugtechnischen Ausnahmegenehmigung für einen Rasenmäher
Die höheren Verwaltungsbehörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte einzelne Antragsteller Ausnahmen von den Vorschriften über die Abmessungen, den Kurvenlaufeigenschaften, der Achslast, dem Gesamtgewicht, dem Sichtfeld, der Bereifung oder den Laufflächen genehmigen (§ 70 Absatz 1 Nummer 1 StVZO).
Wie bereits oben beschrieben, kann aufgrund landesrechtlicher Vorgaben die Bearbeitung von fahrzeugtechnischen Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO bei den unteren Verwaltungsbehörden liegen.
Die höhere Verwaltungsbehörde bzw. die untere Verwaltungsbehörde verlangt zur Ausstellung einer fahrzeugtechnischen Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO ein Gutachten eines Sachverständigers.
Gutachten für eine fahrzeugtechnische Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO erstellt beispielsweise der TÜV.
Straßenverkehrsrechtliche Genehmigungen für einen Rasenmäher
Wenn eine fahrzeugtechnische Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO für einen Rasenmäher erforderlich ist, ist ebenso ein Antrag auf eine straßenverkehrsrechtliche Genehmigung nach § 29 Absatz 3 StVO notwendig.
Eine Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO ist erforderlich, um mit dem Rasenmäher im öffentlichen Verkehrsraum zu fahren und von A nach B zu gelangen.
Erlaubnisse nach § 29 Absatz 3 StVO werden bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt und regeln den Fahrtweg oder den Bereich, indem gefahren werden darf.
Flächendeckende Dauergenehmigung für einen Rasenmäher
Rasenmähern kann eine flächendeckende Dauergenehmigung nach § 29 Absatz 3 StVO für alle Straßen im Zuständigkeitsbereich der Erlaubnisbehörde und der benachbarten Erlaubnisbehörden erteilt werden (VwV-StVO zu § 29 Absatz 3).
Eine flächendeckende Dauererlaubnis kann für alle Straßen im Zuständigkeitsbereich der Erlaubnisbehörde und der benachbarten Erlaubnisbehörden erteilt werden. Für Straßenverkehrsbehörden mit kleinen räumlichen Zuständigkeitsbereichen und für bestimmte qualifizierte Straßen (Teilnetze) können die obersten Landesbehörden Sonderregelungen treffen.
VwV-StVO zu § 29 Absatz 3
Flächendeckende Dauererlaubnisse sind bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen bis 60 t Gesamtgewicht möglich (VwV-StVO zu § 29 Absatz 3).
Für selbstfahrende Arbeitsmaschinen über 60 t Gesamtgewicht können keine zustimmenden Stellungnahmen abgegeben werden (VwV-StVO zu § 29 Absatz 3).
Zur Überschaubarkeit und Handhabbarkeit der statischen Auflagen und damit Gewährleistung der Standsicherheit und Dauerhaftigkeit der Brückenbauwerke kann für Anträge auf teilnetzbezogene oder flächendeckende Dauererlaubnisse für Kranfahrzeuge, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Eichfahrzeuge über 60 t Gesamtgewicht, für andere Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen über 68 t Gesamtgewicht und für Fahrzeuge jeglicher Art mit Einzelachslasten über 12 t keine zustimmende Stellungnahme abgegeben werden.
VwV-StVO zu § 29 Absatz 3
Rasenmäher weisen in der Regel ein Gesamtgewicht von unter 60 t sowie Einzelachslasten von jeweils weniger als 12 t auf.
Demnach spielen das Gewicht und die Einzelachslasten bei der Genehmigung von flächendeckenden Dauererlaubnissen für Rasenmähern tendenziell keine Rolle.
Streckenbezogene Dauergenehmigung für einen Rasenmäher
Rasenmähern kann eine streckenbezogene Dauergenehmigung nach § 29 Absatz 3 StVO für Fahrten zwischen bestimmten Orten erteilt werden (VwV-StVO zu § 29 Absatz 3).
Die streckenbezogene Dauererlaubnis ist auf Fahrten zwischen bestimmten Orten zu beschränken.
VwV-StVO zu § 29 Absatz 3
Bis zu einer Gesamtmasse von 68 t und einer Achslast von 12 t können bei streckenbezogenen Dauergenehmigungen in einem Bescheid bis zu fünf Fahrtwege enthalten sein.
Rasenmäher weisen in der Regel ein Gesamtgewicht von unter 68 t sowie eine Achslast von weniger als 12 t auf.
Wird weder eine tatsächliche Gesamtmasse von 68 t noch eine Achslast von 12 t überschritten, können in einem Bescheid bis zu fünf Fahrtwege festgelegt werden. Die Fahrauflagen sind dann im Erlaubnisbescheid getrennt nach Fahrtweg chronologisch zu gliedern. Bei höherer Gesamtmasse oder Achslast kann nur ein Fahrtweg genehmigt werden.
VwV-StVO zu § 29 Absatz 3
Daher sollten bei Rasenmähern auf öffentlichen Straßen in streckenbezogenen Dauergenehmigungen regelmäßig fünf Fahrtwege je Bescheid möglich sein.
Streckenbezogene Kurzzeiterlaubnis für einen Rasenmäher
Die Kurzzeiterlaubnis umfasst mehrere Fahrten (VwV-StVO zu § 29 Absatz 3).
Die Anzahl der Fahrten ist bei Kurzzeiterlaubnissen im Antrag anzugeben (VwV-StVO zu § 29 Absatz 3).
Kurzzeiterlaubnisse beinhalten einen Fahrtweg, der aus maximal drei Fahrtwegteilen besteht und auf höchstens drei Monate befristet ist (VwV-StVO zu § 29 Absatz 3).
Eine Kurzzeiterlaubnis kann im Rahmen der zeitlichen Gültigkeit einmal um drei Monate verlängert werden (VwV-StVO zu § 29 Absatz 3).
Fazit
Möchtest einen Rasenmäher im öffentlichen Verkehrsraum einsetzen, ist unter Umständen eine fahrzeugtechnische Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO erforderlich.
Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Herstellers oder ein Gutachten eines Sachverständigers zeigt dir, ob eine fahrzeugtechnische Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO erforderlich ist.
Höhere Verwaltungsbehörden sind für die Erteilung von fahrzeugtechnischen Ausnahmegenehmigung zuständig.
Untere Verwaltungsbehörden können anstelle von höheren Verwaltungsbehörden für die Erteilung von fahrzeugtechnischen Ausnahmegenehmigungen eingesetzt worden sein.
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