7 Regeln, die du in einem verkehrsberuhigten Bereich beachten musst
Ein verkehrsberuhigter Bereich wird im allgemeinen Sprachgebrauch fälschlicherweise auch als verkehrsberuhigte Zone oder Spielstraße bezeichnet. Welche Verkehrsregeln gelten in einem verkehrsberuhigten Bereich?
Von verkehrsberuhigten Bereichen gehen in Deutschland Regeln zur Vorfahrt, Geschwindigkeit und zum Parken aus.
In diesem Beitrag werden Fragen zur Vorfahrt, Geschwindigkeit und dem Parken in verkehrsberuhigten Bereichen beantwortet – einschließlich:
- Wie musst du dich beim Verlassen eines verkehrsberuhigten Bereichs verhalten?
- Wer hat Vorfahrt in einem verkehrsberuhigten Bereich?
- Was dürfen Kinder in verkehrsberuhigten Bereichen?
- Wo darf man in verkehrsberuhigten Bereichen parken?
- Darf man in einem verkehrsberuhigten Bereich halten?
Bereit? Auf geht’s!
Richtiges Verlassen eines verkehrsberuhigten Bereichs
Beim Verlassen eines verkehrsberuhigten Bereichs gilt § 10 StVO (Anlage 3 laufende Nummer 13 StVO).
Wer […] aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße […] einfahren […] will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
§ 10 StVO
Das bedeutet, dass du nach dem Verkehrszeichen “Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs” Vorfahrt gewähren musst.
Wichtig dabei: Es ist kein weiteres Verkehrszeichen oder bauliches Element notwendig, um die Vorfahrt nach dem Verkehrszeichen “Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs” eindeutig zu regeln.
Warum ist das so?
Nach dem Zeichen 325.2 (Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs) musst du nicht nur Fahrzeugen auf der durchgehenden Fahrbahn Vorfahrt gewähren, sondern auch Fußgänger vor der Ausfahrt queren lassen (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage 2017, Rn. 6a zu § 10 StVO und Rn. 181 zu § 42 StVO).
Das ist letzten Endes mit “Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer” ausschließen gemeint (§ 10 StVO).
Ein Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) kann zur Klarstellung zwischen Zeichen 325.2 (Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs) und der durchgehenden Fahrbahn aufgestellt werden (§ 10 StVO).
Bauliche Elemente können ebenfalls die Vorfahrtregelung der Fahrzeuge auf der durchgehenden Straße und der querenden Fußgänger verdeutlichen.
Tatsächlich finden sich am Ende eines verkehrsberuhigten Bereiches oftmals abgesenkte Bordsteine, die überfahren werden müssen, um auf die bevorrechtigte Fahrbahn einfahren zu können.
Auch das Überfahren eines Bordsteins ist in § 10 StVO geregelt:
Wer […] über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren […] will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
§ 10 StVO
Ein abgesenkter Bordstein verdeutlicht die Vorfahrtregelung im Einmündungsbereich zwischen verkehrsberuhigtem Bereich und durchgehender Fahrbahn.
Mit einem abgesenkten Bordstein im Einmündungsbereich ist auch für Fahrzeuge auf der durchgehenden Fahrbahn klar, dass Fahrzeuge aus der rechten Einmündung untergeordnet sind.
Nach dem Verkehrszeichen 325.2 (Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs) kann zunächst auch ein anderer Straßenteil folgen. Unter andere Straßenteile fallen zum Beispiel Gehwege (OLG Hamburg, VRS 16, 387; BGH, Urt. v. 25.04.1985 – III ZR 53/84).
Es gilt dann zusätzlich folgende Regelung:
Wer […] von anderen Straßenteilen […] auf die Fahrbahn einfahren […] will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
§ 10 StVO
Erst nachdem man den Gehweg überquert hat, kann man auf die Fahrbahn einfahren.
Auch die Überquerung eines anderen Straßenteils verdeutlicht den Vorfahrt der durchgehenden Fahrbahn.
Beachte: Zeichen 325.2 muss nicht unmittelbar am Fahrbahnrand der Einmündung oder Kreuzung stehen.
Auch durch ein eingerücktes Zeichen 325.2 kann das Einfahren auf die Fahrbahn mit dem Verlassen eines verkehrsberuhigten Bereichs zusammenfallen.
Ist Zeichen 325.2 nicht weiter als 30 m vor der Einmündung oder Kreuzung aufgestellt, gilt beim Einfahren von einem verkehrsberuhigten Bereich in die durchgehende Fahrbahn ebenso “Vorfahrt gewähren” (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage 2017, Rn. 6a zu § 10 StVO; BGH, Urt. v. 20.11.2007 – VI ZR 8/07; LG Gießen, Urt. v. 20.09.1995 – 1 S 216/95).
Verhältnis von Fahrzeugen zu Fußgängern kennen
Entlang von Straßen können die unterschiedlichen Verkehrsarten getrennt werden.
Kraftfahrzeuge, Fahrräder und Fußgänger erhalten jeweils einen abgetrennten Bereich für sich. Für Fußgänger ist das der Gehweg.
Es gibt aber Straßen, auf denen von diesem Trennungsgrundsatz bewusst abgewichen wird.
Das ist beispielsweise bei einem verkehrsberuhigten Bereich der Fall.
Die verschiedenen Verkehrsarten sind deswegen aber nicht gleichberechtigt.
Im Gegenteil: Fußgänger haben sogar Vortritt. Das manifestiert sich in der Regelung, dass Fußgänger “weder gefährdet noch behindert werden” dürfen. Wenn nötig, muss sogar gewartet werden (Anlage 3 laufende Nummer 12 StVO).
Fußgänger dürfen verkehrsberuhigte Bereiche in der ganzen Breite benutzen (Anlage 3 laufende Nummer 12 StVO).
Fahrzeuge in verkehrsberuhigten Bereichen dürfen jedoch durch Fußgänger auch nicht unnötig behindert werden (Anlage 3 laufende Nummer 12 StVO).
Vorfahrt in einem verkehrsberuhigten Bereich beachten
Verkehrsberuhigte Bereiche können nicht nur im Verlauf einzelner Straßen, sondern auch für Bereiche mit mehreren Straßen eingerichtet werden.
Sind Kreuzungen und Einmündungen innerhalb des verkehrsberuhigten Bereichs vorhanden, stellt sich die Frage, wer an solchen Kreuzungen und Einmündungen Vorfahrt hat.
Ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen, gilt auch in verkehrsberuhigten Bereichen an Kreuzungen und Einmündungen „rechts vor links“ (§ 8 Absatz 1 StVO).
Wenn sich Privatwege innerhalb von verkehrsberuhigten Bereichen befinden, gilt an deren Einmündungen auch “rechts vor links”.
Anders sieht es jedoch aus, wenn du aus deiner direkt angrenzenden Grundstücksausfahrt in einen verkehrsberuhigten Bereich einfährst. Zu dieser Verkehrssituation findet man eine Aussage in der Literatur:
Beim Ausfahren aus einem Grundstück in einen verkehrsberuhigten Bereich ist die allgemeine Sorgfaltspflicht aus § 1 StVO zu beachten (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage 2017, Rn. 181 zu § 42 StVO).
Unglücklicherweise gibt es in manchen verkehrsberuhigten Bereichen sogar Einmündungen oder Kreuzungen mit abgesenkten Bordsteinen.
Wenn sich abgesenkte Bordsteine an Einmündungen oder Kreuzungen innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereiches befinden, passen Bau und Betrieb nicht zusammen.
Ungeachtet der baulichen Unzulänglichkeiten, verbleibt die Frage, wer an Einmündungen oder Kreuzungen, welche abgesenkte Bordsteine aufweisen, innerhalb von verkehrsberuhigten Bereichen Vorfahrt hat.
Kurz gesagt: Die StVO regelt das nicht.
Meine Meinung: Statt “rechts vor links” muss wiederum sinngemäß gelten, dass man sich beim Überfahren des abgesenkten Bordsteins so zu verhalten hat, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Warum sinngemäß?
Die StVO spricht vom Ausschluss einer Gefährdung beim Einfahren in eine Fahrbahn über einen abgesenkten Bordstein.
Verkehrsberuhigte Bereiche haben aber keine Fahrbahn (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage 2017, Rn. 58b zu § 12 StVO).
Das OLG Köln spricht von einer “Sonderfläche” und begründete dies damit, dass ein verkehrsberuhigter Bereich keine “Fahrbahn” hat (OLG Köln, Beschl. v. 30.05.1997 – Ss 136/97 (Z) – 93 Z).
Geschwindigkeit in einem verkehrsberuhigten Bereich anpassen
In verkehrsberuhigten Bereichen müssen Fahrzeuge Schrittgeschwindigkeit fahren (Anlage 3 laufende Nummer 12 StVO).
Die StVO regelt damit eindeutig die zulässige Geschwindigkeit in verkehrsberuhigten Bereichen.
Schrittgeschwindigkeit gilt sowohl für Kraftfahrzeuge, also Autos, als auch für Fahrräder.
Das liegt daran, dass Fahrräder, ebenso wie Autos, Fahrzeuge darstellen (Gesetz zu den Übereinkommen v. 08.11.1968 über den Straßenverkehr, BGBl 1977 Seite 809; § 63a Absatz 1 StVZO; BVerwG, Urt. v. 18.11.2010 – 3 C 42.09).
Wenn man Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigten Bereichen nicht einhält, und dabei erwischt wird, droht ein Bußgeld.
Bei regelmäßigem Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wird also das Taschengeld immer weniger.
Abgesehen davon kann man sich trotzdem fragen: Warum sollte man Schrittgeschwindigkeit in einem verkehrsberuhigten Bereich einhalten?
Am besten klären wir in diesem Zusammenhang, was Kinder in verkehrsberuhigten Bereichen dürfen.
In verkehrsberuhigten Bereichen sind Kinderspiele überall erlaubt (Anlage 3 laufende Nummer 12 StVO).
Stellen wir uns ein Kind mit einem Bobby-Car oder Kinder, die Fußball spielen, in einem verkehrsberuhigten Bereich vor.
Kinderfahrräder sind in verkehrsberuhigten Bereichen ebenfalls zulässig (AG Mönchengladbach-Rheydt, Urt. v. 02.02.2012 – 11 C 106/11, Rn. 25; OLG Hamm, Urt. v. 09.06.2000 – 9 U 225/99).
Fahrräder, welche üblicherweise zum spielerischen Umherfahren im Vorschulalter benutzt werden, werden Kinderfahrräder genannt (VwV-StVO zu § 24 Absatz 1).
Kannst du dir wirklich vorstellen, dass Tempo 30 in solchen Bereichen angemessen ist?
Kinder können Geschwindigkeiten und Bremswege (noch) nicht richtig einschätzen.
Daher ist es umso wichtiger, dass du als Fahrzeugführer Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigten Bereichen einhältst.
In kritischen Situationen kommst du mit deinem Fahrzeug dann rechtzeitig zum Stillstand und ersparst dir damit eine lebenslange Depression, weil du ein Kind irreversibel verletzt oder tot gefahren hast.
Kinder dürfen als Fußgänger Fahrzeuge aber auch nicht unnötig behindern (Anlage 3 laufende Nummer 12 StVO).
Letztendlich läuft es für dich als Fahrzeugführer darauf hinaus, dass du – wenn nötig – anhältst und wartest bis die spielenden Kinder eine Fahrgasse für dich gebildet haben.
Nach einer Untersuchung der Unfallforschung der Versicherer fahren 85 % aller Verkehrsteilnehmer im Durchschnitt ca. 21 km/h in verkehrsberuhigten Bereichen (Auswirkungen der Gestaltung von verkehrsberuhigten Bereichen auf das Unfallgeschehen, S. 136).
Was bedeutet “Schrittgeschwindigkeit” aber wirklich? In meinem Beitrag zum Thema Schrittgeschwindigkeit erfährst du mehr zur Frage, wie schnell Schrittgeschwindigkeit ist.
Überholen in einem verkehrsberuhigten Bereich unterlassen
Die LGs Dortmund und Saarbrücken schließen Überholen von (fahrenden) Fahrzeugen in einem verkehrsberuhigten Bereich aus (LG Saarbrücken, Urt. v. 20.07.2007 – 13 A S 13/07; LG Dortmund, Beschl. v. 26.09.2005 – 17 S 131/05).
Sie begründen dies damit, dass bei Schrittgeschwindigkeit Überholen in der Praxis nicht möglich ist.
Anders sieht es bei haltenden Fahrzeugen aus. An haltenden Fahrzeugen darf vorbeigefahren werden.
Richtiges Parken in einem verkehrsberuhigten Bereich
In verkehrsberuhigten Bereichen darfst du nur in gekennzeichneten Flächen parken (Anlage 3 laufende Nummer 12 StVO).
Halten zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen ist in verkehrsberuhigten Bereichen allerdings erlaubt (Anlage 3 laufende Nummer 12 StVO).
Ein Anspruch auf Bewohnerparken innerhalb von verkehrsberuhigten Bereichen besteht nicht.
Du fragst dich jetzt bestimmt: Warum kann ich Bewohnerparkvorrechte in verkehrsberuhigten Bereichen nicht einfordern?
Die Frage müsste eher lauten: Warum kann man generell Parken vor der eigenen Haustür nicht einfordern?
Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken (§ 45 Absatz 1 StVO).
Dies dient dem Schutz der Allgemeinheit. Einzelne können die Aufstellung von Verkehrszeichen nur geltend machen, wenn diese Verkehrszeichen rechtlich geschützte Interessen Einzelner sichern. Darunter fallen auch Grundrechte.
In diesem Zusammenhang könnte man sich die Frage stellen, ob der direkte Zu- und Abgang zum Grundstück unter den Anliegergebrauch nach § 14 Absatz 1 GG fällt.
Leider gehört
die uneingeschränkte Anfahrtsmöglichkeit mit Kraftfahrzeugen […] bei einem Wohngrundstück […] nicht zu dem durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Kernbereich des Anliegergebrauchs. Vielmehr hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden, daß [sic!] die Gewährleistung der Zugänglichkeit eines Grundstücks weder eine Bestandsgarantie hinsichtlich der Ausgestaltung und des Umfangs der Grundstücksverbindung mit der Straße noch die Gewährleistung von ‚Bequemlichkeit oder Leichtigkeit des Zu- und Abgangs‘ bedeutet.
BVerwG, Urteil vom 08.09.1993 – 11 C 38.92
Des Weiteren besteht nach der derzeitigen Rechtslage auch keine Möglichkeit neue Parkflächen für Bewohner in verkehrsberuhigten Bereichen zu reservieren.
Alte Beschilderung ist zwar rechtswidrig, bleibt aber nach wie vor gültig.
Warum rechtswidrig, aber nicht nichtig?
Mehr dazu erfährst du in meinem Artikel zu den Voraussetzungen von verkehrsberuhigten Bereichen.
Deswegen kann es dir passieren, dass in verkehrsberuhigten Bereichen gekennzeichnete Parkflächen für Bewohner reserviert sind.
Ohne entsprechenden Parkausweis – also wenn du kein Bewohner bist – darfst du auf diesen speziell für Bewohner reservierten Parkflächen nicht parken.
Darüber hinaus kann das Parken innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereiches auf den gekennzeichneten Flächen durch “P-Schilder” mit anderen Zusatzzeichen beschränkt sein.
Die gekennzeichneten Parkflächen können zum Beispiel nur für bestimmte Verkehrsarten oder für eine bestimmte Zeit freigegeben sein.
Umzug in einem verkehrsberuhigten Bereich organisieren
Wie bereits oben beschrieben, besitzen verkehrsberuhigte Bereiche keine Fahrbahnen.
Absolute Haltverbote verbieten das Halten auf der Fahrbahn (Anlage 2 laufende Nummer 62 StVO).
Eingeschränkte Haltverbote ermöglichen das Halten auf der Fahrbahn für maximal drei Minuten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen (Anlage 2 laufende Nummer 63 StVO).
Zeichen 283 (absolutes Haltverbot) und Zeichen 286 (eingeschränktes Haltverbot) beziehen sich beide auf die Fahrbahn.
Für den reibungslosen Ablauf eines Umzugs ist die Aufstellung von Haltverboten daher wenig sinnvoll. Haltverbote haben in verkehrsberuhigten Bereichen keinerlei Regelungswirkung.
Wie kannst du dann aber einen Umzug in einem verkehrsberuhigten Bereich organisieren, indem ein hoher Parkdruck herrscht?
Die Möbelstücke gezwungenermaßen 100 m weit bis zum Lkw schleppen?
Na wenigstens gibt die ganze Schlepperei ordentlich Muskeln …
Oder doch lieber gar nicht erst umziehen?
Entschuldige Schatz, das mit dem Zusammenziehen wird nichts, weil ich Probleme beim Umzug habe …
Okey, Spaß beiseite.
Du machst Folgendes: Du stellst bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde – wie gewohnt – einen Antrag auf straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen nach § 45 Absatz 1 StVO.
Der Grund bleibt weiterhin “Umzugsarbeiten”. Statt Haltverboten, beantragst du allerdings, je nachdem wie breit die Straße im betreffenden Abschnitt des verkehrsberuhigten Bereichs ist, eine Fahrbahneinengung oder eine halbseitige Sperrung.
Die Straßenverkehrsbehörde wird dir in der Genehmigung vorschreiben, dass du den betreffenden Parkplatz oder Bereich absperren musst. Diese sogenannte verkehrsrechtliche Anordnung wird dir auch vorgeben, wie du den betreffenden Bereich abzusperren hast.
Für die Absperrung werden Zeichen 600 (Absperrschranken) vorgeschrieben werden.
Der abgesperrte Bereich muss auch bei Nacht erkennbar sein. Deshalb wird zusätzlich die Anbringung von gelben Warnleuchten verlangt werden. Die Warnleuchten müssen aus beiden Fahrtrichtungen sichtbar sein.
Am Tag des Umzugs hebst du dann die Absperrung auf, damit das Fahrzeug für den Umzug auf der vorher abgesperrten Fläche abgestellt werden kann.
Hast du einen Parkplatz abgesperrt, so parkt der Umzugswagen regelkonform auf der gekennzeichneten Fläche innerhalb des verkehrsberuhigten Bereichs (Anlage 3 laufende Nummer 12 StVO).
Wenn du einen Bereich abgesperrt hast, der keinen gekennzeichneten Parkplatz enthält, so ist das auch nicht weiter schlimm.
Solange du dein Fahrzeug für den Umzug belädst, darfst du auch außerhalb der gekennzeichneten Flächen in einem verkehrsberuhigten Bereich halten (Anlage 3 laufende Nummer 12 StVO).
Bonus: Verkehrsberuhigter Bereich vs. Spielstraße – der Unterschied wird dich verblüffen!
Wie oben bereits beschrieben, wird im Volksmund oftmals kein Unterschied zwischen einem verkehrsberuhigten Bereich und einer Spielstraße gemacht.
Verkehrsberuhigte Bereiche werden als Spielstraßen bezeichnet. Spielstraßen werden mit verkehrsberuhigten Bereichen gleichgesetzt.
Tatsächlich unterläuft auch manchmal Gerichten der Fehler, verkehrsberuhigte Bereiche als Spielstraßen zu bezeichnen (AG Mönchengladbach-Rheydt, Urt. v. 02.02.2012 – 11 C 106/11, Rn. 25; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 14.04.2004 – 1 Ss 159/03; OLG Hamm, Urt. v. 09.06.2000 – 9 U 226/99, Rn. 10).
Was ist aber nun der Unterschied zwischen einem verkehrsberuhigten Bereich und einer Spielstraße?
Verkehrsberuhigte Bereiche werden mit Zeichen 325.1 (Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs) und Zeichen 325.2 (Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs) beschildert.
In verkehrsberuhigten Bereichen dürfen Fahrzeuge mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
Fahrzeuge sind in Spielstraßen nicht erlaubt. Wie bereits oben erwähnt, sind Fahrräder Fahrzeuge.
Demnach dürfen Spielstraßen auch nicht von Fahrrädern befahren werden.
Zeichen 250 ohne Zusatzzeichen reicht jedoch nicht aus, um es Kindern zu ermöglichen auf der Straße zu spielen.
Sport und Spiel sind auf der Fahrbahn und dem Seitenstreifen nicht erlaubt (§ 31 Absatz 1 StVO).
Durch ein entsprechendes Zusatzzeichen kann Sport und Spiel auf der Fahrbahn und dem Seitenstreifen allerdings erlaubt werden.
Dabei muss das Zusatzzeichen die zugelassene Sportart oder Spielart anzeigen (§ 31 Absatz 1 StVO).
Auf Zusatzzeichen 1010-10 ist das Sinnbild eines Kindes mit einem Ball aufgebracht. Es “erlaubt Kindern auch auf der Fahrbahn und dem Seitenstreifen zu spielen”.
Spielstraßen werden demnach mit Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und dem Zusatzzeichen 1010-10 eingerichtet.
Zusammenfassung
In einem verkehrsberuhigten Bereich gelten besondere Verhaltensregeln (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage 2017, Rn. 6a zu § 10 StVO).
Beim Verlassen des verkehrsberuhigten Bereiches ist Fahrzeugen auf der bevorrechtigten Fahrbahn, und vor der Ausfahrt querenden Fußgängern, Vorfahrt zu gewähren.
An Kreuzungen und Einmündungen in verkehrsberuhigten Bereichen gilt “rechts vor links”, sofern nicht Verkehrszeichen oder andere bauliche Merkmale etwas anderes regeln.
Kinder dürfen in verkehrsberuhigten Bereichen auf der ganzen Fläche spielen.
Parken ist innerhalb von verkehrsberuhigten Bereichen nur auf den gekennzeichneten Flächen erlaubt. Halten darf man hingegen überall zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
Lies dazu auch gerne meinen Artikel zur Schrittgeschwindigkeit.
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