Verkehrsspiegel anbringen: Ort, Höhe, Größe, Kosten & mehr
Verkehrsspiegel dienen der Entschärfung durch eingeschränkte Einsehbarkeit begründeten Gefahrenstellen. Vor Anbringung eines Verkehrsspiegels müssen die Vorteile und die Nachteile abgewogen werden. Unter welchen Voraussetzungen werden Verkehrsspiegel angebracht?
Die Anbringung eines Verkehrsspiegels muss geeignet und erforderlich sein, eine gefährliche Verkehrssituation zu entschärfen. Es darf keine Gefahr von der Substanz des Verkehrsspiegels ausgehen. Die Vorteile des einmündenden Wartepflichtigen müssen überwiegen.
Wenn die Voraussetzungen vorliegen, ist über die Art, die Größe, den Ort und die Höhe zu entscheiden. Neben diesen Aspekten werden in diesem Beitrag folgende Fragen beantwortet:
- Inwiefern ist der lichte Raum über Fahrbahnen, Radwegen und Gehwegen bei der Anbringung eines Verkehrsspiegels relevant?
- Was genau ist der lichte Raum und wie setzt er sich zusammen?
- Wie viel kostet ein Verkehrsspiegel?
- Wer ist für die Anbringung eines Verkehrsspiegels zuständig?
- Welche Alternativen bestehen zur Anbringung eines Verkehrsspiegels?
- und viele mehr …
Los geht’s!
Verkehrsspiegel: Rechtsgrundlage
Verkehrsspiegel sind keine Verkehrszeichen (Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 27. Auflage 2022, Randnummer 17 zu § 39 StVO; Dötsch/Koehl/Krenberger/Türpe, Straßenverkehrsrecht, 15. Auflage 2022, Randnummer 7 zu § 43 StVO; OLG Saarbrücken, Urteil vom 04.05.2010 – 4 U 272/09; OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.05.1980 – 1 U 25/80).
Sie sind auch keine Verkehrseinrichtungen (Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 27. Auflage 2022, Randnummer 17 zu § 39 StVO; OLG Saarbrücken, Urteil vom 04.05.2010 – 4 U 272/09).
Verkehrsspiegel werden in der Literatur den Verkehrsanlagen zugeordnet (Dötsch/Koehl/Krenberger/Türpe, Straßenverkehrsrecht, 15. Auflage 2022, Randnummer 7 zu § 43 StVO).
Genauer gesagt werden Verkehrsspiegel lediglich als allgemeine Sicherungsmittel für einmündenden Verkehr angesehen (Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 27. Auflage 2022, Randnummer 17 zu § 39 StVO; Dötsch/Koehl/Krenberger/Türpe, Straßenverkehrsrecht, 15. Auflage 2022, Randnummer 7 zu § 43 StVO; OLG Saarbrücken, Urteil vom 04.05.2010 – 4 U 272/09).
Damit stellt die Aufstellung eines Verkehrsspiegels keinen Verwaltungsakt dar.
Die Anbringung eines Verkehrsspiegels ist lediglich ein Realakt.
Verkehrsspiegel: Vorteile und Nachteile
Die Anbringung eines Verkehrsspiegels zielt darauf ab, eine durch eingeschränkte Einsehbarkeit begründete Gefahrenstelle zu entschärfen (OLG Saarbrücken, Urteil vom 04.05.2010 – 4 U 272/09).
Was sagen Befürworter und Gegner dazu? Sind Verkehrsspiegel dazu geeignet, gefährliche Verkehrssituationen zu entschärfen?
Welche Vorteile und Nachteile bringen Verkehrsspiegel mit sich?
Vorteile
Befürworter von Verkehrsspiegeln führen an, dass Verkehrsspiegel wartepflichtige Verkehrsteilnehmern eine bessere Wahrnehmung des fließenden Verkehrs bieten würden.
Sie wären an unübersichtlichen Straßenstellen daher von erheblichem Wert für die Verkehrssicherheit.
Laut dem OLG Saarbrücken und dem OLG Karlsruhe erleichtern Verkehrsspiegel Wartepflichtigen das Hineintasten in eine Kreuzung oder Einmündung (OLG Saarbrücken, Urteil vom 04.05.2010 – 4 U 272/09; OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.05.1980 – 1 U 25/80).
Das VG Koblenz ging in seinem Urteil sogar noch einen Schritt weiter: Der infrage stehende Verkehrsspiegel würde dazu dienen, die ansonsten nur sehr eingeschränkte Sicht in die Straße zu erlauben (VG Koblenz, Urteil vom 08.08.2008 – 4 K 1831/07.KO).
Nachteile
Gegner von Verkehrsspiegeln geben hingegen zu bedenken, dass Verkehrsspiegel eine trügerische Sicherheit bieten, auf die sich viele Verkehrsteilnehmer verlassen.
In der Dämmerung könne es leicht zu Verwechslungen zwischen sich nähernden und entfernenden Fahrzeugen kommen.
Dies auch zuletzt deswegen, da die spiegelbildliche Wiedergabe des Verkehrsgeschehens die Verkehrsteilnehmer irritieren könne.
Wenn der über den Verkehrsspiegel einsehbare Streckenabschnitt der bevorrechtigten Straße nicht ausreichend lang ist, könne dies wegen der daraus resultierenden Fehleinschätzungen zu gefährlichen Vorfahrtsverletzungen führen.
Nicht beheizte Verkehrsspiegel bzw. Verkehrsspiegel ohne Anti-Beschlag und Anti-Frost können zudem beschlagen, einschneien oder einfrieren.
Beheizte Verkehrsspiegel sind neben den Kosten für die Anschaffung und für die laufende Energieversorgung mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden (OLG Frankfurt, Urteil vom 06.10.1988 – 1 U 175/87).
Die Heizung eines Verkehrsspiegels ist eine technische Einrichtung, die ständig gewartet und überwacht werden muss (OLG Frankfurt, Urteil vom 06.10.1988 – 1 U 175/87).
Laut Urteil des VG Koblenz stellen durch Äste verdeckte Verkehrsspiegel eine Gefahr für die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs dar (VG Koblenz, Urteil vom 08.08.2008 – 4 K 1831/07.KO).
Verkehrsspiegel: Arten
Auf dem Markt gibt es derzeit Verkehrsspiegel in eckiger, halbrunder und runder Ausführung.
Verkehrsspiegel gibt es mit besonderen Eigenschaften:
- Material: Spiegelglas, Edelstahl, Polycarbonat, Sicherheitsglas, Acrylglas
- Anti-Beschlag / Anti-Frost: Verhinderung des Beschlagens und des Einfrierens durch temperaturaktive Materialien
- Heizung: Stromanschluss, Solar
Verkehrsspiegel: Ort
Ein Verkehrsspiegel sollte meiner Meinung nach so angebracht werden, dass keine Gefahr von der Substanz des Verkehrsspiegels ausgeht.
Zur Substanz des Verkehrsspiegels gehören unter anderem folgende Aspekte:
- Sichtbarkeit des Verkehrsspiegels beim Einparken und Ausparken (VG Regensburg, Urteil vom 07.06.1999 – RO 5 K 99.52)
- Einhaltung des Lichtraumprofils zur Fahrbahn
- Einhaltung des Lichtraumprofils zum Gehweg
- Einhaltung des Lichtraumprofils zum Radweg
- Ausschließen von Blendung durch reflektierendes Sonnenlicht
- Ausschließen von Blendung durch reflektierendes Scheinwerferlicht
Gleichzeitig sollte ein Verkehrsspiegel so angebracht sein, dass er seine Funktion erfüllt.
Verkehrsspiegel dienen der Entschärfung einer durch eingeschränkte Einsehbarkeit begründeten Gefahrenstelle.
Er sollte folglich so angebracht sein, dass er der Entschärfung einer durch eingeschränkte Einsehbarkeit begründeten Gefahrenstelle dient.
Verkehrsspiegel: Höhe
Es gibt keine direkten gesetzlichen Vorgaben, in welcher Höhe ein Verkehrsspiegel aufgestellt werden muss.
Bei der Frage, in welcher Höhe ein Verkehrsspiegel angebracht werden soll, sollte auf die Sichtbarkeit des Verkehrsspiegels, die Einhaltung des Lichtraums und die Funktion des Verkehrsspiegels geachtet werden.
Sichtbarkeit
Meiner Ansicht nach sollte die Sichtbarkeit des Verkehrsspiegels beim Einparken und Ausparken berücksichtigt werden.
Zu tief angebrachte Verkehrsspiegel können beim Einparken und Ausparken übersehen werden.
Lichtraum Fahrbahn
Ebenso sollte ein Verkehrsspiegel so hoch angebracht werden, dass das Lichtraumprofil einer anliegenden Fahrbahn eingehalten ist.
Bis in welcher Höhe der Luftraum über einer Fahrbahn freigehalten werden muss, richtet sich nach den Nutzungsansprüchen des fließenden Kraftfahrzeugverkehrs (Kapitel 4.3 RASt).
Für die Nutzungsansprüche des fließenden Kraftfahrzeugverkehrs sind die Erschließungsbedeutung und die Verbindungsbedeutung der betreffenden Straße relevant (Kapitel 4.3 RASt).
Daraus resultiert die Zusammensetzung und Stärke des Kraftfahrzeugverkehrs auf der Straße (Kapitel 4.3 RASt).
Die grafischen Darstellungen der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) zum Begegnen, Nebeneinanderfahren und Vorbeifahren, befassen sich mit der Überprüfung möglicher funktionaler Eignungen von Entwürfen. Sie dienen nicht der Herleitung von Fahrbahnbreiten (Kapitel 4.3 RASt).
Der freizuhaltende Bereich wird als lichter Raum bezeichnet (Kapitel 4.1 RASt).
Der lichte Raum setzt sich aus dem Verkehrsraum und dem Sicherheitsraum zusammen (Kapitel 4.1 RASt).
Der obere Sicherheitsraum beträgt immer 0,30 m (Kapitel 4.1 RASt).
Sollen Straßenbahnen auf der betreffenden Straße verkehren bzw. fahren Straßenbahnen auf der betreffenden Straße, ist folgende lichte Höhe freizuhalten:
Je nachdem, welche Art von Straßenbahn eingesetzt werden soll bzw. welche Straßenbahn eingesetzt wird, ist ein lichter Raum zwischen einer Höhe von 4,70 m und einer Höhe von 5,50 m freizuhalten (Kapitel 4.2 RASt).
Sollen Busse auf der betreffenden Straße verkehren bzw. fahren Busse auf der betreffenden Straße, ist ein lichter Raum von bis zu einer Höhe von 4,50 m freizuhalten (Kapitel 4.2 RASt).
Sollen Lastkraftwagen auf der betreffenden Straße verkehren bzw. fahren Lastkraftwagen auf der betreffenden Straße, ist ein lichter Raum von bis zu einer Höhe von 4,50 m freizuhalten (Kapitel 4.3 RASt).
Sollen nur Personenkraftwagen auf der betreffenden Straße verkehren bzw. fahren nur Personenkraftwagen auf der betreffenden Straße, ist ein lichter Raum von bis zu einer Höhe von 2,00 m freizuhalten (Kapitel 4.3 RASt).
Ein Verkehrsspiegel sollte über einer Fahrbahn meiner Meinung nach je nach Zusammensetzung und Stärke des Kraftfahrzeugverkehrs ab einer Höhe zwischen 2,00 m und 5,50 m angebracht werden.
Lichtraum Radweg
Radfahrer benötigen einen Verkehrsraum von 2,25 m Höhe (Kapitel 4.6 RASt).
Die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) sehen hinsichtlich des Sicherheitsraums über dem Verkehrsraum eines Radfahrers einen Abstand von 0,25 m von Gebäuden und sonstigen Einbauten vor (Kapitel 4.6 RASt).
Befindet sich über dem Radweg ein Gebäude oder ein sonstiger Einbau, ist folglich ein Sicherheitsraum von 0,25 m über dem Verkehrsraum eines Radfahrers anzusetzen (Kapitel 4.6 RASt).
Ein Verkehrsspiegel sollte über Radwegen meiner Meinung nach erst in einer Höhe von 2,50 m angebracht werden.
Lichtraum Gehweg
Fußgänger benötigen einen Verkehrsraum von 2,00 m Höhe (Kapitel 4.7 RASt).
Zusätzlich ist ein Sicherheitsraum über dem Verkehrsraum von Fußgängern vorzusehen.
Für die Sicherheitsräume von Fußgängern sollen die Angaben zu den Sicherheitsräumen von Radfahrern sinngemäß angewandt werden.
Kapitel 4.7 RASt
Dementsprechend ist bei Gebäuden oder sonstigen Einbauten über einem Gehweg ein Sicherheitsraum von 0,25 m über dem Verkehrsraum eines Fußgängers zu veranschlagen (Kapitel 4.6, 4.7 RASt).
Ein Verkehrsspiegel sollte über Gehwegen meiner Meinung nach erst in einer Höhe von 2,25 m angebracht werden.
Funktion
Abschließend sollte ein Verkehrsspiegel auch in der angebrachten Höhe seine Funktion erfüllen.
Ein Verkehrsspiegel sollte in einer Höhe angebracht werden, bei der eine durch eingeschränkte Einsehbarkeit begründete Gefahrenstelle entschärft wird.
Verkehrsspiegel: Kosten
Ein Verkehrsspiegel kostet zwischen 142,85 € und 1579,98 €.
Ich habe mir einen Überblick über die bei vertrauenswürdigen Händlern erhältlichen Verkehrsspiegel verschafft und eine Liste verschiedener Verkehrsspiegel mit einer Gegenüberstellung der Abmessungen, Besonderheiten und Preise zusammengestellt:
Artikel | Form | Abmessungen in mm | Material | Heizung | Anti-Beschlag | Anti-Frost | Einzelpreis |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Diamond | Eckig | 400 x 600 | Sicherheitsglas | -/- | -/- | -/- | 376,38 € |
Diamond | Eckig | 600 x 800 | Sicherheitsglas | -/- | -/- | -/- | 488,58 € |
Diamond | Eckig | 800 x 1000 | Sicherheitsglas | -/- | -/- | -/- | 570,18 € |
Durabel Ice-Free 2 | Eckig | 600 x 800 | Edelstahl | -/- | Ja | Ja | 1171,98 € |
Durabel Ice-Free 3 | Eckig | 800 x 1000 | Edelstahl | -/- | Ja | Ja | 1579,98 € |
Vialux | Eckig | 756 x 956 | Spiegelglas | -/- | Ja | Ja | 943,50 € |
Vialux | Rund | ⌀ 790 | Spiegelglas | -/- | Ja | Ja | 703,80 € |
VISO MD60RB | Rund | ⌀ 575 | Polycarbonat | -/- | -/- | -/- | 147,05 € |
VISO MR3054RB/2015 | Eckig | 500 x 750 | Polycarbonat | -/- | -/- | -/- | 142,85 € |
Moravia 242.26.946 DURABEL ECO | Eckig | 600 x 800 | Edelstahl | -/- | -/- | -/- | 373,10 € |
Moravia 242.20.223 DURABEL ECO | Eckig | 450 x 600 | Edelstahl | -/- | -/- | -/- | 293,28 € |
Moravia 242.22.647 DURABEL ECO | Rund | ⌀ 600 | Edelstahl | -/- | -/- | -/- | 319,28 € |
Bitte beachte: Die Preise wurden für Geschäftskunden, ohne Umsatzsteuer, ohne Lieferkosten, ohne Versicherung und ohne Rabatte ermittelt. Die Einzelpreise können dir dabei helfen, die Preisspanne von Verkehrsspiegeln zu verstehen. Sie dienen lediglich als Beispiele. Unter den oben genannten Links kannst du im Schäfer-Shop der SSI Schäfer Shop GmbH oder im Conrad-Shop der Conrad Electronic SE weitere Informationen zu den Verkehrsspiegeln erhalten.
Letzte Prüfung der Daten: 24.08.2022
Verkehrsspiegel: Zuständigkeit
Straßenverkehrsbehörde
Einerseits wird die Ansicht vertreten, dass die Beobachtung des fließenden Verkehrs und die Einschätzung der hieraus resultierenden Gefahren den Straßenverkehrsbehörden obliegen würde (OLG Saarbrücken, Urteil vom 04.05.2010 – 4 U 272/09).
In diesem Zusammenhang merkt das OLG Saarbrücken an, dass die Entscheidung über die Aufstellung eines Verkehrsspiegels vordringliche Aufgabe der Straßenverkehrsbehörde sei (OLG Saarbrücken, Urteil vom 04.05.2010 – 4 U 272/09).
Straßenbaulastträger
Andererseits sind Verkehrsspiegel keine Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen.
Es wird daher die Ansicht vertreten, dass Verkehrsspiegel nicht von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden.
Eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Aufstellung eines Verkehrsspiegels wäre folglich nicht erforderlich und auch nicht möglich.
Weiterhin dienen Verkehrsspiegel laut Urteil des OLG Saarbrücken der Verkehrssicherung und Gefahrenabwehr (OLG Saarbrücken, Urteil vom 04.05.2010 – 4 U 272/09).
Maßnahmen der Verkehrssicherung wären Aufgabe des Straßenbaulastträger (OLG Saarbrücken, Urteil vom 04.05.2010 – 4 U 272/09).
In diesem Beitrag wird davon ausgegangen, dass die Aufstellung von Verkehrsspiegeln in den Aufgabenbereich des Straßenbaulastträgers fällt.
Wer Träger der Straßenbaulast ist, regelt sich nach den landesrechtlichen Vorgaben der 16 Bundesländer:
Bundesland | Rechtsgrundlage |
---|---|
Baden-Württemberg | § 43 StrG |
Bayern | Artikel 41 BayStrWG |
Berlin | Artikel 7 BerlStrG |
Brandenburg | § 9a BbgStrG |
Bremen | § 11 BremLStrG |
Hamburg | § 12 HWG |
Hessen | § 41 HStrG |
Mecklenburg-Vorpommern | § 12 StrWG - MV |
Niedersachsen | § 43 NStrG |
Nordrhein-Westfalen | § 43 StrWG NRW |
Rheinland-Pfalz | § 12 LStrG |
Saarland | § 46 StrG |
Sachsen | § 44 SächsStrG |
Sachsen-Anhalt | § 42 StrG LSA |
Schleswig-Holstein | § 11 StrWG |
Thüringen | § 43 ThürStrG |
Wer Straßenbaulastträger ist, richtet sich demnach danach, ob es sich bei der Straße um eine Bundesstraße, Landesstraße, Kreisstraße, Gemeindestraße oder einen Weg handelt.
Vor Anbringung eines Verkehrsspiegels stellt sich die Frage, wer sich um die Unterhaltung des Verkehrsspiegels kümmern muss.
Im Artikel Verkehrsspiegel: Verkehrssicherungspflicht auf dieser Website kannst du mehr darüber erfahren, in welchem Umfang der Verkehrsspiegel unterhalten werden muss.
Verkehrsspiegel: Aufstellung durch Private
Die private Anbringung eines Verkehrsspiegels gegenüber einer privaten Ausfahrt stellt laut Urteil des VG Regensburg eine Sondernutzung dar (VG Regensburg, Urteil vom 07.06.1999 – RO 5 K 99.52).
Was eine Sondernutzung ist, regelt sich nach den landesrechtlichen Vorgaben der 16 Bundesländer:
Bundesland | Rechtsgrundlage |
---|---|
Baden-Württemberg | § 16 StrG |
Bayern | Artikel 18 BayStrWG |
Berlin | Artikel 11 BerlStrG |
Brandenburg | § 18 BbgStrG |
Bremen | § 18 BremLStrG |
Hamburg | § 19 HWG |
Hessen | § 16 HStrG |
Mecklenburg-Vorpommern | § 22 StrWG - MV |
Niedersachsen | § 18 NStrG |
Nordrhein-Westfalen | § 18 StrWG NRW |
Rheinland-Pfalz | § 41 LStrG |
Saarland | § 18 StrG |
Sachsen | § 18 SächsStrG |
Sachsen-Anhalt | § 18 StrG LSA |
Schleswig-Holstein | § 21 StrWG |
Thüringen | § 18 ThürStrG |
Alle Bundesländer kommen in ihren Straßengesetzen überein, dass eine Sondernutzung einer Erlaubnis bedarf.
Erlaubnisse auf Sondernutzungen stehen nach Meinung des VG Regensburg im Ermessen des Straßenbaulastträgers (VG Regensburg, Urteil vom 07.06.1999 – RO 5 K 99.52).
Aus diesem Grund ging das VG Regensburg nicht davon aus, dass ein Rechtsanspruch auf die Anbringung eines Verkehrsspiegels bestand (VG Regensburg, Urteil vom 07.06.1999 – RO 5 K 99.52).
Es besteht lediglich ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung (VG Regensburg, Urteil vom 07.06.1999 – RO 5 K 99.52).
Bei der Entscheidung über die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis sind die privaten Belange des Antragstellers mit den im sachlichen Bezug zur Straße stehenden öffentlichen Belangen abzuwägen.
VG Regensburg, Urteil vom 07.06.1999 – RO 5 K 99.52
Im Fall der privaten Anbringung eines Verkehrsspiegels gegenüber einer Tiefgaragenausfahrt, entschied das VG Regensburg, dass die Versagung der Sondernutzungserlaubnis ermessensfehlerfrei war (VG Regensburg, Urteil vom 07.06.1999 – RO 5 K 99.52).
Das VG Regensburg stufte die öffentlichen Belange des ruhenden Verkehrs höher ein, als die privaten Belange des Antragstellers auf Anbringung eines Verkehrsspiegels (VG Regensburg, Urteil vom 07.06.1999 – RO 5 K 99.52).
Die höher zu gewichtenden Belange des ruhenden Verkehrs seien richtigerweise seitens des Straßenbaulastträgers damit begründet worden, dass der Verkehrsspiegel beim Einparken und Ausparken ein leicht zu übersehenes Hindernis sei (VG Regensburg, Urteil vom 07.06.1999 – RO 5 K 99.52).
Verkehrsspiegel: Alternativen
Statt der Anbringung eines Verkehrsspiegels kann die Sichtbeziehung, wenn möglich, durch bauliche oder verkehrsrechtliche Maßnahmen verbessert werden.
Bauliche Maßnahmen
Bauliche Maßnahmen erfolgen durch die Straßenbaulastträger.
Mit baulichen Maßnahmen ist beispielsweise die bauliche Änderung der Einmündung oder Kreuzung gemeint.
Auch die Entfernung von Hindernissen, wie Anpflanzungen, Zäunen, Stapeln, Haufen oder ähnlichen, mit einem Grundstück nicht fest verbundene Gegenständen kann die Sicht verbessern.
Anpflanzungen, Zäune, Stapel, Haufen oder ähnliche, mit einem Grundstück nicht fest verbundene Gegenstände können entfernt werden, wenn sie die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen.
Die Entfernung von Anpflanzungen, Zäunen, Stapeln, Haufen oder ähnlichen, mit einem Grundstück nicht fest verbundene Gegenständen erfolgt aufgrund der folgenden landesrechtlichen Vorgaben der 16 Bundesländer:
Bundesland | Rechtsgrundlage | Zuständigkeit |
---|---|---|
Baden-Württemberg | § 28 Absatz 2 StrG | Straßenbau |
Bayern | Artikel 29 Absatz 2 BayStrWG | Straßenbau |
Berlin | -/- | -/- |
Brandenburg | § 26 Absatz 2 BbgStrG | Straßenbau |
Bremen | § 23 Absatz 3 BremLStrG | Straßenbau |
Hamburg | -/- | -/- |
Hessen | § 27 Absatz 2 HStrG | Straßenbau |
Mecklenburg-Vorpommern | § 35 Absatz 3 StrWG - MV | Träger der Straßenbaulast |
Niedersachsen | § 31 Absatz 2 NStrG | Straßenbau |
Nordrhein-Westfalen | § 30 Absatz 2 StrWG NRW | Straßenbau |
Rheinland-Pfalz | § 27 Absatz 2 LStrG | Straßenbau |
Saarland | § 31 Absatz 2 StrG | Straßenbau |
Sachsen | § 27 Absatz 2 SächsStrG | Straßenbau |
Sachsen-Anhalt | § 26 Absatz 2 StrG LSA | Straßenbau |
Schleswig-Holstein | § 33 Absatz 3 StrWG | Träger der Straßenbaulast |
Thüringen | § 26 Absatz 2 ThürStrG | Straßenbau |
Verkehrsrechtliche Maßnahmen
Straßenverkehrsbehörden können verkehrsrechtliche Maßnahmen verfügen (§ 44 Absatz 1 StVO).
Zu den verkehrsrechtlichen Maßnahmen zählen die Aufstellung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (§ 45 Absatz 3 StVO).
Durch Aufhebung von Parkständen kann Sichtbehinderungen durch parkende Fahrzeuge begegnet werden.
Die Aufstellung von eingeschränkten oder absoluten Haltverboten kann ebenfalls zu einer Verbesserung der Sichtbeziehungen führen.
Die Einengung der zur Verfügung stehenden Durchgangsfahrbahn mit Leitplatten stellt eine weitere verkehrsrechtliche Maßnahme zur Verbesserung der Sichtbeziehung dar.
Leitplatten gehören unter anderem zu den Einrichtungen zur Kennzeichnung von sonstigen gefährlichen Stellen (Anlage 4 laufende Nummer 9 StVO).
Fazit
Die Anbringung eines Verkehrsspiegels muss verhältnismäßig sein. Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit eines Verkehrsspiegels müssen die Vorteile die Nachteile überwiegen.
Verkehrsspiegel dürfen über Fahrbahnen, Radwegen und Gehwegen nur außerhalb des lichten Raumes angebracht werden. Der lichte Raum ist der Bereich, der von Hindernissen freigehalten werden muss.
Die Freihaltung des lichten Raums garantiert, dass die Verkehrsräume und Sicherheitsräume von Fahrzeugen und Fußgängern nicht durch Verkehrsspiegel eingeschränkt werden.
In letzter Konsequenz sorgt die Einhaltung der lichten Räume dafür, dass Fahrzeuge und Fußgänger nicht mit Verkehrsspiegeln kollidieren.
Ein Verkehrsspiegel wird vom Straßenbaulastträger angebracht.
Statt der Anbringung eines Verkehrsspiegels kann die Sicht auch durch bauliche Änderungen oder die Aufstellung von Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen verbessert werden.
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