Welche Größe müssen Verkehrszeichen aufweisen?
Die Größe von Verkehrszeichen richtet sich nach den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) und dem Verkehrszeichenkatalog (VzKat). Welche Formen von Verkehrszeichen gibt es und welche Größe und Abmessungen von Verkehrszeichen kommen am häufigsten vor?
Dreiecke in Größe 2 weisen bei 30 km/h eine Seitenlänge von 900 mm, Quadrate und Ronden in Größe 2 eine Seitenlänge von 600 mm und Rechtecke 900 mm x 600 mm auf. Die Größe von Verkehrslenkungstafeln, besonderen Verkehrszeichen und Zusatzzeichen richtet sich nach den Vorgaben des VzKat.
Dieser Beitrag enthält eine komplette Übersicht der Größen und Abmessungen von Dreiecken, Quadraten, Rechtecken, Ronden und Zusatzzeichen sowie alle Abmessungen von Sonderformen – darunter:
- Größen von Verkehrszeichen und Zusatzzeichen
- Höhen von Zusatzzeichen
- Verkehrslenkungstafeln
- Fahrstreifentafeln mit integrierten Verkehrszeichen
- Grünpfeile
- und viele mehr …
Los geht’s!
#1 Form des Verkehrszeichens bestimmen
Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) richtet sich die Größe eines Verkehrszeichens in der Regel nach der am Aufstellungsort geltenden zulässigen Höchstgeschwindigkeit (VwV-StVO zu den §§ 39 bis 43).
Die Größen der Verkehrszeichen sind allerdings auch davon abhängig, um welche Verkehrszeichenform es sich handelt.
Meiner Meinung nach sollte es daher vielmehr heißen:
Die Größe eines Verkehrszeichens hängt von der Form des Verkehrszeichens und der am Aufstellungsort geltenden zulässigen Höchstgeschwindigkeit ab.
Wir bestimmen demnach zunächst die Form des Verkehrszeichens.
Verkehrszeichen werden in vier Formen unterteilt (VwV-StVO zu den §§ 39 bis 43):
Dreiecke
Quadrate
Rechtecke
Ronden
#2 Zulässige Höchstgeschwindigkeit bestimmen
Als Nächstes bestimmen wir die zulässige Höchstgeschwindigkeit am Aufstellungsort.
Wenn wir die zulässige Höchstgeschwindigkeit am Aufstellungsort ermittelt haben, können wir anhand der unteren Tabellen die Größen der Verkehrszeichen bestimmen.
Verkehrszeichen werden in drei Größen unterteilt (VwV-StVO zu den §§ 39 bis 43):
Dreiecke
Geschwindigkeitsbereich (km/h) | Größe |
---|---|
20 bis weniger als 50 | 1 |
50 bis 100 | 2 |
mehr als 100 | 3 |
Quadrate
Geschwindigkeitsbereich (km/h) | Größe |
---|---|
20 bis weniger als 50 | 1 |
50 bis 100 | 2 |
mehr als 100 | 3 |
Die Größe von Zonenzeichen sollte sich nach dem darauf enthaltenen Hauptzeichen richten (VwV-StVO zu den §§ 39 bis 43).
Damit auf Zonenzeichen dargestellte Hauptzeichen im Vergleich zu Nicht-Zonenzeichen nicht zu klein ausfallen, sollten Zonenzeichen in der Regel in der nächstgrößeren Größe als nach VwV-StVO vorgesehen, ausgeführt sein (Teil 1 Kapitel 4 Absatz 2 VzKat).
Dies bedeutet für Zonenzeichen in der Regel Größe 3 (Teil 1 Kapitel 4 Absatz 2 VzKat).
Dies ist beispielsweise bei Zeichen 274 in Zeichen 274.1 – Beginn einer Tempo 30-Zone – der Fall (Teil 1 Kapitel 4 Absatz 2 VzKat).
Zeichen 274 wird dann in Größe 2 auf einem Zeichen 274.1 in Größe 3 dargestellt.
Rechtecke
Geschwindigkeitsbereich (km/h) | Größe |
---|---|
20 bis weniger als 50 | 1 |
50 bis 100 | 2 |
mehr als 100 | 3 |
Ronden
Geschwindigkeitsbereich (km/h) | Größe |
---|---|
0 bis 20 | 1 |
mehr als 20 bis 80 | 2 |
mehr als 80 | 3 |
#3 Abmessungen bestimmen
Anhand der obigen Tabellen konnten wir Verkehrszeichengrößen anhand der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ermitteln.
Das Verkehrszeichen muss folglich in Abhängigkeit von der Verkehrszeichenform und der am Aufstellort geltenden zulässigen Höchstgeschwindigkeit die Größe 1, 2 oder 3 aufweisen.
Im nächsten Schritt bestimmen wir mittels der unten dargestellten Tabellen die Abmessungen der Verkehrszeichen in Abhängigkeit von ihrer Größe (VwV-StVO zu den §§ 39 bis 43):
Dreiecke
Verkehrszeichen | Größe 1 (70 %) | Größe 2 (100 %) | Größe 3 (125 % bzw. 140 %) |
---|---|---|---|
Dreiecke (Seitenlänge) | 630 mm | 900 mm | 1260 mm (140 %) |
Quadrate
Verkehrszeichen | Größe 1 (70 %) | Größe 2 (100 %) | Größe 3 (125 % bzw. 140 %) |
---|---|---|---|
Quadrate (Seitenlänge) | 420 mm | 600 mm | 840 mm (140 %) |
Rechtecke
Verkehrszeichen | Größe 1 (70 %) | Größe 2 (100 %) | Größe 3 (125 % bzw. 140 %) |
---|---|---|---|
Rechtecke (Höhe x Breite) | 630 mm x 420 mm | 900 mm x 600 mm | 1260 mm x 840 mm (140 %) |
Ronden
Verkehrszeichen | Größe 1 (70 %) | Größe 2 (100 %) | Größe 3 (125 % bzw. 140 %) |
---|---|---|---|
Ronden | 420 mm | 600 mm | 750 mm (125 %) |
Zusatzzeichen
Zusatzzeichen | Größe 1 (70 %) | Größe 2 (100 %) | Größe 3 (125 %) |
---|---|---|---|
Höhe 1 | 231 mm x 420 mm | 330 mm x 600 mm | 412 mm x 750 mm |
Höhe 2 | 315 mm x 420 mm | 450 mm x 600 mm | 562 mm x 750 mm |
Höhe 3 | 420 mm x 420 mm | 600 mm x 600 mm | 750 mm x 750 mm |
Vorschriftzeichen mit Zusatzzeichen
Im Folgenden findest du einige Beispiele für Abmessungen von Vorschriftzeichen in Kombination mit Zusatzzeichen.
Sonderformen
Hauptzeichen
Lediglich Größenangaben zu Sonderformen von Verkehrszeichen sind im Verkehrszeichenkatalog (VzKat) festgelegt (Teil 1 Kapitel 4 Absatz 1 VzKat).
Eine entsprechende Maßangabe wird jeweils beim Verkehrszeichen angegeben (Teil 1 Kapitel 4 Absatz 1 VzKat).
Bake vor Bahnübergang
Die Größe einer dreistreifigen Bake, zweistreifigen Bake oder einstreifigen Bake beträgt 1000 mm x 300 mm (Teil 2 Zeichen 157, 159, 162 VzKat).
Andreaskreuz
Die Größe eines Andreaskreuzes beträgt 1350 mm x 180 mm (Teil 3 Zeichen 201 VzKat).
Stoppschild
Die Standardgröße eines Stoppschildes – Halt. Vorfahrt gewähren – beträgt 900 mm x 900 mm (Teil 3 Zeichen 201 VzKat).
Die Abmessung eines Stoppschildes in Übergröße beträgt 1050 mm x 1050 mm (Teil 3 Zeichen 206 VzKat).
Einbahnstraße
Die Größe des Verkehrszeichens Einbahnstraße beträgt 300 mm x 800 mm (Teil 3 Zeichen 220 VzKat).
Seitenstreifen befahren
Die Größe des Verkehrszeichens Seitenstreifen befahren beträgt 2250 mm x 2250 mm (Teil 3 Zeichen 223.1 VzKat).
Seitenstreifen nicht mehr befahren
Die Größe des Verkehrszeichens Seitenstreifen nicht mehr befahren beträgt 2250 mm x 2250 mm (Teil 3 Zeichen 223.2 VzKat).
Seitenstreifen räumen
Die Größe des Verkehrszeichens Seitenstreifen räumen beträgt 2250 mm x 2250 mm (Teil 3 Zeichen 223.3 VzKat).
Überleitungstafel
Die Standardgröße von Verkehrslenkungstafeln beträgt 1600 mm x 1250 mm (VwV-StVO zu den Zeichen 501 bis 546).
Mit anderen Worten: Standardmäßig beträgt die Höhe einer Verkehrslenkungstafel 1600 mm und die Breite 1250 mm.
Überleitungstafeln sind Verkehrslenkungstafeln.
Die Größe einer Überleitungstafel ohne Gegenverkehr mit einem, zwei oder drei Fahrstreifen beträgt 1600 mm x 1250 mm (Teil 4 Zeichen 501 VzKat; VwV-StVO zu den Zeichen 501 bis 546).
Bei einer Aufstellung innerorts kann das Maß auf 70 % der Standardgröße verringert werden (VwV-StVO zu den Zeichen 501 bis 546).
70 % der Standardgröße sind 1120 mm x 875 mm (VwV-StVO zu den Zeichen 501 bis 546).
Größenangaben für Sonderformen, die in der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) nicht ausgeführt werden, sind im VzKat festgelegt (VwV-StVO zu den §§ 39 bis 43).
Die Größe einer Überleitungstafel ohne Gegenverkehr mit vier Fahrstreifen beträgt 1600 mm x 1600 mm (Teil 4 Zeichen 501 VzKat).
Die Größe einer Überleitungstafel ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 264 beträgt 1600 mm x 1250 mm (VwV-StVO zu den Zeichen 501 bis 546).
Verschwenkungstafel
Die Größe einer Verschwenkungstafel ohne Gegenverkehr mit einem, zwei oder drei Fahrstreifen beträgt 1600 mm x 1250 mm (VwV-StVO zu den Zeichen 501 bis 546).
Die Größe einer Verschwenkungstafel ohne Gegenverkehr mit vier Fahrstreifen beträgt 1600 mm x 1600 mm (Teil 4 Zeichen 511 VzKat).
Die Größe einer Verschwenkungstafel mit Gegenverkehr beträgt 1600 mm x 1250 mm (VwV-StVO zu den Zeichen 501 bis 546).
Die Größe einer Verschwenkungstafel kurze Verschwenkung ohne Gegenverkehr mit einem, zwei, drei oder vier Fahrstreifen beträgt 1600 mm x 1250 mm (VwV-StVO zu den Zeichen 501 bis 546).
Die Größe einer Verschwenkungstafel kurze Verschwenkung ohne Gegenverkehr mit fünf Fahrstreifen beträgt 1600 mm x 1600 mm (Teil 4 Zeichen 513 VzKat).
Die Größe einer Verschwenkungstafel kurze Verschwenkung mit Gegenverkehr mit zwei, drei oder vier Fahrstreifen beträgt 1600 mm x 1250 mm (VwV-StVO zu den Zeichen 501 bis 546).
Die Größe einer Verschwenkungstafel kurze Verschwenkung mit Gegenverkehr mit fünf oder sechs Fahrstreifen beträgt 1600 mm x 1600 mm (Teil 4 Zeichen 514 VzKat).
Die Größe einer Verschwenkungstafel ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 264 beträgt 1600 mm x 1250 mm (VwV-StVO zu den Zeichen 501 bis 546).
Fahrstreifentafel
Die Größe einer Fahrstreifentafel ohne Gegenverkehr beträgt 1600 mm x 1250 mm (VwV-StVO zu den Zeichen 501 bis 546).
Die Größe einer Fahrstreifentafel mit Gegenverkehr beträgt 1600 mm x 1250 mm (VwV-StVO zu den Zeichen 501 bis 546).
Fahrstreifentafel mit integrierten Verkehrszeichen
Die Größe einer Fahrstreifentafel ohne Gegenverkehr mit integrierten Zeichen 274 beträgt 1600 mm x 1250 mm (VwV-StVO zu den Zeichen 501 bis 546).
Die Größe einer Fahrstreifentafel ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 253 beträgt 1600 mm x 1250 mm (VwV-StVO zu den Zeichen 501 bis 546).
Die Größe einer Fahrstreifentafel ohne Gegenverkehr mit integrierten Zeichen 275 beträgt 1600 mm x 1250 mm (VwV-StVO zu den Zeichen 501 bis 546).
Die Größe einer Fahrstreifentafel ohne Gegenverkehr mit integrierten Zeichen 262 beträgt 1600 mm x 1250 mm (VwV-StVO zu den Zeichen 501 bis 546).
Die Größe einer Fahrstreifentafel ohne Gegenverkehr mit integrierten Zeichen 263 beträgt 1600 mm x 1250 mm (VwV-StVO zu den Zeichen 501 bis 546).
Die Größe einer Fahrstreifentafel ohne Gegenverkehr mit integrierten Zeichen 265 beträgt 1600 mm x 1250 mm (VwV-StVO zu den Zeichen 501 bis 546).
Die Größe einer Fahrstreifentafel ohne Gegenverkehr mit integrierten Zeichen 278 beträgt 1600 mm x 1250 mm (VwV-StVO zu den Zeichen 501 bis 546).
Die Größe einer Fahrstreifentafel ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 282 beträgt 1600 mm x 1250 mm (VwV-StVO zu den Zeichen 501 bis 546).
Die Größe einer Fahrstreifentafel mit Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 275 beträgt 1600 mm x 1250 mm (VwV-StVO zu den Zeichen 501 bis 546).
Einengungstafel
Die Größe einer Einengungstafel ohne Gegenverkehr von zwei auf einen Fahrstreifen beträgt 1600 mm x 1250 mm (VwV-StVO zu den Zeichen 501 bis 546).
Die Größe einer Einengungstafel ohne Gegenverkehr von drei auf zwei Fahrstreifen beträgt 1600 mm x 1250 mm (VwV-StVO zu den Zeichen 501 bis 546).
Die Größe einer Einengungstafel ohne Gegenverkehr von vier auf drei Fahrstreifen beträgt 1600 mm x 1250 mm (VwV-StVO zu den Zeichen 501 bis 546).
Die Größe einer Einengungstafel ohne Gegenverkehr von fünf auf vier Fahrstreifen beträgt 1600 mm x 1250 mm (VwV-StVO zu den Zeichen 501 bis 546).
Die Größe einer Einengungstafel ohne Gegenverkehr von drei auf einen Fahrstreifen beträgt 1600 mm x 1250 mm (VwV-StVO zu den Zeichen 501 bis 546).
Die Größe einer Einengungstafel ohne Gegenverkehr von vier auf zwei Fahrstreifen beträgt 1600 mm x 1250 mm (VwV-StVO zu den Zeichen 501 bis 546).
Die Größe einer Einengungstafel ohne Gegenverkehr von fünf auf drei Fahrstreifen beträgt 1600 mm x 1600 mm (Teil 4 Zeichen 531 VzKat).
Die Größe einer Einengungstafel mit Gegenverkehr beträgt 1600 mm x 1250 mm (VwV-StVO zu den Zeichen 501 bis 546).
Die Größe einer Einengungstafel ohne Gegenverkehr mit integrierten Zeichen 279 beträgt 1600 mm x 1250 mm (VwV-StVO zu den Zeichen 501 bis 546).
Die Größe einer Einengungstafel mit Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 279 beträgt 1600 mm x 1250 mm (VwV-StVO zu den Zeichen 501 bis 546).
Trennungstafel
Die Größe einer Trennungstafel ohne Gegenverkehr mit zwei durchgehenden Fahrstreifen und einem nach rechts abgehenden Fahrstreifen beträgt 1600 mm x 1250 mm (VwV-StVO zu den Zeichen 501 bis 546).
Die Größe einer Trennungstafel ohne Gegenverkehr mit drei durchgehenden Fahrstreifen und einem nach rechts abgehenden Fahrstreifen beträgt 1600 mm x 1250 mm (VwV-StVO zu den Zeichen 501 bis 546).
Die Größe einer Trennungstafel ohne Gegenverkehr mit zwei durchgehenden Fahrstreifen und zwei nach rechts abgehenden Fahrstreifen beträgt 1600 mm x 1250 mm (VwV-StVO zu den Zeichen 501 bis 546).
Die Größe einer Trennungstafel ohne Gegenverkehr mit drei durchgehenden Fahrstreifen und zwei nach rechts abgehenden Fahrstreifen beträgt 1600 mm x 1250 mm (VwV-StVO zu den Zeichen 501 bis 546).
Die Größe einer Trennungstafel ohne Gegenverkehr mit vier durchgehenden Fahrstreifen und einem nach rechts abgehenden Fahrstreifen beträgt 1600 mm x 1600 mm (Teil 4 Zeichen 533 VzKat).
Die Größe einer Trennungstafel ohne Gegenverkehr mit vier durchgehenden Fahrstreifen und zwei nach rechts abgehenden Fahrstreifen beträgt 1600 mm x 1600 mm (Teil 4 Zeichen 533 VzKat).
Die Größe einer Trennungstafel ohne Gegenverkehr mit vier durchgehenden Fahrstreifen und drei nach rechts abgehenden Fahrstreifen beträgt 1600 mm x 1600 mm (Teil 4 Zeichen 533 VzKat).
Die Größe einer Trennungstafel ohne Gegenverkehr mit fünf durchgehenden Fahrstreifen und einem nach rechts abgehenden Fahrstreifen beträgt 1600 mm x 1600 mm (Teil 4 Zeichen 533 VzKat).
Die Größe einer Trennungstafel ohne Gegenverkehr mit fünf durchgehenden Fahrstreifen und zwei nach rechts abgehenden Fahrstreifen beträgt 1600 mm x 2000 mm (Teil 4 Zeichen 533 VzKat).
Die Größe einer Trennungstafel ohne Gegenverkehr mit fünf durchgehenden Fahrstreifen und drei nach rechts abgehenden Fahrstreifen beträgt 1600 mm x 2000 mm (Teil 4 Zeichen 533 VzKat).
Die Größe einer Trennungstafel ohne Gegenverkehr mit einem durchgehenden Fahrstreifen, einem durchgehenden und gleichzeitig nach rechts abgehenden Fahrstreifen sowie einem nach rechts abgehenden Fahrstreifen beträgt 1600 mm x 1250 mm (VwV-StVO zu den Zeichen 501 bis 546).
Die Größe einer Trennungstafel ohne Gegenverkehr mit zwei durchgehenden Fahrstreifen, einem durchgehenden und gleichzeitig nach rechts abgehenden Fahrstreifen sowie einem nach rechts abgehenden Fahrstreifen beträgt 1600 mm x 1250 mm (VwV-StVO zu den Zeichen 501 bis 546).
Die Größe einer Trennungstafel ohne Gegenverkehr mit drei durchgehenden Fahrstreifen, einem durchgehenden und gleichzeitig nach rechts abgehenden Fahrstreifen sowie einem nach rechts abgehenden Fahrstreifen beträgt 1600 mm x 1600 mm (Teil 4 Zeichen 533 VzKat).
Die Größe einer Trennungstafel ohne Gegenverkehr mit vier durchgehenden Fahrstreifen, einem durchgehenden und gleichzeitig nach rechts abgehenden Fahrstreifen sowie einem nach rechts abgehenden Fahrstreifen beträgt 1600 mm x 1600 mm (Teil 4 Zeichen 533 VzKat).
Aufweitungstafel
Die Größe einer Aufweitungstafel ohne Gegenverkehr beträgt 1600 mm x 1250 mm (VwV-StVO zu den Zeichen 501 bis 546).
Die Größe einer Aufweitungstafel mit Gegenverkehr beträgt 1600 mm x 1250 mm (VwV-StVO zu den Zeichen 501 bis 546).
Die Größe einer Aufweitungstafel ohne Gegenverkehr mit integrierten Zeichen 275 beträgt 1600 mm x 1250 mm (VwV-StVO zu den Zeichen 501 bis 546).
Die Größe einer Aufweitungstafel mit Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 275 beträgt 1600 mm x 1250 mm (VwV-StVO zu den Zeichen 501 bis 546).
Zusammenführungstafel
Die Größe einer Zusammenführungstafel an einer durchgehenden Strecke mit einem durchgehenden Fahrstreifen und einem von rechts hinzukommenden Fahrstreifen beträgt 1600 mm x 1250 mm (VwV-StVO zu den Zeichen 501 bis 546).
Die Größe einer Zusammenführungstafel an einer durchgehenden Strecke mit zwei durchgehenden Fahrstreifen und einem von rechts hinzukommenden Fahrstreifen beträgt 1600 mm x 1250 mm (VwV-StVO zu den Zeichen 501 bis 546).
Die Größe einer Zusammenführungstafel an einer durchgehenden Strecke mit drei durchgehenden Fahrstreifen und einem von rechts hinzukommenden Fahrstreifen beträgt 1600 mm x 1250 mm (VwV-StVO zu den Zeichen 501 bis 546).
Die Größe einer Zusammenführungstafel an einer durchgehenden Strecke mit zwei durchgehenden Fahrstreifen und zwei von rechts hinzukommenden Fahrstreifen beträgt 1600 mm x 1250 mm (VwV-StVO zu den Zeichen 501 bis 546).
Die Größe einer Zusammenführungstafel an einer durchgehenden Strecke mit drei durchgehenden Fahrstreifen und zwei von rechts hinzukommenden Fahrstreifen beträgt 1600 mm x 1250 mm (VwV-StVO zu den Zeichen 501 bis 546).
Die Größe einer Zusammenführungstafel an einer durchgehenden Strecke mit vier durchgehenden Fahrstreifen und einem von rechts hinzukommenden Fahrstreifen beträgt 1600 mm x 1250 mm (VwV-StVO zu den Zeichen 501 bis 546).
Die Größe einer Zusammenführungstafel an einer durchgehenden Strecke mit vier durchgehenden Fahrstreifen und zwei von rechts hinzukommenden Fahrstreifen beträgt 1600 mm x 1600 mm (Teil 4 Zeichen 550 VzKat).
Die Größe einer Zusammenführungstafel an einer durchgehenden Strecke mit vier durchgehenden Fahrstreifen und drei von rechts hinzukommenden Fahrstreifen beträgt 1600 mm x 2000 mm (Teil 4 Zeichen 550 VzKat).
Die Größe einer Zusammenführungstafel an einer durchgehenden Strecke mit fünf durchgehenden Fahrstreifen und einem von rechts hinzukommenden Fahrstreifen beträgt 1600 mm x 1600 mm (Teil 4 Zeichen 550 VzKat).
Die Größe einer Zusammenführungstafel an einer durchgehenden Strecke mit fünf durchgehenden Fahrstreifen und zwei von rechts hinzukommenden Fahrstreifen beträgt 1600 mm x 2000 mm (Teil 4 Zeichen 550 VzKat).
Die Größe einer Zusammenführungstafel an einer durchgehenden Strecke mit fünf durchgehenden Fahrstreifen und drei von rechts hinzukommenden Fahrstreifen beträgt 1600 mm x 2000 mm (Teil 4 Zeichen 550 VzKat).
Die Größe einer Zusammenführungstafel an einer einmündenden Strecke mit einem durchgehenden Fahrstreifen und einem einmündenden Fahrstreifen beträgt 1600 mm x 1250 mm (VwV-StVO zu den Zeichen 501 bis 546).
Die Größe einer Zusammenführungstafel an einer einmündenden Strecke mit zwei durchgehenden Fahrstreifen und einem einmündenden Fahrstreifen beträgt 1600 mm x 1250 mm (VwV-StVO zu den Zeichen 501 bis 546).
Die Größe einer Zusammenführungstafel an einer einmündenden Strecke mit zwei durchgehenden Fahrstreifen und zwei einmündenden Fahrstreifen beträgt 1600 mm x 1250 mm (VwV-StVO zu den Zeichen 501 bis 546).
Die Größe einer Zusammenführungstafel an einer einmündenden Strecke mit drei durchgehenden Fahrstreifen und zwei einmündenden Fahrstreifen beträgt 1600 mm x 1250 mm (VwV-StVO zu den Zeichen 501 bis 546).
Die Größe einer Zusammenführungstafel an einer einmündenden Strecke mit drei durchgehenden Fahrstreifen und einem einmündenden Fahrstreifen beträgt 1600 mm x 1250 mm (VwV-StVO zu den Zeichen 501 bis 546).
Die Größe einer Zusammenführungstafel an einer einmündenden Strecke mit vier durchgehenden Fahrstreifen und einem einmündenden Fahrstreifen beträgt 1600 mm x 1250 mm (VwV-StVO zu den Zeichen 501 bis 546).
Die Größe einer Zusammenführungstafel an einer einmündenden Strecke mit vier durchgehenden Fahrstreifen und zwei einmündenden Fahrstreifen beträgt 1600 mm x 1600 mm (Teil 4 Zeichen 551 VzKat).
Die Größe einer Zusammenführungstafel an einer einmündenden Strecke mit vier durchgehenden Fahrstreifen und drei einmündenden Fahrstreifen beträgt 1600 mm x 1600 mm (Teil 4 Zeichen 551 VzKat).
Die Größe einer Zusammenführungstafel an einer einmündenden Strecke mit fünf durchgehenden Fahrstreifen und einem einmündenden Fahrstreifen beträgt 1600 mm x 1600 mm (Teil 4 Zeichen 551 VzKat).
Die Größe einer Zusammenführungstafel an einer einmündenden Strecke mit fünf durchgehenden Fahrstreifen und zwei einmündenden Fahrstreifen beträgt 1600 mm x 1600 mm (Teil 4 Zeichen 551 VzKat).
Die Größe einer Zusammenführungstafel an einer einmündenden Strecke mit fünf durchgehenden Fahrstreifen und drei einmündenden Fahrstreifen beträgt 1600 mm x 1600 mm (Teil 4 Zeichen 551 VzKat).
Grünpfeilschild
Die Größe eines Grünpfeilschilds beträgt 250 mm x 250 mm (Teil 6 Zeichen 720 VzKat).
Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr
Die Größe eines Grünpfeilschilds mit Beschränkung auf den Radverkehr beträgt 450 mm x 315 mm (Teil 6 Zeichen 721 VzKat).
Zusatzzeichen
Länge einer Strecke
Die Größe des Zusatzzeichens Länge einer Strecke mit der Aufschrift auf … m oder auf … km beträgt 500 mm x 1250 mm (Teil 7 Zeichen 1001 VzKat).
Entfernungsangaben mit Verkehrslenkungstafel
Die Größe eines Zusatzzeichens mit einer Entfernungsangabe in Kombination mit einer Verkehrslenkungstafel beträgt 500 mm x 1250 mm (Teil 7 Zeichen 1004 VzKat).
Entfernungsangaben mit verbalem Zusatz
Die Größe eines Zusatzzeichens mit einer Entfernungsangabe mit der Aufschrift Reißverschluss erst in … m beträgt 500 mm x 1250 mm (Teil 7 Zeichen 1005 VzKat).
Besondere Hinweise zur Seitenstreifenfreigabe
Die Größe des Zusatzzeichens Seitenstreifen befahren beträgt 800 mm x 2250 mm (Teil 7 Zeichen 1013 VzKat).
Die Größe des Zusatzzeichens Seitenstreifen räumen beträgt 800 mm x 2250 mm (Teil 7 Zeichen 1013 VzKat).
Die Größe des Zusatzzeichens Ende in … m beträgt 500 mm x 2250 mm (Teil 7 Zeichen 1013 VzKat).
Zusammenfassung
Dreiecke, Quadrate und Rechtecke werden in Größe 1 bei 20 km/h bis weniger als 50 km/h, Größe 2 bei 50 km/h bis 100 km/h und Größe 3 bei mehr als 100 km/h unterteilt. Bei Ronden wird Größe 1 bei 0 km/h bis 20 km/h, Größe 2 bei mehr als 20 km/h bis 80 km/h und Größe 3 bei mehr als 80 km/h angewendet.
Bei Zusatzzeichen wird nicht nur in drei Größen, sondern auch in drei Höhen unterschieden. Die Höhe eines Zusatzzeichens bemisst sich nach der Menge und des Formats des Inhalts auf dem Zusatzzeichen.
Verkehrslenkungstafeln sind in aller Regel 1600 mm x 1250 mm groß. Sonderformen von Verkehrslenkungstafeln sind 1600 mm x 1600 mm bzw. 1600 mm x 2000 mm groß.
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