Verkehrszeichen Überholverbote Überblick: Pkw, Lkw & Fahrrad
Auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen werden Hin und Wieder durch Verkehrszeichen Überholverbote vorgeschrieben. Häufig geht es dabei um die Entschärfung von Unfallschwerpunkten. Auch auf anderen außerörtlichen Straßen können dir Verkehrszeichen begegnen, die das Überholen verbieten. Welche Verkehrszeichen geben ein Überholverbot vor und welche Bedeutung geht von diesen aus?
Zeichen 276 verbietet das Überholen für Kraftfahrzeuge aller Art. Zeichen 277 verbietet das Überholen für Kraftfahrzeuge über einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t. Zeichen 277.1 verbietet mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen das Überholen von einspurigen Fahrzeugen.
In diesem Artikel erfährst du, was sich hinter den Begriffen Kraftfahrzeug, zulässige Gesamtmasse und einspurige Fahrzeuge verbirgt. Des Weiteren behandelt dieser Artikel unter anderem folgende Fragen:
- Wie sehen die Verkehrszeichen aus, die ein Überholverbot vorgeben?
- Wo werden Überholverbote für Lkw üblicherweise aufgestellt?
- Gilt ein Lkw-Überholverbot auch für Kraftfahrzeuge mit Wohnwagen?
- Was sind mehrspurige Kraftfahrzeuge?
- und vieles mehr …
Auf geht’s!
Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art
Das Überholen für Kraftfahrzeuge aller Art kann durch Markierung oder Verkehrszeichen verboten werden. Wie wird das Überholen für Kraftfahrzeuge aller Art durch Verkehrszeichen verboten? Wie sieht das Verkehrszeichen aus, welches das Überholen für Kraftfahrzeuge aller Art verbietet?
Zeichen 276 verbietet Kraftfahrzeugen aller Art das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen. Zeichen 276 ist ein weißes rot umrandetes rundes Verkehrszeichen mit einem roten Sinnbild links, und einem schwarzen Sinnbild rechts.
Die Bedeutung, der auf dem Verkehrszeichen 276 abgebildeten Sinnbilder, wird in der Straßenverkehrs-Ordnung nicht näher erläutert.
Es ist meiner Ansicht nach aber davon auszugehen, dass die Sinnbilder auf dem Zeichen 276 für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen stehen.
Ansonsten würden die Erläuterungen zu den Geboten und Verboten von Zeichen 276 und 277 wenig Sinn ergeben:
Die nachfolgenden Zeichen 276 und 277 verbieten Kraftfahrzeugen das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen.
Anlage 2 zu laufende Nummer 53, 54 und 54.4 StVO
Das führt uns zu folgender Frage: Was sind Kraftfahrzeuge?
Kraftfahrzeuge sind Fahrzeuge, die ohne an Schienen oder eine Fahrleitung gebunden zu sein durch Maschinenkraft bewegt werden.
Die oben genannte Definition stellt dabei allerdings nur den kleinsten gemeinsamen Nenner aus den Begriffsbestimmungen folgender Rechtsquellen dar:
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Die Begriffserklärungen der oben genannten Rechtsquellen im Einzelnen:
Nach dem StVG sind Kraftfahrzeuge Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein (§ 1 Absatz 2 StVG).
Kraftfahrzeuge sind laut der FZV nicht dauerhaft spurgeführte Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden (§ 2 Nummer 1 FZV).
Das PBefG bezeichnet Kraftfahrzeuge hingegen als Straßenfahrzeuge, die durch eigene Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Schienen oder eine Fahrleitung gebunden zu sein (§ 4 Absatz 4 PBefG).
Daneben enthält auch die Verordnung 2018/858 der europäischen Union eine Begriffsbestimmung zu Kraftfahrzeugen.
Die Verordnung (EU) 2018/858 befasst sich mit der Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge.
Die Verordnung (EU) 2018/858 sieht Kraftfahrzeuge als
- vollständige, vervollständigte oder unvollständige Fahrzeuge,
- die dafür konstruiert und gebaut sind, von einem eigenen Antrieb,
- auf mindestens vier Rädern und
- mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h (Artikel 3 Nummer 16 Verordnung (EU) 2018/858).
Das bedeutet, dass das Verkehrszeichen “Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art” für Personenkraftwagen gilt.
Personenkraftwagen sind Fahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden. Personenkraftwagen zählen zu den Kraftfahrzeugen. Ab dem Zeichen 276 ist das Überholen für Personenkraftwagen verboten.
Das Verkehrszeichen 276 gilt auch für Krafträder, Kleinkrafträder und Mofas. Krafträder und Kleinkrafträder werden umgangssprachlich auch Motorräder genannt.
Krafträder, Kleinkrafträder und Mofas werden durch Maschinenkraft bewegt. Motorräder sind Kraftfahrzeuge. Zeichen 276 zeigt ein Überholverbot für Motorräder an.
Wie wird ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art, welches durch Verkehrszeichen 276 vorgeschrieben wurde, aufgehoben?
Zum Einen wird das Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge aller Art durch Verkehrszeichen 280 angezeigt.
Zum Anderen wird ein durch Zeichen 276 vorgeschriebenes Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art durch Zeichen 282 aufgehoben.
Verkehrszeichen 282 hebt darüber hinaus streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen auf. Mit streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen sind die Verkehrszeichen 274 gemeint.
Verkehrszeichen 274 beschränken die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf einer Strecke.
Das Ende des durch Zeichen 276 vorgeschriebenen Überholverbotes für Kraftfahrzeuge aller Art wird nicht durch eines der oben genannten Verkehrszeichen angezeigt, wenn unter Zeichen 276 ein Zusatzzeichen mit einer Längenangabe angebracht ist (Anlage 2 laufende Nummer 55 StVO).
Mehr zum Thema Überholverbote mit Längenangaben habe ich dir im gleichnamigen Kapitel im Beitrag Überholverbot mit Zusatzzeichen zusammengestellt. Dort habe ich mich auch der Frage gewidmet, wann das Ende eines Überholverbotes mit einer Längenangabe gekennzeichnet sein sollte.
Überholverbote mit Gefahrzeichen werden auch nicht durch ein separates Verkehrszeichen beendet, wenn sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht (Anlage 2 laufende Nummer 55 StVO).
Überholverbot für Lkw
Wie wird das Überholen für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t durch Verkehrszeichen verboten?
Zeichen 277 verbietet Zugmaschinen und Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.
Wie sieht Zeichen 277 aus?
Zeichen 277 ist ein weißes rot umrandetes rundes Verkehrszeichen mit einem roten Sinnbild links, und einem schwarzen Sinnbild rechts.
Auch die Sinnbilder auf Zeichen 277 werden von der Straßenverkehrs-Ordnung nicht näher erläutert.
Es ist meiner Meinung aber davon auszugehen, dass das linke rote Sinnbild für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t steht.
Das rechte schwarze Sinnbild sollte meines Erachtens sinngemäß für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen stehen (Anlage 2 zu laufende Nummer 53, 54 und 54.4 StVO).
Überholverbote für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t finden sich bei erheblichem und schnellem Fahrverkehr. Du wirst besonders an Steigungs- und Gefällstrecken auf Zeichen 277 stoßen, auf denen Lastkraftwagen nicht mehr zügig überholen können (VwV-StVO zu Zeichen 277).
Zeichen 277 wird auch an unfallträchtigen Streckenabschnitten auf Autobahnen sowie in Tunneln mit mehr als einem Fahrstreifen je Fahrtrichtung eingesetzt (VwV-StVO zu Zeichen 277).
Wenn du auf einer Autobahn das Verkehrszeichen “Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t” siehst, solltest du demnach einerseits das angeordnete Überholverbot beachten.
Andererseits solltest du ebenfalls auf den Straßenverlauf und das Verkehrsverhalten anderer Verkehrsteilnehmer achten, da sich auf dem vor dir befahrenen Autobahnabschnitt womöglich schon einige Überholunfälle ereignet haben.
Ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t endet entweder mit dem Verkehrszeichen “Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge über 3,5 t” (Zeichen 281)
oder mit dem Verkehrszeichen “Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote” (Zeichen 282).
Folgt auf ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t ein Verkehrszeichen 276, so gilt ab dem Zeichen 276 ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art.
Das Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t wird sozusagen in ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art geändert.
Überholverbot für Kfz mit Wohnwagen
Ein mit Zeichen 277 vorgeschriebenes Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t gilt nicht für Kombinationen aus Personenkraftwagen mit Wohnwagen.
Die Regelung des Zeichens 277 umfasst Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t einschließlich ihrer Anhänger (Anlage 2 laufende Nummer 54 StVO).
Gezogene Wohnwagen sind Anhänger. Allerdings darf es sich bei dem ziehenden Kraftfahrzeug nicht um einen Personenkraftwagen handeln.
Das liegt daran, dass Personenkraftwagen von dem durch Zeichen 277 angeordneten Überholverbot ausgenommen sind (Anlage 2 laufende Nummer 54 StVO).
Beträgt die zulässige Gesamtmasse beispielsweise bei der Kombination aus einem Personenkraftwagen und einem Wohnwagen in Summe mehr als 3,5 t, so ist das Überholen auf Streckenabschnitten mit Zeichen 277 mit der vorgenannten Kombination erlaubt.
Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
2020 wurde ein neues Überholverbot zur Förderung des Radverkehrs in die Straßenverkehrs-Ordnung aufgenommen. Genauer gesagt handelt es sich um ein Überholverbot von einspurigen und mehrspurigen Fahrzeugen. Es wird oftmals auch Überholverbot von Fahrrädern oder Überholverbot von Motorrädern genannt. Wer muss ein Überholverbot von einspurigen und mehrspurigen Fahrzeugen beachten?
Zeichen 277.1 verbietet mehrspurigen Kraftfahrzeugen das Überholen von einspurigen und mehrspurigen Fahrzeugen.
Krafträder mit Beiwagen dürfen auf Streckenabschnitten mit Zeichen 277.1 ebensowenig einspurige und mehrspurige Fahrzeuge überholen (Anlage 2 laufende Nummer 54.4 StVO).
Was sind mehrspurige Kraftfahrzeuge?
Das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sowie das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definieren den Begriff mehrspurige Kraftfahrzeuge nicht.
Mehrspurige Kraftfahrzeuge sind Fahrzeuge, die ohne an Schienen oder eine Fahrleitung gebunden zu sein durch Maschinenkraft bewegt werden und in der Draufsicht mit ihren Reifen mehrere Spuren hinterlassen.
Demnach hat ein mehrspuriges Kraftfahrzeug mindestens zwei Achsen und drei Räder. Unter mehrspurige Kraftfahrzeuge fallen zum Beispiel:
- Personenkraftwagen
- Lastkraftwagen
- Kraftomnibusse
- Quads
Was ist mit einspurigen Fahrzeugen gemeint?
Der Begriff einspurige Fahrzeuge wird im StVG, der StVO, der VwV-StVO, der FZV sowie dem PBefG ebenfalls nicht beschrieben.
Einspurige Fahrzeuge sind Transportmittel, die entweder motorisiert sind, durch Wind oder Muskelkraft angetrieben werden oder für den Einsatz an Zugmaschinen konstruiert sind und in der Draufsicht mit ihren Reifen eine einzige Spur hinterlassen.
Zu den einspurigen Fahrzeugen zählen somit unter anderem:
- Krafträder
- Mofas
- Fahrräder
Wie sieht das Verkehrszeichen 277.1 aus?
Zeichen 277.1 ist ein weißes rot umrandetes rundes Verkehrszeichen mit einem roten Sinnbild links, und zwei schwarzen Sinnbildern rechts. Die rechten schwarzen Sinnbilder werden durch einen waagerechten schwarzen Strich getrennt.
Die auf dem Verkehrszeichen 277.1 abgebildeten Sinnbilder sind in der Straßenverkehrs-Ordnung und den verwandten Rechtsquellen nicht aufgeführt.
Das linke rote Sinnbild auf dem Zeichen 277.1 könnte, wie bereits oben beschrieben, für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen stehen.
Die rechten schwarzen Sinnbilder müssten nach den Verboten des Zeichens 277.1 einspurige und mehrspurige Fahrzeuge darstellen.
Allerdings decken die schwarzen Sinnbilder meiner Meinung nach nur einspurige Fahrzeuge ab.
Das obere schwarze Sinnbild sieht wie ein Fahrrad, das untere schwarze Sinnbild wie ein Kraftrad aus. Fahrräder und Krafträder sind einspurige Fahrzeuge.
Ein schwarzes Sinnbild für mehrspurige Fahrzeuge ist auf dem Verkehrszeichen 277.1 nicht zu finden.
Überholverbote von einspurigen und mehrspurigen Fahrzeugen werden durch das Verkehrszeichen “Ende des Verbots des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen”
oder durch das Verkehrszeichen “Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote” aufgehoben.
Mit Zeichen 277.1 vorgeschriebene Überholverbote von einspurigen und mehrspurigen Fahrzeugen werden durch Zeichen 276 in Überholverbote für Kraftfahrzeuge aller Art
oder durch Zeichen 277 in Überholverbote für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t umgewandelt.
Mehr zum Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen, insbesondere wo das Verkehrszeichen 277.1 üblicherweise aufgestellt wird, habe ich dir im Beitrag 6 neue Verkehrszeichen für Radfahrer 2020 zusammengestellt.
Zusammenfassung
Überholverbote werden durch die Verkehrszeichen 276, 277 und 277.1 vorgeschrieben. Zeichen 276 verbietet das Überholen für Kraftfahrzeuge aller Art. Lastkraftwagen, Personenkraftwagen, Motorräder und Roller gehören zur Gruppe der Kraftfahrzeuge.
Zeichen 277 schreibt ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t vor. Überholverbote mit Zeichen 277 sind demnach von der zulässigen Gesamtmasse des Kraftfahrzeuges abhängig.
Auf einem Streckenabschnitt mit Zeichen 277.1 ist es Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Kraftomnibussen und Quads verboten Motorräder, Roller, Mofas und Fahrräder zu überholen.
Um die Verkehrsregelung von Überholverboten an die besondere Situation vor Ort anzupassen, werden Überholverbote zusammen mit Zusatzzeichen aufgestellt.
Welche Zusatzzeichen mit Überholverboten kombiniert werden und welche Bedeutung von diesen ausgeht, erfährst du in meinem Artikel Überholverbot mit Zusatzzeichen.
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