Wer hat Vorfahrt an einer T-Einmündung?
Wenn du nach bestandener Fahrprüfung die ersten eigenen Schritte im Straßenverkehr machst, frägst du dich an der ein oder anderen T-Einmündung, ob du dort eigentlich Vorfahrt hast.
An T-Einmündungen ohne Verkehrszeichen hat Vorfahrt, wer von rechts kommt. Fahrzeugführer müssen an T-Einmündungen mit Zeichen 205 Vorfahrt gewähren. An T-Einmündungen mit Zeichen 206 müssen Fahrzeugführer anhalten und Vorfahrt gewähren.
Dieser Beitrag zeigt dir an verschiedenen Bildern, wer Vorfahrt an einer T-Einmündung hat. Also wenn du dich schon immer gefragt hast,
- wie eine T-Einmündung aussieht, an der “rechts vor links” gilt,
- wer Vorfahrt hat, wenn drei Autos an einer T-Einmündung zum selben Zeitpunkt ankommen und
- wer Vorfahrt bei einer T-Einmündung mit Verkehrsinsel hat,
dann erhältst du hier die Antwort.
Los geht’s!
Vorfahrtsregeln an einer T-Einmündung
T-Einmündung rechts vor links
Jeder Fahrschüler lernt zunächst die Grundregel: Es hat derjenige Vorfahrt, der von rechts kommt (§ 8 Absatz 1 StVO). Das ist die berühmte “rechts vor links” Regel.
Ohne Verkehrszeichen gilt an Einmündungen also “rechts vor links”.
Manchmal triffst du an Einmündungen zusätzlich noch auf ein dreieckiges Verkehrszeichen mit einem schwarzen Kreuz in der Mitte.
Das Verkehrszeichen mit einem schwarzen Kreuz warnt dich vor einer Einmündung mit Vorfahrt von rechts. Es ist im Verkehrszeichenkatalog als allgemeines Gefahrenzeichen unter Zeichen 102 hinterlegt.
Das Zeichen 102 wird beispielsweise dann aufgestellt, wenn die Einmündung schwer erkennbar ist. Das kann am kurvigen Straßenverlauf liegen. Des Weiteren kann die Einmündung durch Gebäude oder Einfriedungen verdeckt sein.
Es wird auch aufgestellt, wenn sich an der Einmündung schon viele Unfälle ereignet haben.
Wo trifft man sonst noch auf eine durch “rechts vor links” geregelte Vorfahrt an einer Einmündung?
T-Einmündung innerorts
T-Einmündungen in Tempo 30-Zonen
In Tempo 30-Zonen (Zeichen 274.1) gilt grundsätzlich “rechts vor links” (§ 45 Absatz 1c StVO).
Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regel. Daher gibt es auch Ausnahmen von der Regel “rechts vor links” in Tempo 30-Zonen.
In Tempo 30-Zonen kann dir unter bestimmten Umständen eine einmalige Vorfahrt durch Zeichen 301 gewährt werden.
Warum vorfahrtregelnde Verkehrszeichen in Ausnahmefällen auch in Tempo 30-Zonen aufgestellt werden, erfährst du im Kapitel Zeichen 301: Einmalige Vorfahrt im Beitrag Welches Verkehrszeichen gibt Vorfahrt?
T-Einmündung bei Tempo 30
Es war einmal …
Ortsdurchfahrten ohne Geschwindigkeitsbeschränkung.
Ortsdurchfahrten auf denen die innerörtliche Regelgeschwindigkeit von 50 km/h galt (§ 3 Absatz 3 StVO).
Heutzutage werden immer mehr Ortsdurchfahrten mit Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h (Zeichen 274-30) belegt.
An Ortsdurchfahrten mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h, wird die Vorfahrt an Einmündungen immer mit Verkehrszeichen geregelt.
Gemeindestraßen treffen hier auf klassifizierte Straßen. Mit klassifizierten Straßen sind Bundes-, Landes- und Kreisstraßen gemeint. Sie dienen der Aufnahme des überörtlichen Verkehrs. Demnach werden sie immer gegenüber den Gemeindestraßen bevorrechtigt.
Das bedeutet, dass für Fahrzeuge aus der einmündenden Gemeindestraße entweder ein “Vorfahrt gewähren” (Zeichen 205) oder ein “Halt. Vorfahrt gewähren” (Zeichen 206) aufgestellt wird.
T-Einmündungen in Einbahnstraßen
Münden Einbahnstraßen in durchgehende Straßen ein, handelt es sich ebenfalls um eine Einmündung.
Gehen wir einmal davon aus, dass es sich um eine hinführende Einbahnstraße handelt. Das heißt, dass die Einfahrt in die Einbahnstraße von der durchgehenden Fahrbahn verboten ist.
Ohne Verkehrszeichen gilt hier trotzdem “rechts vor links”.
Es ist aber auch eine Vorfahrtsregelung mit Verkehrszeichen möglich. In diesem Fall ist für den Verkehr, der aus der Einbahnstraße ausfährt, ein “Vorfahrt gewähren” (Zeichen 205) oder “Stoppschild” (Zeichen 206) aufgestellt. Fahrzeuge auf der durchgehenden Fahrbahn haben dann “Vorfahrt” (Zeichen 301) oder befinden sich auf einer “Vorfahrtstraße” (Zeichen 306).
T-Einmündung mit abgesenktem Bordstein
Mündet eine Straße oder ein Weg über einen abgesenkten Bordstein in eine durchgehende Fahrbahn ein, handelt es sich nicht um eine Einmündung (Freymann/Wellner, juris PraxisKommentar Straßenverkehrsrecht, 1. Auflage 2016, Randnummer 38 zu § 10 StVO).
Wenn du über einen abgesenkten Bordstein hinweg fährst, hast du keine Vorfahrt vor den von links kommenden Fahrzeugen. Es gilt nicht “rechts vor links” (VkBl 1988 Seite 221; OLG Köln, Urteil vom 25.11.2002 – 12 U 1429/01).
Wer über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren will, muss zunächst eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen (§ 10 Absatz 1 StVO).
Das heißt, dass man dem fließenden Verkehr Vorfahrt gewähren muss (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage 2017, Randnummer 35 zu § 8 StVO).
Es ist nicht erlaubt Fahrzeugen Vorfahrt einzuräumen, die über einen abgesenkten Bordstein eine andere Straße erreichen (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage 2017, Randnummer 6a zu § 10 StVO).
Du kannst also folglich nicht erwarten, dass durch Verkehrszeichen die Vorfahrt an Einmündungen mit abgesenkten Bordstein geregelt wird.
T-Einmündung mit Grundstücksausfahrt
An Ausfahrten gilt ebenso wenig “rechts vor links” (BGH, Urteil vom 25.04.1985 – III ZR 53/84; OLG Oldenburg, ZfS 1992, 332).
Wenn du aus einem Grundstück ausfährst, musst du eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen (§ 10 Absatz 1 StVO).
Du bist also gegenüber der durchgehenden Straße untergeordnet.
Ausfahrten findet man beispielsweise an Parkplätzen, Tankstellen, Parkhäusern oder Betriebshöfen.
Oftmals wird die Vorfahrtsregelung an Grundstückszufahrten mit einer Fahrbahnbegrenzung (Zeichen 295) verdeutlicht.
Je nachdem, welche Markierung du in der Mitte der durchgehenden Fahrbahn vorfindest, darfst du in die Grundstückseinfahrt aus beiden Fahrtrichtungen oder nur aus einer Fahrtrichtung einbiegen.
Die Markierung in der Mitte der durchgehenden Fahrbahn regelt auch, in welche Fahrtrichtung du aus dem betreffenden Grundstück ausfahren darfst.
Ein kurzer Überblick, welche Fahrbahnmarkierungen dir an Grundstückszufahrten in der Mitte der Fahrbahn begegnen können:
- Leitlinie (RMS Teil 2 Bild 29)
In dieser Konstellation darfst du das Grundstück sowohl nach rechts, als auch nach links verlassen.
Leitlinien dürfen nur überfahren werden, wenn der Verkehr nicht gefährdet wird (Anlage 3 laufende Nummer 22 StVO).
- Einseitige Fahrstreifenbegrenzung für eine Fahrtrichtung (RMS Teil 2 Bild 29)
Die durchgehende Linie in der Mitte der Fahrbahn darf nicht von dem an die durchgehende Linie angrenzenden Fahrstreifen überfahren werden (Anlage 2 laufende Nummer 69 StVO).
Fahrzeuge dürfen die Leitlinie überfahren werden, wenn der Verkehr nicht gefährdet wird (Anlage 2 laufende Nummer 69 StVO).
Das Linksabbiegen von der Grundstücksausfahrt auf die durchgehende Fahrbahn wird durch die oben dargestellte Markierung in der Mitte der Fahrbahn unterbunden.
- Einseitige Fahrstreifenbegrenzung im Einmündungsbereich für beide Fahrtrichtungen (RMS Teil 2 Bild 29)
Oben ist das Rechts- und Linksabbiegen aus der Grundstückszufahrt auf die durchgehende Fahrbahn erlaubt.
- Einseitige Fahrstreifenbegrenzung im Einmündungsbereich für eine Fahrtrichtung (RMS Teil 2 Bild 29)
Die durchgehende Linie in der Mitte der Fahrbahn darf nicht von dem an die durchgehende Linie angrenzenden Fahrstreifen überfahren werden (Anlage 2 laufende Nummer 69 StVO).
Die oben dargestellte einseitige Fahrstreifenbegrenzung im Einmündungsbereich verbietet das Auffahren auf die durchgehende Fahrbahn nach links.
Die Leitlinie darf von Fahrzeugen überfahren werden, wenn der Verkehr nicht gefährdet wird (Anlage 2 laufende Nummer 69 StVO).
Damit ist das Einbiegen in die Grundstückseinfahrt aus beiden Fahrtrichtungen erlaubt.
- Unterbrochene Fahrstreifenbegrenzung (RMS Teil 2 Bild 29)
Auch hier darfst du das Grundstück nach rechts und links verlassen.
T-Einmündung über Gehweg
Gehwege sind anderen Straßenteilen zuzuordnen. Andere Straßenteile, wie Gehwege, gehören zur Straße. Sie dienen aber nicht dem durchgehenden Verkehr (OLG Hamburg, VRS 16, 387; BGH, Urteil vom 25.04.1985 – III ZR 53/84).
Wer über einen anderen Straßenteil hinweg auf die Fahrbahn einfährt, muss eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen (§ 10 Absatz 1 StVO).
Auch bei der Einfahrt über Gehwege gilt demnach kein “rechts vor links”.
Mancherorts kannst du bei der Einfahrt über einen Gehweg ein verlorenes “Vorfahrt gewähren” entdecken. Es erinnert dich daran, dass du hier “Vorfahrt gewähren” musst.
Moment! Ein “verlorenes” Vorfahrt gewähren? Was ist das denn?
Manchmal sind Verkehrszeichen aufgestellt, obwohl sich die Situation auch ohne Verkehrszeichen regelt. Grundsätzlich ist das nicht zulässig.
Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, sind nicht anzuordnen.
VwV-StVO zu den §§ 39 bis 43
Warum stellen Behörden aber trotzdem Verkehrszeichen auf, obwohl sie eigentlich gar nicht benötigt werden?
Das kann unterschiedliche Gründe haben. Meistens liegt es aber an einer Häufung von Unfällen.
“Vorfahrt gewähren” wird bei der Einfahrt auf die Fahrbahn über Gehwege hinweg nicht benötigt. Das “Vorfahrt gewähren” hat dort eigentlich nichts “verloren”. Es steht quasi auf “verlorenem” Posten.
Es wird daher auch als “verlorenes Vorfahrt gewähren” bezeichnet.
T-Einmündung an einer Fahrradstraße
Unsere Reise durch den innerörtlichen Vorfahrtsdschungel schließen wir mit der Einfahrt in Fahrradstraßen ab.
Fahrradstraßen können für Autos freigegeben werden. Autos dürfen dann in die Fahrradstraße einfahren.
Wenn du eine Fahrradstraße befährst, hast du gegenüber von rechts aus einer Einmündung kommenden Fahrzeugen nicht automatisch Vorfahrt. Bei T-Einmündungen entlang von Fahrradstraßen gilt “rechts vor links” (Anlage 2 Abschnitt 5 Sonderwege laufende Nummer 23 Spalte 3 StVO).
Du kannst davon ausgehen, dass die meisten Verkehrsteilnehmer die besonderen Verkehrsregeln einer Fahrradstraße nicht kennen.
Wenn du in eine Fahrradstraße aus einer Einmündung heraus einfahren möchtest, würde ich dir daher raten, nicht strikt an deinem Vorfahrtsrecht festzuhalten.
Das gilt insbesondere, wenn du mit deinem Auto in eine für Autos freigegebene Fahrradstraße einfahren möchtest. Denk daran: Mit deinem Auto hast du eine Knautschzone, die dich schützt. Der Radfahrer hat das nicht.
Noch nicht überzeugt? Dann denk mal daran, dass du mit deinem Auto mehr Masse hast. Es kann daher sein, dass du bei einem Unfall sogar Mitschuld erhältst. Das liegt daran, dass wegen der größeren Masse eine größere Gefahr von dir ausgeht. Man spricht von der sogenannten Betriebsgefahr beim Führen eines Fahrzeuges.
Natürlich kann die Vorfahrt entlang von Fahrradstraßen auch mit Verkehrszeichen geregelt sein. An einer T-Einmündung einer Fahrradstraße kann zum Beispiel Zeichen 301 (Vorfahrt) für die Fahrzeuge auf der Fahrradstraße angebracht sein. Für die aus der Einmündung ausfahrenden Fahrzeuge ist dann “Vorfahrt gewähren” oder ein “Stoppschild” aufgestellt.
Genauso ist es möglich, dass die Zufahrten zu einer Fahrradstraße mit abgesenkten Bordsteinen ausgestattet sind.
Mehr zu den Verkehrsregeln entlang von Fahrradstraßen erfährst du unter dem vorgeannten Link in meinem Artikel 12 wichtige Verkehrszeichen für Radfahrer.
T-Einmündung außerorts
T-Einmündung am Ende einer Vorfahrtstraße
Außerorts enden Vorfahrtstraßen normalerweise an Einmündungen. In der Regel gilt nicht “rechts vor links”, sondern die Vorfahrt wird mit Verkehrszeichen geregelt.
Dort wird dir das “Ende der Vorfahrtstraße” dann zunächst mit Zeichen 307 angekündigt. Anschließend folgt “Vorfahrt gewähren” oder “Halt.Vorfahrt gewähren” an der Einmündung (VwV-StVO zu Zeichen 306 und 307).
Es ist aber auch möglich, dass dir zuerst ein “Vorfahrt gewähren” mit einer Entfernungsangabe und danach ein “Vorfahrt gewähren” oder “Stoppschild” an der Einmündung begegnet (VwV-StVO zu Zeichen 306 und 307).
T-Einmündung an Feld- oder Waldwegen
Feld- und Waldwege werden oft auch Wirtschaftswege genannt.
Bei einmündenden Feld- oder Waldwege gilt nicht “rechts vor links”. Sie gewähren keine Vorfahrt (§ 8 Absatz 1 StVO).
Mit anderen Worten: Kommst du aus einem Feld- oder Waldweg, bist du untergeordnet gegenüber der durchgehenden Straße.
Wiesen-, Sand- und Moorwege fallen ebenfalls unter den Begriff Feld- oder Waldwege (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage 2017, Randnummer 3 zu § 8 StVO).
Wie erkennt man Feld- oder Waldwege in der Praxis?
Ob es sich um einen Feld- oder Waldweg handelt, macht die herrschende Meinung an der Verkehrsbedeutung der einmündenden Straße fest (BGH, Urteil vom 18.11.1975 – VI ZR 172/74; OLG Hamm, Urteil vom 09.07.2013 – I-9 U 191/12; OLG Münster, VersR 1981, 561; OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.10.1980 – 12 U 44/80).
Die herrschende Meinung ist die vorwiegend eingenommene Rechtsposition bei einem rechtlichen Problem mit mehreren Lösungen.
Andere sprechen nur von Feld- oder Waldwegen, wenn die äußere Beschaffenheit des Weges dies so anzeigt (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage 2017, Randnummer 3, 36 zu § 8 StVO; OLG Koblenz, Urteil vom 13.02.2006 – 12 U 25/05).
Beide Erklärungen haben eins gemeinsam: Sie sind nicht eindeutig. Wie soll man bei solchen Aussagen erkennen, ob man sich auf einem Feld- oder Waldweg befindet, oder nicht? Immerhin ist das ja wichtig, um festzustellen, ob man an einer T-Einmündung Vorfahrt hat.
Dort wo gerade für Ortsfremde Zweifel an der Vorfahrtsregelung aufkommen können, kann ein “Vorfahrt gewähren” für den Feld- oder Waldweg aufgestellt werden.
Straßeneinmündungen, die wie Grundstückszufahrten aussehen sowie Einmündungen von Feld- oder Waldwegen können einseitig mit Zeichen 205 versehen werden.
VwV-StVO zu den Zeichen 205 und 206
Damit will man erreichen, dass auf den ersten Blick klar erkennbar ist, dass es sich um einen Feld- oder Waldweg handelt.
Unten habe ich dir zusammengestellt, welche Fahrbahnmarkierungen du im Einmündungsbereich von Wirtschaftswegen vorfindest:
- Leitlinie (RMS Teil 2 Bild 29)
- Einseitige Fahrstreifenbegrenzung für eine Fahrtrichtung (RMS Teil 2 Bild 29)
- Einseitige Fahrstreifenbegrenzung im Einmündungsbereich für beide Fahrtrichtungen (RMS Teil 2 Bild 29)
- Einseitige Fahrstreifenbegrenzung im Einmündungsbereich für eine Fahrtrichtung (RMS Teil 2 Bild 29)
- Unterbrochene Fahrstreifenbegrenzung (RMS Teil 2 Bild 29)
Das waren die Regelfälle. Jetzt kommen die Sonderfälle.
T-Einmündung mit drei Autos
Du näherst dich einer Einmündung mit der Vorfahrtsregelung “rechts vor links”. Es gibt keine Verkehrszeichen oder Ampeln, welche den Verkehr regeln. Du möchtest geradeaus weiterfahren.
Vor dir nähert sich zum gleichen Zeitpunkt ein Fahrzeug der Einmündung, welches links abbiegen möchte.
Und als ob das nicht genug wäre, nähert sich rechts von dir ein Fahrzeug, das ebenfalls links abbiegen möchte.
Was tun, wenn zum gleichen Zeitpunkt drei Autos an einer Einmündung ankommen? Wer hat dann Vorfahrt bzw. Vorrang?
Drei Vorschriften sind hier relevant:
An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt.
§ 8 Absatz 1 StVO
Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen.
§ 9 Absatz 3 StVO
Auch wer sonst nach den Verkehrsregeln weiterfahren darf oder anderweitig Vorrang hat, muss darauf verzichten, wenn die Verkehrslage es erfordert.
§ 11 Absatz 3 StVO
Zunächst darf Fahrzeug 2 bis zur Mitte der Einmündung vorfahren. Fahrzeug 3 hat aber als entgegenkommendes Fahrzeug Vorrang gegenüber Fahrzeug 2. Demnach darf Fahrzeug 2 nicht abbiegen (§ 9 Absatz 3 StVO).
Zwischen Fahrzeug 3 und Fahrzeug 1 gilt nach wie vor “rechts vor links”. Deswegen darf Fahrzeug 1 links abbiegen und sich hinter dem Heck von Fahrzeug 2 einsortieren (§ 8 Absatz 1 StVO).
Fahrzeug 3 kann dann geradeaus weiterfahren (§ 9 Absatz 3 StVO).
Als Letztes biegt Fahrzeug 2 links ab.
Wie verhält es sich jedoch, wenn es sich um eine enge Einmündung handelt und sich dadurch Fahrzeug 1 nicht hinter dem Heck von Fahrzeug 2 aufstellen kann?
Wer hat Vorfahrt, wenn sich einer T-Einmündung gleichzeitig drei Autos nähern?
Wenn sich die Verkehrssituation nicht wie oben beschrieben auflösen lässt, muss man sich verständigen. Zwei Fahrzeugführer müssen auf ihre Vorfahrt bzw. ihren Vorrang verzichten (§ 11 Absatz 3 StVO).
Eine Möglichkeit besteht darin, dass Fahrzeug 1 auf seine Vorfahrt, und Fahrzeug 3 auf seinen Vorrang, verzichtet. Fahrzeug 2 kann dann als Erstes fahren.
Anschließend gilt wieder “rechts vor links”. Fahrzeug 1 darf vor Fahrzeug 3 fahren (§ 8 Absatz 1 StVO).
Als Letztes kann Fahrzeug 3 geradeaus weiterfahren.
T-Einmündung mit Verkehrsinsel: Vorfahrt
In einigen Foren wurde die Frage gestellt, wer Vorfahrt bei einer T-Kreuzung mit Verkehrsinsel hat. T-Kreuzungen gibt es bekanntlich nicht. Es handelt sich vielmehr um die Vorfahrt bei einer T-Einmündung mit Verkehrsinsel.
Genauer gesagt geht es um Rechtsabbiegespuren, welche an einer Verkehrsinsel vorbeiführen.
Diese Verkehrsinseln werden auch Dreiecksinseln genannt. Das kommt daher, da sie auf dem Luftbild wie ein Dreieck aussehen.
Auf dem Luftbild sieht es zudem wie ein T in Kursivschrift aus. Deshalb spricht man im allgemeinen Sprachgebrauch auch oftmals von der Vorfahrt bei einer T-Einmündung mit Verkehrsinsel.
Wenn die Rechtsabbiegespur auf eine durchgehende Fahrbahn trifft, stellt sich wiederum die Frage: Wer hat hier eigentlich Vorfahrt?
Tatsächlich gilt hier ohne Verkehrszeichen “rechts vor links”. Das bedeutet, dass Fahrzeuge auf der durchgehenden Straße wartepflichtig gegenüber den von rechts kommenden Fahrzeuge sind.
Wie läuft diese Situation ab, wenn ich hinterm Steuer sitze?
Fast jedes Mal, wenn ich eine durchgehende Straße mit einer einmündenden Rechtsabbiegespur ohne Verkehrszeichen befahre, verzichten die Fahrzeugführer der Rechtsabbiegespur auf deren Vorfahrt.
Für die durchgehende Straße, als auch die Rechtsabbiegespur, können an Verkehrsinseln jedoch auch Verkehrszeichen aufgestellt werden.
Üblicherweise wird dann für die durchgehende Fahrbahn eine “einmalige Vorfahrt” (Zeichen 301) eingeräumt. Für den Rechtsabbieger wird ein “Vorfahrt gewähren” (Zeichen 205) aufgestellt.
Zusammenfassung
Ohne Verkehrszeichen hat an T-Einmündungen derjenige Vorfahrt, der von rechts kommt. Es gilt “rechts vor links”.
Durch vorfahrtregelnde Verkehrszeichen können Verkehrsteilnehmer Vorfahrt an einer T-Einmündung erhalten. Vorfahrt wird dann für die durchgehende Straße eingeräumt.
Fährst du über einen abgesenkten Bordstein oder Gehweg hast du keine Vorfahrt. Auch bei der Ausfahrt aus einem Grundstück oder einem Feld- oder Waldweg bist du nicht vorfahrtsberechtigt.
Wenn drei Autos an einer T-Einmündung zum selben Zeitpunkt ankommen, muss man sich verständigen und gegebenenfalls auf seine Vorfahrt bzw. seinen Vorrang verzichten.
Wer Vorfahrt bei einer T-Einmündung mit Verkehrsinsel hat, hängt davon ab, ob Verkehrszeichen aufgestellt sind, oder nicht. Ohne Verkehrszeichen gilt “rechts vor links”.
Falls du den Unterschied zwischen einer Einmündung, einer Kreuzung und einer T-Einmündung noch nicht kennst:
Im Beitrag Kreuzung oder Einmündung: So erkennst du den Unterschied auf dieser Website, werden diese Begriffe erklärt.
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