12 wichtige Verkehrszeichen für Radfahrer
Wenn man mit dem Rad unterwegs ist, begegnet man einer Menge an Verkehrszeichen. Tatsächlich enthält der Verkehrszeichenkatalog mehr als 700 verschiedene Verkehrszeichen. Welche Verkehrszeichen sind aber wirklich wichtig für Radfahrer?
Die wichtigsten Verkehrszeichen für Radfahrer sind: Radweg, Gemeinsamer und getrennter Fuß- und Radweg, Fahrradstraße, E-Bikes frei, Gehweg Radfahrer frei, Verbot der Einfahrt Radfahrer frei, Verbot für Radfahrer, durchlässige Sackgasse für Radfahrer und Wegweiser für Radfahrer.
In diesem Artikel erkläre ich dir die Bedeutung der oben genannten Verkehrszeichen. Dabei werden folgende Fragen beantwortet:
- Wie werden Radwege beschildert?
- Wie unterscheiden sich gemeinsame Fuß- und Radwege von getrennten Fuß- und Radwegen?
- Was muss man in einer Fahrradstraße beachten?
- Welche Regelung geht von “Gehweg Radfahrer frei” aus?
- und vieles mehr …
Auf geht’s!
Radweg
Radwege werden mit Zeichen 237 beschildert. Zeichen 237 ist ein rundes blaues Verkehrsschild. In der Mitte ist ein weißes Fahrrad abgebildet.
Das Verkehrsschild 237 verpflichtet dich den Radweg zu benutzen. Du darfst dann nicht mehr die Fahrbahn benutzen.
Andere Fahrzeuge oder Fußgänger dürfen den Radweg nicht benutzen (Anlage 2 Abschnitt 5 Sonderwege laufende Nummer 16 Spalte 3 StVO).
Du findest Radwege zum Beispiel auf einem getrennten Weg parallel zur Fahrbahn.
Andererseits können Radwege auf Radfahrstreifen angelegt sein.
Radfahrstreifen werden durch eine Fahrbahnbegrenzung in Form eines Breitstriches von der Straße getrennt.
Ferner können Radwege selbständig verlaufen. Das bedeutet, dass sie nicht parallel zur Straße verlaufen.
Gemeinsamer Fuß- und Radweg
Ein weiteres wichtiges Verkehrszeichen für Radfahrer ist Zeichen 240. Gemeinsame Fuß- und Radwege werden mit Zeichen 240 beschildert.
Zeichen 240 ist ein rundes blaues Verkehrsschild. In der oberen Hälfte des Verkehrsschildes 240 ist eine Frau und ein Kind dargestellt. Dann folgt ein weißer waagerechter Strich in der Mitte des Verkehrszeichens. Auf der unteren Hälfte ist ein Fahrrad abgebildet.
Wenn du das Verkehrszeichen 240 siehst, darfst du als Radfahrer nicht mehr die Fahrbahn benutzen.
Anderer Verkehr, wie Autos, darf den mit Zeichen 240 gekennzeichneten Weg nicht benutzen.
Es besteht aber die Möglichkeit Radwege mit einem Zusatzschild für andere Fahrzeuge freizugeben. Der freigegebene Verkehr muss dann Rücksicht auf die Radfahrer nehmen und gegebenenfalls langsamer fahren (Anlage 2 Abschnitt 5 Sonderwege laufende Nummer 19 Spalte 3 StVO).
Gemeinsame Fuß- und Radwege begegnen dir zum Beispiel parallel zur Fahrbahn.
Du musst dann den parallel zur Fahrbahn verlaufenden Weg mit Zeichen 240 benutzen.
Gemeinsame Fuß- und Radwege können aber auch komplett abseits der Straße verlaufen.
Möchtest du mehr darüber erfahren, wie das Ende eines gemeinsamer Fuß- und Radweges beschildert ist? Oder wolltest du schon immer einmal wissen, was die Zusatzschilder unter gemeinsamen Fuß- und Radwegen bedeuten?
In meinem Beitrag zur Beschilderung von gemeinsamen Fuß- und Radwegen erfährst du mehr dazu.
Oder hast du dich gefragt, wie du dich auf gemeinsamen Fuß- und Radwegen verhalten musst?
Auch zum Verhalten auf gemeinsamen Fuß- und Radwegen habe ich bereits einen Beitrag geschrieben.
Viel Spaß beim Lesen!
Getrennter Fuß- und Radweg
Getrennte Fuß- und Radwege werden durch Verkehrszeichen 241 gekennzeichnet.
Zeichen 241 ist ein rundes blaues Verkehrsschild. In der Mitte des Verkehrszeichens 241 befindet sich ein senkrechter weißer Strich. Zeichen 241 gibt es in zwei Ausführungen: Entweder befindet sich ein weißes Fahrrad auf der rechten, oder auf der linken Seite des senkrechten weißen Strichs.
Bei getrennten Fuß- und Radwegen werden Fußgänger von Radfahrern räumlich getrennt.
Was bedeutet das?
Eine weiße Fahrbahnbegrenzung trennt den Bereich für Fußgänger vom Bereich für die Radfahrer. Radfahrer fahren dann auf der Seite, die mit einem Fahrrad gekennzeichnet ist, Fußgänger gehen auf der anderen Seite.
Durch Zeichen 241 wird dir als Radfahrer ebenfalls die Benutzung der Fahrbahn verboten.
Autofahrer sind auf dem getrennten Fuß- und Radweg nicht erlaubt (Anlage 2 Abschnitt 5 Sonderwege laufende Nummer 20 Spalte 3 StVO).
Getrennte Fuß- und Radwege verlaufen zum Einen parallel zur Fahrbahn.
Zum Anderen sind sie aber auch abseits der Straße auf selbstständig geführten Wegen anzutreffen.
Fahrradstraße
Zeichen 244.1 zählt ebenfalls zu den wichtigen Verkehrszeichen für Radfahrer. Es kennzeichnet eine Fahrradstraße.
Auf dem quadratischen weißen Verkehrsschild 244.1 befindet sich ein blauer runder Kreis. Auf dem blauen runden Kreis ist, wie bei Zeichen 237, ein weißes Fahrrad abgebildet. Unter dem blauen Kreis steht “Fahrradstraße” in schwarzer Schrift.
In Fahrradstraßen dürfen Radfahrer nebeneinander fahren (Anlage 2 Abschnitt 5 Sonderwege laufende Nummer 23 Spalte 3 StVO).
Fahrradstraßen dienen der Förderung des Radverkehrs und werden überall dort eingerichtet, wo ohnehin mehr Radfahrer als Autos unterwegs sind.
Aber Vorsicht: Wenn du eine Fahrradstraße befährst, bist du nicht automatisch vorfahrtsberechtigt. Ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt auch weiterhin “rechts vor links”.
“Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt.”
Anlage 2 Abschnitt 5 Sonderwege laufende Nummer 23 Spalte 3 StVO
Das heißt, dass du an Kreuzungen von rechts kommenden Fahrzeugen Vorfahrt gewähren musst.
Wenn du mehr darüber erfahren möchtest, welche Verkehrszeichen dir Vorfahrt geben, kannst du auf den folgenden Link klicken. Du gelangst dann zu meinem Artikel Welches Verkehrszeichen gibt dir Vorfahrt?
Ohne Zusatzzeichen unter Zeichen 244.1 dürfen andere Fahrzeuge die Fahrradstraße nicht benutzen (Anlage 2 Abschnitt 5 Sonderwege laufende Nummer 23 Spalte 3 StVO).
Echte Fahrradstraßen ohne Autos sind aber sehr selten. Viel häufiger werden dir Zusatzschilder unter dem Verkehrszeichen “Fahrradstraße” aufgefallen sein.
Das oben abgebildete Zusatzschild erlaubt es Kraftwagen, sonstigen mehrspurigen Kraftfahrzeugen, Krafträdern (auch mit Beiwagen), Kleinkrafträdern und Mofas in die Fahrradstraße einzufahren. Dabei werden die Verkehrsarten gemeinsam auf einem Zusatzzeichen abgebildet (Anlage 2 Abschnitt 5 Sonderwege laufende Nummer 24.1 Spalte 3 StVO).
Autofahrer sind in Fahrradstraßen aber durch dieses Zusatzzeichen nur Gäste. Das bedeutet, dass die Autofahrer, weder die Radfahrer gefährden, noch behindern dürfen.
In Fahrradstraßen dürfen Fahrzeuge maximal 30 km/h fahren. Mit Fahrzeugen sind Autos, aber auch Radfahrer, gemeint.
Autofahrer müssen ihre Geschwindigkeit aber noch weiter verringern, wenn ansonsten Radfahrer gefährdet, oder behindert werden würden (Anlage 2 Abschnitt 5 Sonderwege laufende Nummer 23 Spalte 3 StVO).
Die Voraussetzungen zur Einrichtung einer Fahrradstraße habe ich in einem separaten Artikel auf dieser Website bereits thematisiert. Der Breite einer Fahrradstraße habe ich ebenfalls einen Beitrag gewidmet.
E‑Bikes frei
Außerorts darfst du mit deinem E-Bike Radwege benutzen (§ 2 Absatz 4 StVO).
Innerorts musst du Radwege benutzen, wenn du den Motor deines E-Bikes nicht eingeschaltet hast. Schaltest du den Motor deines E-Bikes hinzu, darfst du innerorts jedoch keine Radwege benutzen (Huppertz, VD 2017, Seite 175-177).
E-Bikes mit eingeschaltetem Motor können mit Zusatzzeichen 1022-13 auf innerörtlichen Radwegen freigegeben werden.
“E-Bikes frei” kann zum Beispiel mit den Verkehrszeichen “Gemeinsamer Fuß- und Radweg” kombiniert werden.
Darüber hinaus ist eine Kombination von “E-Bikes frei” mit dem Zeichen “Radweg” oder “Getrennter Fuß- und Radweg” möglich.
S-Pedelecs frei
S-Pedelecs zählen zu den Leichtkrafträdern. Dadurch darfst du mit deinem S-Pedelec Radwege weder innerorts, noch außerorts befahren. Es gibt auch kein Zusatzschild in der StVO, womit Radwege für S-Pedelecs freigegeben werden könnten.
Bundesländer können aber durch Erlass die Aufstellung von Verkehrsschildern erlauben, welche nicht Teil der StVO sind. So geschehen in Baden-Württemberg (Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Erlass vom 21.09.2018 – 4-3851.1-00/1446).
In Baden-Württemberg besteht beispielsweise die Möglichkeit Radwege für S-Pedelecs mit dem Zusatzzeichen “S-Pedelecs frei” freizugeben.
Das Zusatzzeichen “S-Pedelecs frei” kann in Baden-Württemberg nach sorgfältiger Prüfung unter folgende Verkehrszeichen angebracht werden:
- Radweg (Zeichen 237)
- Gemeinsamer Fuß- und Radweg (Zeichen 240)
- Getrennter Fuß- und Radweg (Zeichen 241)
- Fahrradstraße (Zeichen 244.1)
- Verbot für Fahrzeuge aller Art (Zeichen 250)
- Verbot für Krafträder (Zeichen 255)
- Verbot für Kraftfahrzeuge (Zeichen 260)
Gehweg mit Radfahrer frei
Fahrräder sind Fahrzeuge (Gesetz zu den Übereinkommen vom 08.11.1968 über den Straßenverkehr, BGBl 1977 Seite 809; § 63a Absatz 1 StVZO; BVerwG, Urteil vom 18.11.2010 – 3 C 42.09).
Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, sofern nicht die Verkehrszeichen für Radwege, gemeinsame Fuß- und Radwege oder getrennte Fuß- und Radwege etwas anderes regeln (§ 2 Absatz 1 StVO).
Die Kombination aus dem Verkehrsschild “Gehweg” (Zeichen 239) und dem Zusatzschild “Radfahrer frei” (Zusatzzeichen 1022-10) gibt dir die Möglichkeit mit deinem Fahrrad auch den Gehweg zu benutzen.
Du kannst dir dann aussuchen, ob du mit deinem Fahrrad die Fahrbahn oder den Gehweg benutzt.
Wenn du mit deinem Fahrrad auf einem Gehweg mit dem Zusatzzeichen “Radfahrer frei” unterwegs bist, musst du jedoch auf Fußgänger Rücksicht nehmen. Du darfst Fußgänger weder behindern, noch gefährden.
Auf Gehwegen, auf denen Radfahrer mit Zusatzzeichen 1022-10 erlaubt sind, darfst du als Radfahrer nur Schrittgeschwindigkeit fahren. Du musst sogar anhalten, wenn Fußgänger andernfalls gefährdet, oder behindert werden könnten (Anlage 2 Abschnitt 5 Sonderwege laufende Nummer 18 Spalte 3 StVO).
Informationen zum Thema “Schrittgeschwindigkeit” habe ich dir in der Fallstudie Wie schnell ist Schrittgeschwindigkeit? zusammengestellt.
Verbot der Einfahrt mit Radfahrer frei
Du darfst als Fahrradfahrer in Straßen mit Zeichen 267 einfahren, wenn unter dem “Verbot der Einfahrt” ein “Radfahrer frei” (Zusatzzeichen 1022-10) angebracht ist (Anlage 2 Abschnitt 6 Verkehrsverbote laufende Nummer 41.1 Spalte 3 StVO).
Damit werden Radfahrer in einer Einbahnstraße freigegeben.
Weitere Informationen zum Zusatzzeichen “Radfahrer frei” findest du in meinem Beitrag “Radfahrer frei”: Bedeutung erklärt.
Am Anfang einer “echten” Einbahnstraße ist unter dem Verkehrszeichen 220 (Einbahnstraße) das Zusatzzeichen 1000-32 angebracht.
Zusatzzeichen 1000-32 unter Zeichen 220 gibt Fahrzeugen, die in die Einbahnstraße einfahren, den Hinweis, dass in dieser Einbahnstraße auch Radfahrer entgegenkommen können.
“Unechte” Einbahnstraßen kennzeichnen sich dadurch, dass die Zeichen 220 fehlen.
Verbot für Radfahrer
Zeichen 254 verbietet dir die Straße vor dir mit dem Fahrrad zu befahren.
Ein Verbot für Radfahrer wird immer nur dann aufgestellt, wenn die Nutzung der Fahrbahn für Radfahrer zu gefährlich ist.
Wenn ein Verbot für Radfahrer aufgestellt ist, kannst du davon ausgehen, dass eine andere Route für Radfahrer existiert.
Radfahrer absteigen
Das Schild “Radfahrer absteigen” (Zusatzzeichen 1012-32) ist Teil des Verkehrszeichenkataloges und daher ein amtliches Verkehrszeichen.
Die Straßenverkehrs-Ordnung, die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung sowie die Rechtsprechung bieten aber keine Anhaltspunkte, wann dieses Zusatzzeichen aufzustellen ist.
Auch ist unklar, mit welchem Verkehrszeichen dieses Zusatzzeichen kombiniert werden soll oder kann. Des Weiteren ist umstritten, welche rechtliche Wirkung dieses Zusatzzeichen entfaltet und wie dieses Zusatzzeichen zu interpretieren ist.
Wie solltest du dich verhalten, wenn du auf das Schild “Radfahrer absteigen” triffst?
Gehen wir einmal davon aus, dass dir das Zusatzzeichen “Radfahrer absteigen” auf einem gemeinsamen Fuß- und Radweg begegnet.
Die Kombination eines Hauptschildes, wie Zeichen 240, mit “Radfahrer absteigen” soll dich dazu animieren abzusteigen. Dadurch wirst du aber zum Fußgänger. Man kann also sagen, dass das Zusatzzeichen mit der Aufschrift „Radfahrer absteigen“ die Benutzungspflicht von Zeichen 240 aufhebt.
Als Radfahrer verbleiben dir daher auf diesem gemeinsamen Fuß- und Radweg zwei Möglichkeiten:
Zum Einen kannst du von deinem Fahrrad absteigen, um dann dein Fahrrad im weiteren Verlauf des Weges zu schieben. Unklar bleibt in diesem Zusammenhang jedoch, wann du wieder dein Fahrrad auf dem gemeinsamen Fuß- und Radweg benutzen darfst.
Es gibt derzeit kein Verkehrszeichen oder Zusatzzeichen, welches die Regelung “Radfahrer absteigen” aufheben könnte. Ein Schild „Fußgänger aufsteigen erlaubt” existiert nicht.
Zum Anderen könntest du dich dazu entscheiden die Fahrbahn zu benutzen.
Du solltest jedenfalls den gemeinsamen Fuß- und Radweg nicht einfach weiter benutzen, als ob du das Zusatzschild “Radfahrer absteigen” nicht gesehen hättest. Das Zusatzzeichen „Radfahrer absteigen“ weist auf eine Gefahrenstelle hin.
Sei hier besonders vorsichtig und halte die Augen offen.
Durchlässige Sackgasse für Radfahrer
Durch das Zeichen 357 wird dir angezeigt, dass die Straße, in die du einfahren möchtest, eine Sackgasse ist.
Manchmal ist eine Straße aber nur für Autos eine Sackgasse.
Wenn die Straße mit einem Radweg fortgeführt wird, so wird dir das durch ein Piktogramm für Radfahrer im oberen Teil des Sackgassenschildes angezeigt (Anlage 3 Abschnitt 9 Hinweise laufende Nummer 27 Spalte 3 StVO).
Wegweiser für Radfahrer
Wegweiser für den Radverkehr gibt es in gelber und in grüner Ausführung.
Bei Vollsperrungen werden gelbe Wegweiser für Radfahrer angebracht, um den Radverkehr umzuleiten.
Grüne Wegweiser für Radfahrer werden zur Ausschilderung von Radrouten aufgestellt.
Grüne wegweisende Beschilderung für den Radverkehr kann dir zudem die Richtung und Entfernung zu Städten und Dörfern anzeigen.
Besondere Radrouten erhalten einen Namen.
Zusammenfassung
Wenn die Zeichen 237, 240 oder 241 aufgestellt sind, musst du diese Wege befahren. Du darfst dann nicht mehr die Fahrbahn benutzen. Man spricht in solchen Fällen von einer Radwegebenutzungspflicht.
In “Fahrradstraße” stellen Radfahrer die dominierende Verkehrsart dar. Es gibt aber auch Straßen, in die du als Radfahrer nicht einfahren darfst. Das ist immer dann der Fall, wenn Zeichen 254 aufgestellt ist.
Einbahnstraßen darfst du als Radfahrer auch in Gegenrichtung befahren, wenn unter Zeichen 267 ein Zusatzschild mit der Aufschrift “Radfahrer frei” montiert ist.
Möchtest du mehr über die Verkehrszeichen für Radfahrer erfahren, die mit der StVO 2020 eingeführt wurden?
Dann schau gerne einmal in meinem Beitrag 6 neue Verkehrszeichen für Radfahrer 2020 vorbei.
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