Zeichen 222: Vorgeschriebene Vorbeifahrt – Wichtige Voraussetzungen im Überblick
Ein oft eher beiläufig wahrgenommenes Verkehrszeichen ist Zeichen 222 – “Vorgeschriebene Vorbeifahrt”. Im Schatten bekannterer Verkehrsregelungen verbirgt sich hinter diesem Verkehrszeichen eine Regelung, die das reibungslose Miteinander auf den Straßen maßgeblich beeinflusst. Unter welchen Umständen ist Verkehrszeichen “Vorgeschriebene Vorbeifahrt” aufzustellen?
Das Verkehrszeichen “Vorgeschriebene Vorbeifahrt” ist aufzustellen, wo nicht zweifelsfrei erkennbar ist, an welcher Seite vorbeizufahren ist. Die Aufstellung des Verkehrszeichens “Vorgeschriebene Vorbeifahrt” ist verboten, sofern an einem Hindernis sowohl rechts als auch links vorbeigefahren werden kann.
In diesem Artikel nehmen wir das Verkehrszeichen “Vorgeschriebene Vorbeifahrt” unter die Lupe und beleuchten die Voraussetzungen, die vor der Aufstellung geprüft werden müssen. Dabei werden folgende Fragen beantwortet:
- Wie sind Hindernisse zu kennzeichnen an denen sowohl rechts als auch links vorbeigefahren werden kann?
- Ist eine qualifizierte Gefahrenlage vor der Aufstellung von Verkehrszeichen “Vorgeschriebene Vorbeifahrt” nachzuweisen?
- In welchen Varianten kann das Verkehrszeichen “Vorgeschriebene Vorbeifahrt” zum Einsatz kommen?
- Wo wird das Verkehrszeichen “Vorgeschriebene Vorbeifahrt” üblicherweise aufgestellt?
- Und viele mehr …
Bereit? Los geht’s!
No-Go und Alternativen
Verkehrszeichen “Vorgeschriebene Vorbeifahrt” (Zeichen 222) darf nicht aufgestellt werden, wenn an einem Hindernis sowohl rechts als auch links vorbeigefahren werden kann (VwV-StVO zu Zeichen 222).
Leitplatte
Kann an einem Hindernis sowohl rechts als auch links vorbeigefahren werden, so sind Leitplatten (Zeichen 626) aufzustellen (VwV-StVO zu Zeichen 222).
Dabei werden Leitplatten mit nach beiden Seiten fallenden Schraffen verwendet.
Leitplatten sind Einrichtungen zur Kennzeichnung von dauerhaften Hindernissen oder sonstigen gefährlichen Stellen (Anlage 4 laufende Nummer 9 StVO).
Auf der unteren Abbildung ist auf der rechten Seite eine Mittelinsel als Überquerungsstelle vor einer Einmündung dargestellt. Da die Mittelinsel drei Ecken hat, wird sie auch Dreiecksinsel genannt.
Die Dreiecksinsel stellt ein dauerhaftes Hindernis dar, welches gekennzeichnet werden muss.
An der Dreiecksinsel kann sowohl rechts, als auch links vorbeigefahren werden. Da an der Dreiecksinsel sowohl rechts als auch links vorbeigefahren werden kann, ist an der Inselspitze eine Leitplatte aufzustellen.
An der unten dargestellten Dreieckinsel kann ebenso rechts und links vorbeigefahren werden, weshalb an der Inselspitze eine Leitplatte angebracht wurde.
Im oben gezeigten Beispiel wird mit der Leitplatte allerdings nicht nur die Dreiecksinsel, sondern ebenfalls die sich auf der Dreiecksinsel befindliche Straßenlaterne sowie die Tabellenwegweiser in teilaufgelöste Form an der Straßenlaterne als Hindernis gekennzeichnet.
Auch an Arbeitsstellen kann ein beidseitig umfahrbares Hindernis auf der Fahrbahn nach den Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) durch Leitplatten mit nach beiden Seiten fallenden Schraffen verdeutlicht werden (Teil A Kapitel 2.5 Absatz 7 RSA 21).
Fahrbahnmarkierungen
Statt der Aufstellung einer Leitplatte können auch Fahrbahnmarkierungen aufgebracht werden, wenn an einem Hindernis sowohl rechts als auch links vorbeigefahren werden kann (VwV-StVO zu Zeichen 222).
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) erläutert nicht näher, welche Fahrbahnmarkierungen anstelle einer Leitplatte aufgebracht werden können.
Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
Zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen kann ein beidseitig umfahrbares Hindernis statt durch Leitplatten auch durch die Anbringung von Fahrbahnmarkierungen verdeutlicht werden (Teil A Kapitel 2.5 Absatz 7 RSA 21).
Laut den RSA ist als Fahrbahnmarkierungen einerseits das Verkehrszeichen “Fahrstreifenbegrenzung, Begrenzung von Fahrbahnen und Sonderwegen” zu verwenden, um beidseitig umfahrbare Hindernisse auf der Fahrbahn zu verdeutlichen (Teil A Kapitel 2.5 Absatz 7 RSA 21).
Wer ein Fahrzeug führt, darf die durchgehende Linie auch nicht teilweise überfahren (Anlage 2 laufende Nummer 68 StVO).
Andererseits ist als Fahrbahnmarkierung das Verkehrszeichen “Sperrfläche” zu verwenden, um beidseitig umfahrbare Hindernisse auf der Fahrbahn zu verdeutlichen (Teil A Kapitel 2.5 Absatz 7 RSA 21).
Fahrzeugführer dürfen Sperrflächen nicht benutzen (Anlage 2 laufende Nummer 72 StVO).
Die Voraussetzungen zur Aufbringung von Sperrflächen habe ich für dich im Artikel Sperrflächen markieren: Wie und wo? auf dieser Website zusammengestellt.
Die Vorgaben der RSA gelten allerdings für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an und auf Straßen (Teil A Kapitel 1 RSA 21). Damit sind die oben beschriebenen Regelungen der RSA auf vorübergehende Hindernisse anwendbar.
Welche Fahrbahnmarkierungen können an einem dauerhaften Hindernis anstelle des Verkehrszeichens “Vorgeschriebene Vorbeifahrt” aufgebracht werden, wenn am betreffenden dauerhaften Hindernis sowohl rechts als auch links vorbeigefahren werden kann?
Dauerhafte Hindernisse
Meiner Ansicht nach kommt an dauerhaften Hindernissen, an denen sowohl rechts als auch links vorbeigefahren werden kann, beispielsweise die Markierung von Sperrflächen (Zeichen 298) in Betracht.
Des Weiteren kann meiner Ansicht nach auch eine Fahrstreifenbegrenzung anstelle des Verkehrszeichens “Vorgeschriebene Vorbeifahrt” an einem beidseitig unfahrbaren dauerhaften Hindernis auf der Fahrbahn aufgebracht werden.
Anstatt des Verkehrszeichens “Vorgeschriebene Vorbeifahrt” kann auch die Aufstellung einer Leitplatte zusammen mit der Aufbringung von Fahrbahnmarkierungen in Erwägung gezogen werden (VwV-StVO zu Zeichen 222).
Entbehrlichkeit
Auf eine Kenntlichmachung von Hindernissen durch weitere Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen ist in der Regel zu verzichten, wenn Verkehrszeichen “Vorgeschriebene Vorbeifahrt” aufgestellt wird (VwV-StVO zu Zeichen 222).
Die Absicherung von Arbeitsstellen mit Absperrgeräten nach den RSA macht die Anordnung des Verkehrszeichens “Vorgeschriebene Vorbeifahrt” in der Regel entbehrlich (Teil A Kapitel 2.5 Absatz 6 RSA 21).
Erforderlichkeit
Verkehrszeichen sind nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist (§ 45 Absatz 9 Satz 1 StVO).
Das Verkehrszeichen “Vorgeschriebene Vorbeifahrt” darf folglich nur aufgestellt werden, wenn es aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist.
Ein Verkehrszeichen ist unter anderem dann erforderlich, wenn der durch die Aufstellung des Verkehrszeichens beabsichtigte Zweck erfüllt wird.
Wenn beispielsweise durch das Verkehrszeichen “Vorgeschriebene Vorbeifahrt Rechts vorbei” Fahrzeugführern vorgeschrieben werden soll, dass sie rechts an einem Hindernis vorbeifahren müssen, so wird der Zweck der verkehrsrechtlichen Maßnahme erfüllt.
Das bedeutet allerdings nicht, dass die Entscheidung über die Aufstellung des Verkehrszeichens “Vorgeschriebene Vorbeifahrt” alleine davon abhängt, ob der Zweck der verkehrsrechtlichen Anordnung erfüllt wird.
Wenn auch ohne die Aufstellung des Verkehrszeichens “Vorgeschriebene Vorbeifahrt” zweifelsfrei erkennbar ist, dass an einem Hindernis vorbeigefahren werden muss, so sollte das Verkehrszeichen “Vorgeschriebene Vorbeifahrt” meiner Meinung nach an der betreffenden Stelle nicht erforderlich sein.
Qualifizierte Gefahrenlage
Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt (§ 45 Absatz 9 Satz 2 StVO).
Fahrzeugführer müssen der vorgeschriebenen Vorbeifahrt des Verkehrszeichens “Vorgeschriebene Vorbeifahrt” folgen (Anlage 2 laufende Nummer 10 StVO).
Verkehrszeichen “Vorgeschriebene Vorbeifahrt” beschränkt den fließenden Verkehr, da es Fahrzeugführer dazu verpflichtet, der vorgeschriebenen Vorbeifahrt am betreffenden Hindernis zu folgen.
Folglich darf das Verkehrszeichen “Vorgeschriebene Vorbeifahrt” nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt.
Varianten
Das Verkehrszeichen “Vorgeschriebene Vorbeifahrt” gibt es in zwei Varianten:
- “Vorgeschriebene Vorbeifahrt Rechts vorbei”
- “Vorgeschriebene Vorbeifahrt Links vorbei”
Ort
Die unten genannten Orte stellen mögliche Aufstellorte für das Verkehrszeichen “Vorgeschriebene Vorbeifahrt” dar. Das bedeutet jedoch nicht, dass das Verkehrszeichen “Vorgeschriebene Vorbeifahrt” an den unten dargestellten Örtlichkeiten zwingend anzubringen ist.
Die Aufstellung des Verkehrszeichens “Vorgeschriebene Vorbeifahrt” ist – wie oben erläutert – eine Einzelfallentscheidung und muss anhand der besonderen örtlichen Umstände abgewogen werden.
Die unteren Abbildungen stellen lediglich Beispiele dar, unter welchen Umständen das Verkehrszeichen “Vorgeschriebene Vorbeifahrt” zum Einsatz kommen kann.
Mittelinsel als Überquerungsstelle
Das Verkehrszeichen “Vorgeschriebene Vorbeifahrt” kann an Mittelinseln aufgestellt werden, die als Überquerungsstelle für Fußgänger oder Radfahrer dienen.
Unten wurde eine Mittelinsel als Überquerungstelle für Fußgänger mit Verkehrszeichen “Vorgeschriebene Vorbeifahrt” gekennzeichnet.
Das Verkehrszeichen “Vorgeschriebene Vorbeifahrt” ist aufzustellen, wenn nicht zweifelsfrei erkennbar ist, an welcher Seite an der Mittelinsel vorbeizufahren ist.
An der betreffenden Mittelinsel dürfen Fahrzeugsführer aufgrund des Verkehrszeichens “Vorgeschriebene Vorbeifahrt Rechts vorbei” aus beiden Fahrtrichtungen nur rechts vorbeifahren.
An Mittelinseln außerhalb geschlossener Ortschaften ist zusätzlich zum Verkehrszeichen “Vorgeschriebene Vorbeifahrt” die Aufbringung von Fahrstreifenbegrenzung vor der Mittelinsel erforderlich (VwV-StVO zu Zeichen 222).
Mittelinsel als Überquerungsstelle mit Fußgängerüberweg
Um Fußgängern das Queren zu erleichtern, können Fußgängerüberwege mit einer Mittelinsel ausgestattet werden.
An einer Mittelinsel mit Fußgängerüberweg kann nicht zweifelsfrei erkennbar sein, an welcher Seite vorbeizufahren ist.
Auch an Mittelinseln mit Fußgängerüberwegen können demnach die Verkehrszeichen “Vorgeschriebene Vorbeifahrt” eingesetzt werden, um Fahrzeugführern die Vorbeifahrt vorzuschreiben.
Mittelinseln mit Fußgängerüberwegen können ebenfalls vor Busbuchten eingesetzt werden.
Sofern für Fahrzeugführer nicht zweifelsfrei erkennbar ist, an welcher Seite an der Mittelinsel vorbeizufahren ist, ist das Verkehrszeichen “Vorgeschriebene Vorbeifahrt” aufzustellen.
Mittelinsel als Überquerungsstelle mit Lichtsignalanlage
Wird zur Sicherung des Fußgängerverkehrs oder zur Sicherung des Radverkehrs eine Mittelinsel mit einer Lichtsignalanlage eingerichtet, so kann an der Mittelinsel das Verkehrszeichen “Vorgeschriebene Vorbeifahrt” aufgestellt werden, um zweifelsfrei vorzuschreiben, wo an dem Hindernis vorbeigefahren werden muss.
Mittelinsel als Überquerungsstelle vor Kreisverkehr
Das Verkehrszeichen “Vorgeschriebene Vorbeifahrt” kann an Mittelinseln vor Kreisverkehren aufgestellt werden, die als Überquerungsstelle für Fußgänger oder Radfahrer dienen.
Das Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren schreibt die Anbringung des Verkehrszeichens “Vorgeschriebene Vorbeifahrt” an Mittelinseln vor Kreisverkehren innerhalb bebauter Gebiete vor (Kapitel 7.1 Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren).
Unten ist die Anbringung des Verkehrszeichens “Vorgeschriebene Vorbeifahrt” an der Inselspitze der Mittelinsel an einem Kreisverkehr innerhalb eines bebauten Gebietes dargestellt.
Ebenso sieht das Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren die Aufstellung des Verkehrszeichens “Vorgeschriebene Vorbeifahrt” an Mittelinseln vor Kreisverkehren außerhalb bebauter Gebiete vor (Kapitel 7.1 Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren).
Zusätzlich zum Verkehrszeichen “Vorgeschriebene Vorbeifahrt” ist außerorts die Aufbringung von Fahrstreifenbegrenzungen vor Mittelinseln erforderlich (VwV-StVO zu Zeichen 222).
Mittelinsel mit Fahrstreifenversatz
Das Verkehrszeichen “Vorgeschriebene Vorbeifahrt” kann an Mittelinseln mit Fahrstreifenversatz aufgestellt werden.
Mittelinseln mit Fahrstreifenversatz werden einerseits mit Inselversatz angelegt.
Andererseits können Mittelinseln auch mit Doppelversatz eingerichtet werden.
Mittelstreifen
Am Beginn eines Mittelstreifens kann das Verkehrszeichen “Vorgeschriebene Vorbeifahrt” aus beiden Fahrtrichtungen aufgestellt werden.
Mittelstreifen als Überquerungsstelle
Das Verkehrszeichen “Vorgeschriebene Vorbeifahrt” kann auch an Mittelstreifen aufgestellt werden, die als Überquerungsstelle für Fußgänger dienen.
Mittelstreifen als Überquerungsstelle mit Fußgängerüberweg
Am Beginn eines Mittelstreifens, welcher mit einem oder mehreren Fußgängerüberwege ausgestattet ist, kann das Verkehrszeichen “Vorgeschriebene Vorbeifahrt” aus beiden Fahrtrichtungen zum Einsatz kommen.
Ebenso können Mittelstreifen mit Fußgängerüberwegen hinter Bushaltestellen auf der Fahrbahn mit dem Verkehrszeichen “Vorgeschriebene Vorbeifahrt” ausgestattet werden.
Auf der unteren Abbildung wurden zwei gegenüberliegende Bushaltestellen auf der Fahrbahn eingerichtet. Eine Überquerungsstelle wurde hinter den Bushaltestellen durch einen Fußgängerüberweg hergestellt.
Der Mittelstreifen beginnt jeweils am Anfang der Bushaltestellen auf der Fahrbahn.
Aus beiden Fahrtrichtungen kann am Beginn des Mittelstreifens das Verkehrszeichen “Vorgeschriebene Vorbeifahrt” aufgestellt werden.
Mittelstreifen als Überquerungsstelle mit Lichtsignalanlage
Das Verkehrszeichen “Vorgeschriebene Vorbeifahrt” kann an Mittelstreifen mit Lichtsignalanlage aufgestellt werden, die als Überquerungsstelle für Fußgänger dienen.
Fahrbahnteiler vor Auffahrt auf Autobahn
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Fahrbahnteiler vor Auffahrt auf Kraftfahrstraße
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Fahrbahnteiler vor Auffahrt auf mehrstreifige Straße mit baulicher Trennung
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Fahrbahnteiler vor Bahnübergang
Im unten dargestellten Beispiel wurde das Verkehrszeichen “Vorgeschriebene Vorbeifahrt” an einem Fahrbahnteiler vor einem Bahnübergang aufgestellt.
Das abgebildete Verkehrszeichen “Vorgeschriebene Vorbeifahrt” schreibt Fahrzeugführern die Vorbeifahrtfahrt rechts des Fahrbahnteilers vor.
Mit dem Verkehrszeichen “Vorgeschriebene Vorbeifahrt” wird hier Fahrzeugführern die Vorbeifahrt an mehreren Hindernissen vorgeschrieben: Fahrzeugführern wird die Vorbeifahrt am Fahrbahnteiler, dem Lichtzeichen mit Halbschranke und den Oberleitungsmasten vorgegeben.
Fahrbahnteiler vor Einmündung
An Fahrbahnteilern vor Einmündungen kann die Aufstellung des Verkehrszeichens “Vorgeschriebene Vorbeifahrt” in Betracht kommen.
Fahrbahnteiler nach Einmündung
Auch an Fahrbahnteilern nach Einmündungen können die Verkehrszeichen “Vorgeschriebene Vorbeifahrt” zum Einsatz kommen.
Fahrbahnteiler vor Kreuzung
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Fahrbahnteiler nach Kreuzung
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Fahrbahnteiler nach Ortstafel
Nach Ortstafeln können an Fahrbahnteilern die Zeichen “Vorgeschriebene Vorbeifahrt” angebracht werden.
Fahrbahnteiler an Ortstafeln werden häufig auch als “Bremsinseln” bezeichnet.
Verkehrsteilnehmer bremsen an Fahrbahnteilern nach Ortstafeln nur ab, wenn ein ausreichendes Verschwenkungsmaß vorhanden ist.
Unten siehst du beidseitig versetzte ovale Mittelinseln mit ausreichendem Verschwenkungsmaß.
Meiner Meinung nach sollten auf beidseitig versetzten ovalen Mittelinseln mit ausreichendem Verschwenkungsmaß die Verkehrszeichen “Vorgeschriebene Vorbeifahrt” angebracht werden.
Im unteren Beispiel ist eine einseitig versetzte ovale Mittelinsel mit integrierter Querung für den Radverkehr dargestellt. Diese verschwenkt den Verkehr jedoch nur in Fahrtrichtung der geschlossenen Ortschaft.
Der Verkehr wird folglich nur in Fahrtrichtung der geschlossenen Ortschaft beruhigt.
Wie breit und lang Fahrbahnteiler sein müssen, damit diese tatsächlich zur Verkehrsberuhigung beitragen, kannst du im Artikel 7 Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung auf dieser Website nachlesen.
Fahrbahnteiler vor Kreisverkehr
An Fahrbahnteilern vor Kreisverkehren innerhalb bebauter Gebiete gehört die Aufstellung des Verkehrszeichens “Vorgeschriebene Vorbeifahrt” zur Grundausstattung (Kapitel 7.1 Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren).
Außerhalb bebauter Gebiete ist an Fahrbahnteilern vor Kreisverkehren die Aufstellung von Verkehrszeichen “Vorgeschriebene Vorbeifahrt” ebenso erforderlich (Kapitel 7.1 Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren).
Außerorts ist zusätzlich zum Verkehrszeichen “Vorgeschriebene Vorbeifahrt” die Aufbringung von Fahrstreifenbegrenzung vor Fahrbahnteilern erforderlich (VwV-StVO zu Zeichen 222).
Fazit
Das Verkehrszeichen “Vorgeschriebene Vorbeifahrt” ist nicht an einem Hindernis aufzustellen, wenn am betreffenden Hindernis sowohl rechts als auch links vorbeigefahren werden kann.
Statt dem Verkehrszeichen “Vorgeschriebene Vorbeifahrt” sind bei beidseitig umfahrbaren Hindernissen Leitplatten mit beidseitig fallenden Schraffen aufzustellen, Fahrbahnmarkierungen aufzubringen oder eine Kombination aus Leitplatte und Fahrbahnmarkierung einzusetzen.
Die Verkehrszeichen “Vorgeschriebene Vorbeifahrt” dürfen nur aufgestellt werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt.
Das Verkehrszeichen “Vorgeschriebene Vorbeifahrt” schreibt entweder an einem Hindernis “Rechts vorbei” oder “Links vorbei” vor.
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