Zeichen 253 “Lkw-Verbot” mit Zusatzzeichen erklärt
Als Berufskraftfahrer wird dir im Fernverkehr häufig das Verkehrszeichen “Lkw-Verbot” (Zeichen 253) und das Verkehrszeichen “Verbot für Fahrzeuge über … t” (Zeichen 262) begegnen. Vielleicht hast du dich auch schon einmal gefragt, welche der beiden Verkehrszeichen sich auf die zulässige Gesamtmasse bezieht und welche Bedeutung von diesem ausgeht.
Zeichen 253 verbietet die Einfahrt für Kraftfahrzeuge über einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t – ausgenommen Pkw und Busse. Zeichen 253 verbietet ebenfalls die Einfahrt für Kraftfahrzeugen mit Anhängern und Zugmaschinen über einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t.
Zeichen 253 wird auch häufig als Lkw-Verbot oder Lkw-Durchfahrtsverbot bezeichnet. Oftmals ist das Verkehrsschild “Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t” zusammen mit einem oder mehreren Zusatzschildern aufgestellt.
In diesem Beitrag erwartet dich:
- Welche Zusatzschilder können unter Zeichen 253 angebracht sein?
- Wie werden Verbote für Lkw über einer zulässigen Gesamtmasse angekündigt?
- Was bedeutet Anlieger frei?
- Was ist Lieferverkehr?
- Auf wen bezieht sich ein Verbot für den Lkw-Durchgangsverkehr?
Let’s go!
Lkw-Verbot mit Zusatzzeichen mit schwarzem Pfeil
Ein “Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t” kann angekündigt werden.
Wie ist das zu verstehen?
Oftmals siehst du nicht rechtzeitig, dass die Straße, in die du einbiegen möchtest, für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t verboten ist.
Deshalb kann Zeichen 253 zusammen mit einem Zusatzschild aufgestellt werden, das die Richtung der Verbotsstrecke anzeigt.
Zusatzzeichen 1000-10 unter Zeichen 253 zeigt zum Beispiel an, dass du mit deinem Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t nicht links abbiegen darfst.
Werden Zeichen 253 und Zusatzzeichen 1000-20 zusammen aufgestellt, dann darfst du in die Straße rechts von dir nicht mit einem Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t abbiegen.
Mancherorts wirst du auch mit einem abgekröpften Pfeil auf das Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t hingewiesen.
Zwar ist auch hier klar, was gemeint ist, die Zusatzschilder 1000-11 (links) und 1000-21 (rechts) sind aber bei Gefahrenstellen aufzustellen.
Verbote, wie Verkehrsschild 253, zeigen keine Gefahrenstellen an.
Bei Verboten für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t sind daher die Zusatzschilder mit waagerechten Pfeilen aufzustellen, anstatt Zusatzschilder mit abgekröpften Pfeilen.
In Nordrhein-Westfalen ist die Kombination aus dem Zeichen 253 und dem Zusatzzeichen 1000-10 (Richtung, linksweisend) sowie die Kombination aus dem Zeichen 253 und dem Zusatzzeichen 1000-20 (Richtung, rechtsweisend) unzulässig.
Das vorgenannte Kombinationsverbot für Nordrhein-Westfalen wurde auf der Dienstbesprechung des Ministeriums für Verkehr Nordrhein-Westfalens mit den Verkehrsingenieuren der Bezirksregierungen und des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen am 28.11.2017 beschlossen.
Dies wäre damit begründet, dass Vorschriftzeichen dort stehen, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist (§ 41 Absatz 2 StVO).
Das Verkehrszeichen 253 zählt als Verkehrsverbot zu den Vorschriftzeichen (Anlage 2 laufende Nummer 30 StVO).
Lediglich wenn Vorschriftzeichen aus Gründen der Leichtigkeit oder der Sicherheit des Verkehrs in einer bestimmten Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht stehen, ist die Entfernung zu dem maßgeblichen Ort auf einem Zusatzzeichen angegeben (§ 41 Absatz 2 StVO).
Statt der Kombination aus dem Zeichen 253 und dem Zusatzzeichen 1000-10 (Richtung, linksweisend) sowie der Kombination aus dem Zeichen 253 und dem Zusatzzeichen 1000-20 (Richtung, rechtsweisend) können Vorwegweiser verwendet werden.
Lkw-Verbot auf Vorwegweisern
Was ist ein Vorwegweiser?
Vorwegweiser dienen dem abzweigenden Verkehr zum rechtzeitigen Einordnen und dem durchgehenden Verkehr zur Orientierung im weiterführenden Straßennetz (Kapitel 2.1.2 RWB 2000).
Mit anderen Worten: Vorwegweiser dienen der Lenkung des Verkehrs. Sie weisen dir den Weg zu Zielen oder leiten ausgewählte Fahrzeugarten, wie Lkw, in eine bestimmte Richtung.
So können Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten (Zeichen 442) aufgestellt werden.
Zeichen 253 kann dir auch in verkleinerter Form auf Vorwegweisern begegnen.
Zur Vorankündigung des Verkehrszeichen 253 kann ein Tabellenwegweiser (Zeichen 434),
ein Vorwegweiser außerhalb von Autobahnen (Zeichen 438) oder
ein gegliederter Vorwegweiser außerhalb von Autobahnen (Zeichen 439)
mit integriertem Verkehrszeichen 253 auf dem Pfeilschaft aufgestellt werden (Kapitel 5.8 RWB 2000).
Verkleinerte Zeichen 253 findest du auf großen Vorwegweisern. Das sind Verkehrsschilder auf denen Ziele, wie große Städte oder auch wichtige Orte, angegeben werden.
Aus Platzmangel kann es aber vorkommen, dass Zusatzschilder nicht auf Vorwegweisern aufgenommen werden.
Das muss aber auch nicht sein, da die verkleinerten Verkehrsschilder 253 nur als Ankündigung dienen. Das Verkehrsschild “Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t” ist dann mit allen Zusatzschildern in der Einmündung aufgestellt.
Lkw-Verbot mit Zusatzzeichen mit Entfernungsangabe
Mit einem Zusatzzeichen mit einer Entfernungsangabe unter dem Zeichen 253 werden Verbote für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t angekündigt.
Verkehrszeichen “Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t” mit einem Zusatzzeichen mit der Aufschrift “400 m” kündigen beispielsweise ein Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t in einer Entfernung von 400 m an.
Das Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t gilt aber erst ab dem Verkehrszeichen 253.
Ankündigungen von Lkw-Verboten mit Entfernungsangabe werden üblicherweise an der letzten Abbiegemöglichkeit vor dem eigentlichen Lkw-Verbot aufgestellt.
Lkw-Verbot mit Zusatzzeichen mit Massenangabe
Wenn das Verkehrsschild “Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t” zusammen mit einer Massenangabe auf einem Zusatzschild aufgestellt ist, ist die Einfahrt nur für Lkw über der auf dem Zusatzzeichen aufgedruckten zulässigen Gesamtmasse verboten (Anlage 2 Abschnitt 6 Verkehrsverbote laufende Nummer 27 Spalte 3 StVO).
Lkw-Verbot mit Zusatzzeichen “7,5 t”
Ist ein Zusatzzeichen mit “7,5 t” unter einem Zeichen 253 angebracht, gilt für die Straße ein Verbot für Lkw über einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t.
Die Massenangabe 7,5 t ist im Verkehrszeichenkatalog unter Zusatzzeichen 1053-33 eingetragen (früher: Zusatzzeichen 1052-35).
Das Verbot gilt für die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugmaschine und Anhänger.
Hat dein Lkw beispielsweise ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 t und dein Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von 4,5 t, ergibt sich für die Fahrzeugkombination insgesamt ein zulässiges Gesamtgewicht von 8,0 t.
Mit dieser Kombination dürftest du eine Straße, welche mit Zeichen 253 und “7,5 t” beschildert ist, nicht befahren.
Lkw-Verbot mit Zusatzzeichen “20 t”
In der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) wird in Zusammenhang mit Verkehrsverboten lediglich das Zusatzzeichen “7,5 t” (Zusatzzeichen 1053-33) aufgeführt (Anlage 2 laufende Nummer 27 StVO).
Hierdurch kann der Eindruck entstehen, dass lediglich Zusatzzeichen “7,5 t” unter Zeichen 253 angebracht werden darf.
Dagegen sprechen jedoch die Ausführungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) hinsichtlich des Ge- oder Verbots zu besagtem Zusatzzeichen:
Ist auf einem Zusatzzeichen eine Masse, wie „7,5 t“, angegeben, gilt das Verbot nur, soweit die zulässige Gesamtmasse dieser Verkehrsmittel einschließlich ihrer Anhänger die angegebene Grenze überschreitet.
Anlage 2 laufende Nummer 27 StVO
Durch die Formulierung “wie “7,5 t” schließt die StVO aus meiner Sicht daher nicht aus, dass andere Zusatzzeichen als Zusatzzeichen “7,5 t” (Zusatzzeichen 1053-33) unter Zeichen 253 (Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t) angebracht werden.
Ist beispielsweise ein Zusatzzeichen mit der Aufschrift “20 t” unter einem Zeichen 253 angebracht, gilt für die Straße ein Verbot für Lkw über einer zulässigen Gesamtmasse von 20 t.
Es ist meiner Meinung nach davon auszugehen, dass das im Verkehrszeichenkatalog (VzKat) enthaltene Zusatzzeichen “7,5 t” (Zusatzzeichen 1053-33) auch für andere Massenangaben verwendet werden kann. Demnach dürfte die Beschriftung des Zusatzzeichens “7,5 t” (Zusatzzeichen 1053-33) zur Angabe anderer Massenangaben entsprechend geändert werden.
Das Verbot gilt für die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugmaschine und Anhänger (Anlage 2 laufende Nummer 27 StVO).
Kraftomnibusse mit einer zulässigen Gesamtmasse über 20 t dürfen nach wie vor in eine Straße einfahren, die mit dem Zeichen 253 und dem Zusatzzeichen mit der Aufschrift “20 t” beschildert ist (Anlage 2 laufende Nummer 30 StVO).
Lkw-Verbot mit Zusatzzeichen “22-6 h”
Das Verkehrsschild “Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t” kann auch zeitlich befristet sein.
Das bedeutet, dass du in die Straße nur während bestimmter Zeiten nicht einfahren darfst, wenn du die angegebene zulässige Gesamtmasse überschreitest.
Zeitlich beschränkt werden Verbote für Kraftfahrzeug mit einer angegebenen zulässigen Gesamtmasse zum Beispiel durch Zusatzzeichen 1040-30. Die wohl gängigste Form ist eine Beschränkung auf die Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr.
Eine mit Zeichen 253 und dem Zusatzschild “22-6 h” gesperrte Strecke darfst du tagsüber von 6 Uhr bis 22 Uhr mit deinem Lkw befahren.
Manchmal siehst du sogar auf den ersten Blick, warum von 22 Uhr bis 6 Uhr die Einfahrt mit einem Kraftfahrzeug über einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t nicht erlaubt ist.
Ein Lkw-Verbot für den Zeitraum von 22 Uhr bis 6 Uhr kann beispielsweise zum Schutz der Anwohner vor Lärm aufgestellt werden. Das erfolgt dann mit Zusatzzeichen 1040-35 (22-6 h Lärmschutz).
Lkw-Verbot mit Zusatzzeichen “Anlieger frei”
Unter einem Lkw-Verbot kann auch ein Zusatzzeichen mit der Aufschrift “Anlieger frei” (Zusatzzeichen 1020-30) montiert sein.
Wer ist mit “Anlieger frei” gemeint?
In der StVO ist der Begriff des Anliegers nicht erklärt. Wieder einmal müssen wir uns Gerichtsurteilen bedienen:
Mit Anliegern sind zum einen die Personen gemeint, die zu ihrem eigenen Grundstück möchten. Zum anderen bist du aber auch Anlieger, wenn du zu einem Ort innerhalb des gesperrten Bereiches gelangen möchtest (BVerwG, Urteil vom 15.02.2000 – 3 C 14.99; OLG Zweibrücken, Urteil vom 05.05.1989 – 1 Ss 73/89).
Eselsbrücke: Anlieger sind diejenigen, die ein Anliegen im gesperrten Bereich haben.
Wenn das Schild “Anlieger frei” unter einem Lkw-Verbot angebracht ist, darfst du also trotz dessen dass dein Lkw eine zulässige Gesamtmasse von 3,5 t überschreitet, in den gesperrten Bereich fahren, wenn du zu einem Grundstück innerhalb der Verbotsstrecke fahren möchtest.
Dabei ist es nach dem Oberlandesgericht Düsseldorf nicht entscheidend, ob es einen anderen oder kürzeren Weg gibt, welcher ebenfalls zu dem Ort im gesperrten Bereich führt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.09.1991 – 5 Ss (OWi) 358/91 – (OWi) 147/91 I).
Du bist jedoch kein Anlieger, wenn du den gesperrten Bereich befährst, um zu einem Punkt außerhalb der Sperrzone zu gelangen (BVerwG, Urteil vom 15.02.2000 – 3 C 14.99).
Lkw-Verbot mit Zusatzzeichen “Lieferverkehr frei”
Zeichen 253 kann auch mit “Lieferverkehr frei” (Zusatzzeichen 1026-35) kombiniert werden. Damit darfst du für Lieferverkehr in den gesperrten Bereich einfahren.
Was genau ist Lieferverkehr?
Du zählst zum Beispiel zum Lieferverkehr, wenn du mit deinem Lkw Waren zu einem Geschäft innerhalb des gesperrten Bereiches bringst. Genauso dürfen Gewerbetreibende aber auch Waren zu privaten Haushalten innerhalb der Sperrzone bringen (BVerwG, Urteil vom 08.09.1993 – 11 C 38.92).
Im Gegensatz dazu wurden folgende Tätigkeiten bereits vom Lieferverkehr ausgeschlossen:
Gericht | Urteil | Quelle |
---|---|---|
OLG Düsseldorf OLG Bamberg | Abholen und Bringen von Fahrgästen ist kein Lieferverkehr | VRS 67, 151 ZfS 2018, 587 |
OVG Lüneburg | Ablieferung von Geld durch Bankkunden ist kein Lieferverkehr | VM 1981, 54 |
BVerwG KG OLG Düsseldorf OLG Jena | Privater Transport von Gegenständen ist kein Lieferverkehr | NZV 1994, 125 VRS 62, 65 NVwZ 1985, 685 VRS 2012, 235 |
OLG Jena | Abkürzendes Durchfahren zur Lieferung an einen außerhalb liegenden Ort ist kein Lieferverkehr | VRS 2012, 235 |
OLG Köln | Abholen von Anwaltspost aus Postfiliale ist kein Lieferverkehr | NZV 2019, 49 |
Bei den obigen Urteilen ist aber Vorsicht geboten. Über die genannten Tätigkeiten haben – mit Ausnahme des privaten Transports von Gegenständen – lediglich Landesgerichte entschieden. Definitive Ausschlüsse vom Lieferverkehr können nur von Bundesgerichten getroffen werden.
Verbot für den Lkw-Durchgangsverkehr
Du bist bestimmt auch schon einmal an einem Lkw-Verbot mit dem Zusatzschild “Durchgangsverkehr” vorbeigefahren und hast dich gefragt:
Was genau ist mit “Durchgangsverkehr” gemeint? Und was ist der Unterschied zwischen einem Verbot für den Lkw-Durchgangsverkehr und einem Lkw-Verbot?
Sowohl ein Lkw-Verbot, als auch ein Verbot für den Lkw-Durchgangsverkehr, verbieten die Einfahrt in den gesperrten Bereich, sofern man lediglich zu einem Ort außerhalb der gesperrten Zone fahren möchte.
Das Verbot für den Lkw-Durchgangsverkehr bringt jedoch einige Besonderheiten mit sich (Anlage 2 Abschnitt 6 Verkehrsverbote laufende Nummer 30.1 Spalte 3 StVO):
Auch ohne das Zusatzschild “Anlieger frei” darfst du eine Strecke mit einem Verbot für den Lkw-Durchgangsverkehr befahren, wenn du zu einem Ort innerhalb des gesperrten Bereiches gelangen möchtest.
Berechtigte Anliegen innerhalb des gesperrten Bereiches sind demnach schon von einem Verbot für den Lkw-Durchgangsverkehr ausgenommen.
Wenn du Güter in einem Umkreis von 75 km transportierst, gehörst du ebensowenig zum Lkw-Durchgangsverkehr. Der Umkreis von 75 km bemisst sich dabei folgendermaßen: Du ziehst einen Kreis mit einer Entfernung von 75 km Luftlinie um den ersten Beladeort.
Für den Warentransport innerhalb des 75 km Radius darfst du Strecken mit einem Schild “Verbot für den Lkw-Durchgangsverkehr” befahren, selbst wenn du die angegebene zulässige Gesamtmasse überschreitest.
Der Warenverkehr in einem Umkreis von 75 km wird auch regionaler Wirtschaftsverkehr genannt.
Mit anderen Worten: Liegt das Verbot für den Lkw-Durchgangsverkehr innerhalb dieses Umkreises, darfst du dieses befahren, da du zum regionalen Wirtschaftsverkehr gehörst.
Verbotsstrecken für den Lkw-Durchgangsverkehr können mit ausgewiesenen Umleitungsstrecken zusammenfallen. Du darfst eine Strecke mit einem Verbot für den Lkw-Durchgangsverkehr befahren, wenn du wegen einer besonderen Verkehrslage einer ausgewiesenen Umleitungsstrecke folgst.
Zu ausgewiesenen Umleitungsstrecken gehören zum Beispiel Strecken mit Pfeilwegweisern (Zeichen 421), Vorwegweisern (Zeichen 442) oder Umleitungswegweisern (Zeichen 454).
Am häufigsten fallen Bedarfsumleitungen (Zeichen 460) mit Verboten für den Lkw-Durchgangsverkehr zusammen.
Bedarfsumleitungen werden zum Ausleiten einer Autobahn verwendet. Das Ausleiten einer Autobahn ist eine besondere Verkehrslage. Der Verkehr wird nur als letzte Option von der Autobahn ausgeleitet. Das ist beispielsweise bei einer Vollsperrung der Autobahn durch einem großen Unfall der Fall.
Bedarfsumleitungen verlaufen parallel zur Autobahn. Sie verlaufen nach Möglichkeit außerhalb geschlossener Ortschaften, um eine hohe Leistungsfähigkeit zu gewährleisten.
Mehr zum Zusatzzeichen “Durchgangsverkehr” kannst du im Artikel Durchgangsverkehr: Bedeutung & Zusatzzeichen erklärt nachlesen. Dort erfährst du, was mit Anliegerverkehr und Güterverkehr beim Zusatzzeichen “Durchgangsverkehr” genau gemeint ist. Des Weiteren habe ich einige Beispiele zusammengestellt, wann kein Durchgangsverkehr vorliegt.
Lkw-Verbot auf einem oder mehreren Fahrstreifen
Ein Lkw-Verbot kann durch eine Fahrstreifentafel mit integriertem Zeichen 253 auf einen oder mehrere Fahrstreifen beschränkt werden.
In so einem Fall darfst du den mit Verkehrsschild 253 gekennzeichneten Fahrstreifen mit deinem Lkw über einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t nicht benutzen.
Warum ist auf dem obigen Beispiel unter der Fahrstreifentafel ein Zusatzschild mit der Aufschrift “auf 6 km” ergänzt?
Das Lkw-Verbot muss auf eine bestimmte Strecke begrenzt werden. Ansonsten würde es ewig weitergelten.
Aber warum muss es ein Zusatzzeichen mit einer Längenangabe sein? Könnte man nicht ein Verkehrszeichen aufstellen, welches das Lkw-Verbot der Fahrstreifentafel am Ende einfach aufhebt?
Tatsächlich ist das nicht möglich. Das einzige in Frage kommende Verkehrszeichen wäre Zeichen 282.
Zeichen 282 schreibt das “Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote” vor. Zeichen 282 dient daher nicht der Aufhebung von Verkehrsverboten wie Zeichen 253.
Nach dem Verkehrszeichenkatalog muss es sich sogar um ein Zusatzzeichen mit der Aufschrift “auf … km” handeln. Die Anbringung eines Zusatzschildes mit zwei nach oben gerichteten Pfeilen (Zusatzzeichen 1001-30 und 1001-31) ist nicht möglich (Katalog der Verkehrszeichen Teil 4 – Richtzeichen nach Anlage 3 Zeichen 524).
Lkw-Verbot mit mehreren Zusatzzeichen
Es gibt auch Lkw-Verbote die mit mehreren Zusatzschildern kombiniert werden.
Das unten abgebildete Lkw-Verbot gilt zum Beispiel nur für Lkw über einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t. Jedoch darfst du mit deinem Lkw mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 11 t als Anlieger in den gesperrten Bereich einfahren.
Oder das Lkw-Verbot gilt für Lkw über einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t, Anlieger sind aber bis zu einem bestimmten Ort innerhalb des gesperrten Bereiches von dieser Regelung ausgenommen.
Zusammenfassung
Mit Zusatzzeichen kann die Regelung von Lkw-Verboten verändert werden. Ein Lkw-Verbot kann mit einem waagerechten Pfeil angekündigt werden.
Genauso kann ein Lkw-Verbot durch Zusatzzeichen beispielsweise für den Zeitraum von 22 Uhr bis 6 Uhr befristet werden. Anlieger- oder Lieferverkehr kann vom Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässige Gesamtmasse befreit werden.
Ein Verbot für den Lkw-Durchgangsverkehr stellt eine besondere Form des Lkw-Verbots dar. Regionaler Wirtschaftsverkehr und berechtigter Umleitungsverkehr darf in einen für den Lkw-Durchgangsverkehr gesperrten Bereich einfahren.
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